Mobilfunkausbau: Wie sieht es baurechtlich in den Ländern aus?

Credit: iStock/Ceri Breeze
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Veröffentlicht am 09.10.2023

Die Erleichterung des Mobilfunkausbaus ist ein gemeinsames Ziel von Politik und Telekommunikationsunternehmen. Über entsprechende gesetzliche Maßnahmen wird zwischen den Akteuren bereits seit längerem diskutiert, zuletzt etwa hinsichtlich des von Bundeskanzler Olaf Scholz vorgeschlagenen Deutschlandpakts. Da es beim rechtlichen Rahmen des Mobilfunkausbaus vor allem auf die Länder ankommt, schauen wir uns den aktuellen Stand in Bayern, NRW & Co an. Die bundesweit angestrebte Genehmigungsfiktion ist dabei das richtige Mittel, um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen und muss schnellstmöglich in sämtliche Landesbauordnungen überführt werden.

Eines der Bundesländer, das in jüngster Zeit besonders aktiv geworden ist, um den Mobilfunkausbau zu vereinfachen, ist Bayern. So hat der Freistaat vor einem Jahr gemeinsam mit den Mobilfunkbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden einen Pakt Digitale Infrastruktur vereinbart, der eine Internetversorgung auf Gigabit-Niveau in ganz Bayern bis 2025 vorsieht.

Umfangeiche Neuregelung in Bayern

Für den Ausbau des Mobilfunknetzes sah der Pakt insbesondere beschleunigte Genehmigungsverfahren für die notwendigen Funkmasten vor. Entsprechende Änderungen an der Bayerischen Bauordnung wurden im Januar 2023 durch den Ministerrat auf den Weg gebracht und am 22. Juni 2023 vom Bayerischen Landtag beschlossen.

Seit Juli sind nun bei vielen Mobilfunkmasten keine Baugenehmigungen mehr nötig. Dies betrifft Masten bis zu einer Höhe von 20 Metern im Außenbereich und bis zu 15 Metern im Innenbereich. Zudem gibt es bei temporären Masten, die maximal 24 Monate stehen, um Versorgungslücken zu schließen, keine Höhenbegrenzung mehr. Und für alle Funkmasten über die genannten Höhengrenzen wurde eine von der Branche seit langem geforderte Genehmigungsfiktion eingeführt, wodurch sie sechs Monate nach Einreichung aller Unterlagen automatisch als genehmigt gelten.

Um die Zahl möglicher Standorte zu erhöhen, entfallen im Außenbereich außerdem Regelungen zur Abstandsfläche. Damit es keine Abstriche bei der Sicherheit gibt, bleiben die Betreiber aller Masten trotzdem für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie Brandschutz und Standsicherheit verantwortlich.

Credits: Henning Koepke/o2 Telefónica

NRW ist auf dem Weg

In Sachen Ausbaubeschleunigung macht derzeit das Land Nordrhein-Westfalen einen sehr großen Schritt nach vorne. Ende Oktober hat der Landtag hier eine umfangreiche Änderung der Landesbauordnung (LBO) beschlossen. So dürfen in Kürze unter anderem Funkmasten bis zu einer Höhe von 40 Metern außerhalb der Bebauung genehmigungsfrei gebaut werden.

Zudem entfällt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 der bisher verlangte Mindestabstand zu angrenzenden Grundstücken. Und mindestens ebenso wichtig: Innerhalb der Bebauung („Innenbereich“) sieht die LBO eine genehmigungsfreie Antennenhöhe von 20 statt 10 Metern auf Dachstandorten vor.

Neue Gesetze in Baden-Württemberg und Hessen

In Baden-Württemberg ist man bereits einen Schritt weiter und hat im Mai 2023 eine veränderte Bauordnung beschlossen. Seit Juni gilt wie in Bayern die Verfahrensfreiheit für Mobilfunkantennen bis zu einer Höhe von 20 Metern im Außenbereich und bis zu 15 Metern im Innenbereich von Ortschaften. Ortsveränderliche Antennenanlagen können nun bis zu 24 Monaten ohne Verfahren aufgestellt werden. Die Abstandsflächen im Außenbereich wurden zwar nicht abgeschafft, aber verringert (Berechnungsfaktor von 0,4 auf 0,2 der Gebäudehöhe).

Im nördlichen Nachbarland Hessen wurden in der aktuell endenden Legislaturperiode sogar schon zwei Gesetze zum Thema verabschiedet. Das Ende Mai beschlossene „Mobilfunkausbaubeschleunigungsgesetz“ passt die Hessische Bauordnung und das Straßengesetz an: Es sieht neben einer Erhöhung der genehmigungsfreien Masthöhe und einer Verringerung von Abstandsflächen etwa auch vor, das Verbot abzuschaffen, Funkmasten an Kreis- und Landstraßen zu errichten. Zudem wird die baugenehmigungsfreie Standzeit mobiler Masten von drei Monaten auf zwei Jahre verlängert.

So sieht es in weiteren Bundesländern aus

Auch in vielen anderen Bundesländern gab es in den letzten drei Jahren gesetzliche Änderungen, meist an der jeweiligen Landesbauordnung, mit dem Ziel, den Mobilfunkausbau zu erleichtern. Hier eine kleine Übersicht:

Die meist recht ähnlichen Anpassungen lehnen sich dabei in der Regel an der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz an, die zuletzt 2020 hinsichtlich des Mobilfunkausbaus ergänzt wurde. Trotzdem hat sich in den Detailregelungen mittlerweile ein gewisser föderaler Flickenteppich gebildet, was angesichts von 16 Ländern mit eigenen Regierungen und Gesetzen nicht verwunderlich ist. So wurde zum Beispiel die von der Branche aber auch Teilen der Bundespolitik geforderte Genehmigungsfiktion bisher nur in Bayern verwirklicht.

Wann kommen bundesweite Maßnahmen?

Fotos: Pixabay User Peggy_Marco und geralt | Ausschnitt bearbeitet | Montage

Ein wichtiger Schritt für mehr Einheitlichkeit und einen bundesweit vereinfachten Mobilfunkausbau könnte der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ sein, über den bereits seit längerem zwischen Bund und Ländern verhandelt wird. In dessen Rahmen werden derzeit mehrere Maßnahmen diskutiert: zum Beispiel die einheitliche Verfahrensfreiheit für Mobilfunkmasten im Innenbereich bis 15 Metern und im Außenbereich bis 20 Metern sowie die verfahrensfreie Aufstellung von mobilen Antennen für 24 Monate.

Darüber hinaus ist auch die Einführung einer Genehmigungsfiktion in allen Ländern im Gespräch, die dafür sorgen würde, dass Masten nach Ablauf einer Frist von bis zu drei Monaten nach Eingang aller Unterlagen als genehmigt gelten. Hinzu kommt eine mögliche Vereinheitlichung und Reduktion von Anbauverbotszonen an Straßen sowie von Abstandsflächen.

Sollte hier eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden, müssten die Länder die Vereinbarungen allerdings noch in ihr Landesrecht umsetzen, was angesichts des oben skizzierten gesetzlichen Stands in sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit erfolgen dürfte. Für einen deutschlandweit schnellen Ausbau der Mobilfunknetze ist dies aber unabdingbar – und um die  Versorgung zu gewährleisten, die wir in Deutschland für Verbraucher:innen und Wirtschaft brauchen.

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