Telekommunikation: Darum geht’s beim Netzausbau­beschleunigungsgesetz

Credit: iStock/Natpakan Kaewkool
Credit: iStock/Natpakan Kaewkool
Veröffentlicht am 14.09.2023

Vor kurzem hat das Bundesministerium für Digitales (BMDV) den lang erwarteten Entwurf für ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz im Telekommunikationsbereich vorgelegt. Wir fassen zusammen, worum es dabei geht – und warum es noch kein großer Wurf ist.

Dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen kommt in der digitalen Transformation eine besondere Bedeutung zu. Deutschland hat bei den Glasfaseranschlüssen und im Mobilfunk in den vergangenen Jahren zwar bereits große Fortschritte gemacht. Trotzdem geht vieles immer noch zu langsam voran und es braucht aus Sicht der Branche vor allem einfachere, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, um die in der Gigabitstrategie festgelegten Ziele bis 2030 auch zu erreichen.

Das Gigabit-Grundbuch als zentraler Bestandteil

Ende August hat das BMDV nun einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ veröffentlicht, kurz: TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Ziel des Entwurfs ist es, Änderungen auf gesetzlicher Ebene vorzunehmen, die für die Umsetzung der Gigabitstrategie notwendig sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Überarbeitungen des aktuellen Telekommunikationsgesetzes (TKG), das erst 2021 novelliert worden ist.

Credits: Henning Koepke/o2 Telefónica

Im Zentrum steht die Schaffung eines Gigabit-Grundbuchs, das alle relevanten Informationen zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau als „zentrale Datendrehscheibe“ bündeln soll. Dazu gehören z.B. Daten aus dem Baustellenatlas oder Breitbandatlas und es sollen etwa alle Liegenschaften des Bundes, der Länder und der Kommunen eingetragen werden, die für den Ausbau von Mobilfunk geeignet sind. Zugleich sind umfassende neue Berichtspflichten für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen geplant sowie Ordnungswidrigkeitstatbestände, falls Daten nicht geliefert werden.

Die Verwaltung des neuen Datenportals soll beim BMDV liegen, kann aber an eine Bundesbehörde delegiert werden. Der Zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) soll nun eine neue Rolle zukommen: die Grundsätze der Bereitstellung von Informationen werden durch die ZIS neu eingeführt. Die ZIS soll außerdem den Bundestag jährlich über den Ausbau der Mobilfunknetze und die Erfüllung von Auflagen informieren.

Noch kein großer Wurf

Weitere Änderungen am TKG zielen auf Bürokratieabbau und ein effizienteres Verwaltungshandeln, um den Ausbau der Netzinfrastruktur zu beschleunigen. Besonders die gesetzliche Einstufung des Ausbaus als „öffentliches Interesse“ soll dazu beitragen, dass Bauanträge für Mobilfunk- oder Glasfaserinfrastruktur priorisiert behandelt werden. Zudem sind kleinere Änderungen Bereich der Wegerechte für den beschleunigten Ausbau von Glasfaser vorgesehen. So sollen künftig z.B. geringfügige Baumaßnahmen auf öffentlichen Wegen auch ohne Genehmigung möglich sein, wenn sie nicht länger als 96 Stunden andauern und zuvor angezeigt wurden.

Für die Umsetzung dieser Änderungen sieht der Gesetzentwurf allerdings keine Frist vor. Und auch darüber hinaus ist fraglich, ob der Entwurf in dieser Form dem politischen Ziel eines beschleunigten Ausbaus gerecht wird. Denn im Schwerpunkt werden vor allem neue Berichtspflichten und somit mehr Bürokratie für die Netzbetreiber geschaffen. Auch steht zu befürchten, dass die Balance zwischen Sicherheit und Transparenz von Informationen im Gigabit-Grundbuch nicht gewahrt werden und das Prinzip der Datensparsamkeit außer Acht gelassen wird. So scheinen die Sicherheit und Resilienz der TK-Infrastrukturen beim neuen Datenportal nur eine untergeordnete Rolle zu spielen.

Foto: Flickr Christoph Scholz | CC BY-SA 2.0 | Ausschnitt bearbeitet

Hoffen auf zielführende Anpassungen

Ob die erhofften Synergien des Gigabit-Grundbuchs das ausgleichen können, bleibt also offen. Da im Bereich des Mobilfunkausbaus zudem zentrale Kompetenzen bei den Ländern und nicht beim Bund liegen (z.B. im Bauordnungsrecht), kann er hier auch nur wenig Einfluss auf die Beschleunigung des Netzausbaus nehmen.

Da es sich nur um einen ersten Entwurf handelt und vor dem Start des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens im Herbst auch noch die Stellungnahmen der Telekommunikationsbranche angehört wird, ist durchaus mit Änderungen am TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetz zu rechnen – idealerweise mit solchen, die den schnellen Ausbau der Netze tatsächlich voranbringen.

Mehr Informationen:

Ein Jahr Digitalstrategie: Interview mit Ben Brake (BMDV)
Bundesregierung: Digitalpolitische Beschlüsse der Kabinettsklausur
Gigabitstrategie: Interview mit Daniela Kluckert (BMDV)

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion