Mobilfunk: BNetzA bereitet nächste Frequenzvergabe vor

Foto: Telefónica Deutschland
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Veröffentlicht am 25.08.2020

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In zwei bis drei Jahren steht die nächste Mobilfunkfrequenzvergabe an. Dabei geht es um Nutzungsrechte für Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz, die Ende 2025 auslaufen. Um die Vergabe vorzubereiten, hat die BNetzA in der vergangenen Woche ihren „Frequenzkompass 2020“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Der Kompass nennt die in Frage stehenden Frequenzbänder und thematisiert potenzielle Änderungen bei der Frequenzvergabe und den damit verbundenen Versorgungsauflagen.

Ende 2025 laufen Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz aus. Um den Mobilfunkausbau nicht abreißen zu lassen und Investoren frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit zu geben, strebt die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Neuvergabe im Jahr 2022 oder 2023 an. Im vergangene Woche veröffentlichten „Frequenzkompass 2020“ gibt die Behörde einen Überblick, welche Frequenzbänder betroffen sind und wie sich die Frequenzregulierung weiterentwickelt. Interessierte Marktteilnehmer können noch bis zum 23. Oktober zum Kompass Stellung nehmen.

Änderungen am Vergabeverfahren

Die Bundesregierung sieht die nächste Frequenzvergabe und die damit verbundenen Ausbauverpflichtungen als bedeutenden Baustein, „um in Deutschland eine umfassende 5G-Infrastruktur zu implementieren“, schreibt sie in ihrer Mobilfunkstrategie von Ende 2019. Nach der Kritik der Mobilfunkunternehmen an den Bedingungen der Frequenzvergabe von 2019 zieht die Bundesregierung in Betracht, die Vergaberegeln zu überarbeiten. Zentraler Kritikpunkt der Unternehmen war, dass sie Höchstpreise für die Frequenzen zahlen müssen, anstatt das Geld in den von der Regierung geforderten flächendeckenden Infrastrukturausbau stecken zu können. In der Mobilfunkstrategie heißt es dazu, es solle „im Vorfeld geprüft werden, ob und wie die Regelungen zur Frequenzvergabe dahingehend angepasst werden können, dass die Mobilfunkversorgung in der Fläche der entscheidende Maßstab bei der Vergabe und letztere nicht in erster Linie an finanziellen Höchstgeboten orientiert wird.“

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Foto: Getty Images

Diese Prüfung durch die BNetzA soll auch eine Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte aus den Bereichen 700, 800 und 900 MHz umfassen, die bis Ende 2025 beziehungsweise 2033 vergeben wurden. Bereits Ende 2020 soll die BNetzA darlegen, welche Folgen eine solche Verlängerung für die Mobilfunkversorgung hätte. Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung darum gebeten, die Praxis der Frequenzvergabe ergebnisoffen zu überprüfen. Die Länder sprachen sich außerdem dafür aus, zu bewerten, ob alternative Vergabeverfahren zu einer „spürbaren Verbesserung der Mobilfunkversorgung“ führen könnten. Die BNetzA weist in ihrem Frequenzkompass darauf hin, dass § 61 Telekommunikationsgesetz (TKG) der Frequenzvergabe durch Versteigerung einen rechtlichen Vorrang einräumt. Ebenfalls vorgesehene Ausschreibungen kommen demnach nur in Frage, wenn die Regulierungsziele nach § 2 TKG durch eine Versteigerung nicht erreicht werden können. Zu diesen Zielen gehört unter anderem die Förderung des Wettbewerbs und des Binnenmarktes sowie die Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation.

Künftige Versorgungsauflagen

Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung hat die BNetzA den Mobilfunkunternehmen bei der vergangenen Frequenzvergabe umfangreiche Versorgungsauflagen gemacht und weitere in Aussicht gestellt. Grundsätzlich entscheidet die Behörde darüber, welche Auflagen mit welchen Frequenznutzungsrechten einhergehen. Bisher haben die Mobilfunkunternehmen gleiche (symmetrische) Auflagen bekommen – davon ausgenommen war nur Neueinsteiger 1&1. Diese Praxis stellt die BNetzA in ihrem Frequenzkompass in Frage. Die Sorge ist, dass steigende Anforderungen zu einer Angleichung der Netze und Geschäftsmodelle führen. Dies sei zwar „aus dem Blickwinkel der Versorgung zu begrüßen“, könnte sich jedoch

„langfristig auf die Preisentwicklung im Mobilfunkmarkt auswirken und die Wahlmöglichkeit der Verbraucher zwischen unterschiedlichen Produkten zu unterschiedlichen Preisen mindern“

. Dies stünde dem Regulierungsziel entgegen, durch Wettbewerb eine Anbieterauswahl, günstige Preise und eine hohe Versorgungsqualität für die Mobilfunknutzer zu schaffen.

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Einen Einfluss auf die Regeln der nächsten Frequenzvergabe hat auch die anstehende Novellierung des TKG. Mit dieser werden die Bestimmungen des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) in deutsches Recht überführt. Die BNetzA weist darauf hin, dass dieser „die Möglichkeit des gemeinsamen Ausbaus und der gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen sowie den Abschluss von kommerziellen Roaming-Zugangsvereinbarungen“ vorsieht. Darüber hinaus könnten Unternehmen zum „lokalen Roaming oder zum Infrastruktursharing“ verpflichtet werden, wenn dies hilft, die mobile Breitbandversorgung zu verbessern.

Tagesspiegel Politikmonitoring

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf der Website des BASECAMP.

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