Standpunkt: Frequenznutzung ab 2025 – täglich grüßt das Murmeltier?

Grafik: Shutterstock/kanvictory und SVG Repo/CC0 1.0
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Veröffentlicht am 07.10.2021

Nur wenige Jahre nach der Mobilfunkauktion 2019 stehen ab 2025 schon wieder wesentliche Frequenzbereiche, die für funktionierende Mobilfunknetze in Deutschland unerlässlich sind, zur Disposition. Fast wie im Filmklassiker „Und täglich grüßt das Murmeltier“ wacht man bisher in Deutschland alle paar Jahre auf und vergibt das nächste Frequenzpaket mittels einer teuren Auktion. Hinterher wundern sich dann manche über die negativen Auswirkungen auf das Investitionsklima. In den letzten 20 Jahren wurden so über 60 Milliarden Euro dem Markt und den investierenden Unternehmen entzogen.

Doch seit der Novelle des Telekommunikationsrechts Mitte 2021 haben sich die Spielregeln grundlegend verändert. Während vorher die Frequenzauktion als Standardverfahren festgelegt war, steht nun beispielsweise die Frequenzverlängerung gleichberechtigt daneben. Allein die zu erreichenden Ziele sollen die Auswahl des Instruments bestimmen. Es geht um die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der bisherigen Versorgung, die Schließung weißer Flecken in unterversorgten Gebieten, den flächendeckenden 5G-Ausbau und einen vitalen Wettbewerb zu Gunsten der Verbraucher. Das sind die Maßstäbe, an denen sich das Vergabeverfahren messen lassen muss.

Wächter über dieses Verfahren ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie war bisher schon für die Versteigerungen zuständig und soll nun das deutliche offener Verfahren durchführen. Zu diesem Zweck hat die Bundesoberbehörde schon 2020 einen „Frequenzkompass“ und nun im Sommer ein „Szenarienpapier“ veröffentlicht. Darin werden sehr sorgfältig alle theoretischen Möglichkeiten dargestellt. Immerhin geht es um die Frequenzbereiche, die heute ganz wesentlich die Versorgung mit LTE-(4G)-Mobilfunk im ländlichen Raum sicherstellen. Nach Analyse der Kommentierungen zum Szenarienpapier soll dann die Entscheidung vorbereitete werden.

Zur Erreichung der gesellschaftlichen Ziele, ist aus Sicht von Telefónica eine Verlängerung der Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz bis mindestens 2033 notwendig. Übrigens wäre auch diese Verlängerung für die Mobilfunknetzbetreiber nicht umsonst. Die entsprechende Frequenzgebührenverordnung wurde erst jüngst angepasst. Was die wettbewerbliche Situation angeht, gibt es auch eine wichtige Neuerung. Denn dem Neueinsteiger 1&1 ist es gelungen, eine National Roaming-Vereinbarung mit Telefónica abzuschließen, die sehr langfristig angelegt ist. So kann das Unternehmen seinen Endkunden bundesweit Mobilfunkleistungen bereitstellen und ist ohnehin noch bis 2030 damit beschäftigt die Auflagen aus der letzten Frequenzauktion 2019 durch Ausbau in Städten zu erfüllen.

Die Stellungnahme von Telefónica an den Beirat der Bundesnetzagentur dokumentieren wir hier ganz transparent. Spannend bleibt, ob das täglich grüßende Murmeltier sich bei der nächsten Frequenzentscheidung endlich verabschiedet.

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