Telekommunikationsrecht im Parlament: TKG und IT-Sicherheitsgesetz auf dem Prüfstand

Grafik: Shutterstock/kanvictory und SVG Repo/CC0 1.0
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Veröffentlicht am 25.02.2021

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Der Deutsche Bundestag berät intensiv über zwei Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, die große Bedeutung für die Telekommunikationswirtschaft haben. Zum einen die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf Basis der europäischen Vorgaben des EU-Kodex. Zum anderen die schon lange diskutierte Überarbeitung des IT-Sicherheitsgesetzes.

Es geht um nichts weniger als das „Grundgesetz“ für die Telekommunikationswirtschaft in Deutschland, das auf Grundlage des Regierungsentwurfes des TKG beraten wird. Der Bundesrat hat seine erste Stellungnahme dazu bereits Anfang Februar beschlossen und setzt sich darin unter anderem für eine Abkehr von der umstrittenen Vorfestlegung auf Frequenzauktionen ein. Neben der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (BT 19/26108) erreicht auch der Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2, BT 19/26106) nach langwierigen politischen Diskussionen den Deutschen Bundestag. Beide Gesetze werden in Sachverständigenanhörungen am 1. März 2021 auf den Prüfstand gestellt. Es geht bei den anstehenden Entscheidungen darum, ob aus Fehlern der Vergangenheit gelernt wird und Deutschland dadurch stabile Rahmenbedingungen für die notwendigen immensen Investitionen in eine exzellente digitale Infrastruktur bekommt.

Telefónica / O2 setzt sich im bevorstehenden Gesetzgebungsprozess für Veränderungen ein, die die Investitionsfähigkeit und Umsetzbarkeit verbessern. Bereits zu den im Jahr 2020 bekanntgewordenen Vorentwürfen hatte das Telekommunikationsunternehmen öffentlich Stellung genommen. Beim Telekommunikationsgesetz (TKG) sind aus Sicht des Mobilfunkunternehmens nach wie vor Veränderungen im Gesetzgebungsprozess dringend notwendig. Zwei Punkte werden in der Stellungnahme besonders hervorgehoben:

  • Die Schaffung einer neuen Frequenzpolitik, die investitionsfreundlich ist und daher keine Vorfestlegung auf ein einzelnes Vergabeverfahren (Auktion) vornimmt. Der Regierungsentwurf steht hier weder im Einklang mit dem umzusetzenden EU-Kodex noch lernt er aus den Fehlern der Vergangenheit, die zu einer im internationalen Vergleich spürbaren Investitionslücke geführt haben. Auch der Bundesrat hat bereits in der Vergangenheit Frequenzauktionen kritisiert und nun  einen Änderungsvorschlag gemacht, der die Gleichrangigkeit der unterschiedlichen Vergabeverfahren festlegen soll.
  • Die Regelung von Übergangsfristen ist notwendig, um die komplexen Veränderungen umsetzen zu können. Das Fehlen jeglicher Übergangsfristen ist angesichts der notwendigen Anpassungen in sehr großen IT-Systemen mit etlichen Millionen Kunden nicht nachvollziehbar. Zumal Unternehmen, so die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nicht gezwungen werden dürfen, die Umsetzung schon vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu beginnen.

Beim IT-Sicherheitsgesetz gibt es trotz eines mittlerweile deutlich klareren Entwurfs nach wie vor nicht ausreichend geregelte Bereiche, die Betreiber von Telekommunikationsinfrastrukturen zu stark belasten:

  • Die Verpflichtung zur Zertifizierung knüpft fälschlicherweise bei den Telekommunikationsbetreibern an. Es muss hier dringend eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten erfolgen.
  • Im Falle des Ausschlusses eines Anbieters sind die Rechtsfolgen überhaupt nicht ausreichend geklärt. Es gibt keine Übergangsfristen, und es werden keine Schadensersatzregeln verankert. Es wäre sehr ratsam, diese Fragen im Gesetzgebungsverfahren und nicht erst gerichtlich einer Klärung zuzuführen.

Zu beiden Gesetzgebungsverfahren stellt Telefónica / O2 seine Stellungnahmen öffentlich zur Verfügung. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, die Entwürfe so zu überarbeiten, dass die Rahmenbedingungen für Investitionen in exzellente digitale Infrastrukturen in Deutschland besser werden.

Stellungnahme von Telefónica Deutschland zum Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKG-E)vom 16. Dezember 2020

Stellungnahme von Telefónica Deutschland zum Diskussionsentwurf eines zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0)

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