Standpunkt: Frequenzverlängerung für Versorgungssicherheit, Infrastrukturausbau und Wettbewerb

Grafik: Shutterstock/kanvictory und SVG Repo/CC0 1.0
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Veröffentlicht am 03.05.2023

Grundlage für ein modernes Mobilfunknetz ist die Nutzung von Frequenzen. Wer welche Frequenzen nutzen darf, wird zum einen international im Rahmen der Weltfunkkonferenz geregelt, damit sich keine Nutzung mit einer anderen in die Quere kommt. Zum anderen werden dann die entsprechenden Frequenzbereiche national durch eine staatliche Behörde an die Nutzer vergeben, die damit die gesellschaftlich erwünschte Anwendung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Seit Beginn des Ausbaus von Mobilfunk in den 1990er Jahren, gehören die Mobilfunknetzbetreiber in steigendem Maße zum Kreis der Frequenznutzer.

Seit 1998 haben die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland im Rahmen von Versteigerungen mehr als 65 Mrd. EUR für Frequenznutzungsrechte ausgeben müssen. Hätte die Mobilfunkbranche davon wenigstens einen Teil in die bestmögliche, flächendeckende Versorgung investieren können, würden wir heute deutschlandweit nicht mehr über Funklöcher und weiße Flecken sprechen, die mit viel Aufwand und zum Teil über staatliche Förderprogramme (partiell auch landeseigene Förderprogramme) und Kooperationen geschlossen werden müssen.

Im Jahr 2025 laufen Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz aus. Dieses Spektrum wird seit mehr als einem Jahrzehnt intensiv für die mobile Breitbandversorgung der Bevölkerung mit 4G genutzt. Anders als bei vorangegangenen Vergabeverfahren  geht es diesmal nicht um die erstmalige Bereitstellung gänzlich neuer Frequenznutzungsrechte. Die Bundesnetzagentur muss vielmehr darüber entscheiden, wie bereits effizient genutzte Frequenzen bzw. Frequenzbänder nach 2025 dem Markt zur Verfügung gestellt werden können. Hierbei muss die Behörde unterschiedliche Regulierungsziele wie die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunk in der Fläche und mit ausreichender Kapazität und die Förderung des Wettbewerbs abwägen.

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Sollte einer der drei bisherigen Zuteilungsnehmer in Folge einer Auktion derzeit bereits genutztes Spektrum verlieren, würde dies unmittelbar zu einer signifikanten Verschlechterung der Mobilfunk-Versorgung für Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sowie zu spürbaren Wettbewerbseinbußen führen. Dies  insbesondere im ländlichen Raum, dessen digitale Teilhabe über Jahre mit hohem Arbeits- und Kostenaufwand erst massiv verbessert  wurde. Zudem wäre die im Jahr 2019 neu definierte Versorgungsauflage für Haushalte nicht mehr realisierbar bzw. haltbar (aktuell wird die Auflage erfüllt), da für eine 100 Mbit/s-Versorgung der Haushalte das Spektrum aus dem 800-MHz-Band dringend erforderlich ist.

Foto: Henning Koepke

Da im 800-MHz-Band nur insgesamt 3 x 20 MHz verfügbar sind, lässt sich dieses Spektrum nicht in vier Pakete teilen, wenn man gleichzeitig das Regulierungsziel der 100 Mbit/s-Versorgung erreichen will. Vodafone, Deutsche Telekom und O2 Telefónica haben in den letzten Jahren im 800-MHz-Band massive Investitionen getätigt, um die Versorgung in ländlichen Räumen und entlang von Verkehrswegen zu verbessern. Eine Veränderung der Zuteilung von 800 MHz würde zwangsläufig zur Entwertung getätigter Investitionen im Milliardenbereich führen. Angesichts dessen wären strategisch-missbräuchlichem Bietverhalten bei einer Auktion Tür und Tor geöffnet. Ein Verlust von Spektrum bei 1.800 MHz und 2.600 MHz würde zu spürbaren und langjährigen Kapazitätseinbußen sowohl auf dem Land als auch in den Städten führen, was in Anbetracht des massiven Datenwachstums fatale Folgen hätte. Eine Kompensierung durch andere Maßnahmen ist dabei nicht möglich.

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen 1&1 und Telefónica kann 1&1 bis 2034 das flächendeckende Netz von O2 via National Roaming nutzen. 1&1 kann so langfristig eine Versorgung seiner Kunden in der Fläche sicherstellen und sich zugleich auf den Netzausbau in den Städten konzentrieren. 1&1 hat gerade erst mit seinem Netzrollout begonnen und nach allgemein und unter anderem über die Medien bekannten Informationen bisher nur sehr wenige Mobilfunkstandorte in Betrieb genommen. Das Unternehmen wird bis 2030 mit der Erfüllung einer 50 %-Versorgungsauflage beschäftigt sein. Es steht zu vermuten, dass 1&1 ein zusätzliches Spektrum wahrscheinlich nicht effizient nutzen würde.

Grafik: Shutterstock/kanvictory

O2 Telefónica ist davon überzeugt, dass letztlich nur eine Verlängerung aller 2025 auslaufenden Frequenznutzungsrechte die politischen Ziele nach mehr Infrastrukturausbau und Förderung des Wettbewerbs durch drei statt weniger leistungsstarke Mobilfunknetze möglich machen wird. Eine Verlängerung würde gewährleisten, dass Investitionsmittel der Netzbetreiber gezielt in den Ausbau der Netze gehen könnten, anstatt dass diese Mittel in kostspielige Auktionen fließen. Außerdem würde eine Verlängerung die bestehende Mobilfunkversorgung der Bevölkerung effizient absichern und eine gezielt schnelle weitere Verdichtung ermöglichen. Eine Auktion würde die derzeitig hohe Wettbewerbsintensität und Versorgungsqualität hingegen gefährden. Aufgrund einer im Jahr 2021 geänderten Rechtslage muss die BNetzA alle Vergabeverfahren (hier: Auktion, Verlängerung oder Ausschreibung) gleichberechtigt prüfen und sich für das Verfahren entscheiden, welches den Regulierungszielen am nächsten kommt. Mit Blick auf alle Regulierungsziele, insbesondere das Konnektivitäts- und das Wettbewerbsziel, ist nach Auffassung von O2 Telefónica die Verlängerung die einzig sinnvolle Bereitstellungsmethode.

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