Standpunkt: Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge

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Veröffentlicht am 25.03.2020

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Am 24. Januar 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den lang angekündigten Referentenentwurf zu einem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ zur Konsultation veröffentlicht. Die vorgesehenen Regelungen sollen, so das BMJV, die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen. Verbände, einzelne Unternehmen, aber auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sehen einige Positionen durchaus kritisch, und zwar sowohl aus der Sicht der betroffenen Branchen als auch im Hinblick auf den tatsächlichen Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Eine der gravierendsten Änderungen, die das Gesetzt vorsieht, ist die Verkürzung der Vertragslaufzeiten. Künftig soll es keine 24-Monats-Verträge mehr geben. Auch die Vertragsverlängerung soll nun nicht mehr automatisch für ein Jahr, sondern nur noch für drei Monate gelten.

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Bei Telefónica Deutschland haben wir die wichtigsten Argumente dagegen geprüft und zusammengefasst.

Wahlfreiheit für Verbraucher und Planungssicherheit für Unternehmen

Bereits jetzt gibt es eine breite Angebotsvielfalt jenseits von 24-Monats-Verträgen. Das gilt zumindest für die Telekommunikationsbranche, die schon jetzt alle Anbieter im Mobilfunk und Festnetz dazu verpflichtet, mindestens einen Tarif mit einer 12-monatigen Laufzeit anzubieten. Durch Nachfrage und Wettbewerb gibt es außerdem eine Vielzahl von Tarifen mit kürzeren Vertragslaufzeiten. Bei Telefónica O2 können beispielsweise alle aktuellen Mobilfunk- und Festnetzverträge optional ganz ohne Mindestvertragslaufzeit und mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen abgeschlossen werden. Hinzu kommen die noch flexibleren Prepaid-Tarife. Durch die Gesetzesnovelle käme es zur absurden Situation, dass der Verbraucher unnötig in seiner Wahlfreiheit zwischen den Angeboten eingeschränkt werden würde.

Tatsächlich entscheiden sich besonders viele Verbraucher sogar für Laufzeitverträge mit einer längeren 24-monatigen Bindung, da sie die Sicherheit, Kontinuität und Preisstabilität einer verlässlichen Versorgung schätzen. Denn auch wir als TK-Anbieter verpflichten uns dazu, die vereinbarte Leistung über die Dauer des Vertrages zum vereinbarten Preis zu erbringen. Ein pauschales Verbot von 24 Monats-Verträgen würde mitunter zu steigenden Preisen führen und die Angebotsvielfalt zum Nachteil der Verbraucher einschränken.

Aus Unternehmenssicht ist außerdem zu berücksichtigen, dass Investitionen in den Netzausbau hohe Planungssicherheit benötigen. Eine generelle Verkürzung könnte den geforderten und für die Unternehmen kosten- und investitionsintensiven Ausbau von hochleistungsfähigen Netzen gefährden.

Auch der Europäische Kodex für Elektronische Kommunikation (EECC) sieht für den Telekommunikationssektor eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit als Standard vor (Art. 105 Abs. 1 EECC). Eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten könnte die deutschen Telekommunikationsanbieter im Gegensatz zu anderen europäischen Anbietern benachteiligen und auch dem Grundgedanken der Harmonisierung auf europäischer Ebene widersprechen.

Bis zum 24. Februar hatten Verbände, Interessengruppen und Unternehmen die Gelegenheit, sich zu dem Gesetzesentwurf zu äußern. Es bleibt abzuwarten, welchen Argumenten die involvierten Ressorts BMVJ und BMWi folgen werden und wie sie sich auf den Gesetzgebungsprozess auswirken.

Lesen Sie hier den gesamten Text des Gesetzesentwurfs und die detaillierte Position von Telefónica Deutschland zu den einzelnen Punkten:

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