Bundesregierung: Startschuss für das neue Dateninstitut

Credit: iStock / KanawatTH
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Veröffentlicht am 26.05.2023

Das von der Bundesregierung geplante Dateninstitut für Deutschland soll die Verfügbarkeit und Standardisierung von Daten vorantreiben, um so den Datenzugang und die Datennutzung über Sektorengrenzen hinweg zu erleichtern. Mittlerweile gibt es zwar einen Plan für die nächsten Schritte und Gelder für den Aufbau des Instituts, vieles ist aber noch im Werden begriffen.

Der im Dezember 2022 von der Ampel-Koalition angekündigte Aufbau eines Dateninstituts kann endlich beginnen. Mit der Freigabe von Finanzmitteln durch den Haushaltsausschuss des Bundestags Anfang Mai ist dafür ein wichtiger Schritt getan: Pro Jahr stehen nun 10 Mio. Euro für das Vorhaben zur Verfügung, bis 2025 insgesamt 30 Mio. Euro. Zudem haben die verantwortlichen Bundesministerien für Wirtschaft (BMWK) und Inneres (BMI) ein Konzept für den Aufbau vorgelegt.

Daten sollen leichter und besser nutzbar sein

Das 15-seitige Papier, das auf den Empfehlungen einer (unabhängigen) Gründungskommission beruht, schildert sowohl die Ziele und Aufgabenfelder des Dateninstituts als auch die nächsten Schritte für dessen Realisierung. So soll ein „schlagkräftiger nationaler Akteur entstehen“, der in Fragen der Datennutzung als „zentrale Anlaufstelle für Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Staat/Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft“  fungiert. Zu seiner Ausrichtung heißt es:

„Leitmotiv des Dateninstituts soll sein, Daten innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens – also unter Wahrung des Datenschutzes oder des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen – gesamtgesellschaftlich leichter und besser verfügbar und nutzbar zu machen.“

Für das datenschutzkonforme Teilen von Daten ist auch die enge Einbindung der Datenschutzbehörden vorgesehen. Weitere Aufgabenfelder betreffen z.B. die sektorenübergreifende Datenauswertung, die Entwicklung gemeinwohlorientierter Lösungen oder die Etablierung von Datentreuhandmodellen.

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Foto: Fotolia/Kran77

Umsetzung per agilem Prozess

Als nächster Schritt nach der Bereitstellung der finanziellen Mittel ist geplant, noch im laufenden Quartal einen Marktdialog mit relevanten Akteuren sowie Expert:innen zu beginnen. Auf diese Weise soll herausgefunden werden, welche Anbieter bereits eigene Ideen und Lösungen für die Umsetzung von drei Modulen vorbringen können. Denn um mit dem Dateninstitut möglichst schnell voranzukommen – ohne erst langwierig selbst Personal und Organisationsstrukturen aufzubauen – ist ein bedarfsorientierter und agiler Prozess vorgesehen.

Konkret bedeutet dies, dass einzelne Pilotprojekte ausgeschrieben und zum Teil extern vergeben werden – auch um mit vorhandenen Initiativen zur besseren Datennutzung zusammenzuarbeiten und keine Doppelstrukturen aufzubauen. Außerdem sollen mithilfe dieser sogenannten Use Cases parallel verschiedene Handlungs- und Förderinstrumente für das Dateninstitut erprobt werden:

  • Im ersten Modul sollen mehrere Auftragnehmer in einem Wettbewerb Lösungen für ein Problem erarbeiten. Dafür liegen laut Konzeptpapier momentan 22 Vorschläge für Use Cases aus unterschiedlichen Sektoren vor, woraus die beteiligten Ministerien ein Pilotprojekt auswählen werden.
  • Das zweite Modul sieht einen Use Case im Bereich Digitale Energiewende zum Thema „Smarte Einbindung dezentraler Anlagen“ vor, der federführend von der Deutschen Energie-Agentur (dena) umgesetzt werden soll.
  • Modul 3 zielt hingegen darauf, die beste Organisations- und Rechtsform für das Dateninstitut zu finden – unter Berücksichtigung der Aufgaben in den Use Cases sowie der bereits existierenden Akteure und Strukturen im Datenökosystem der Bundesrepublik (z.B. Datenlabore, Datentreuhänder, Open-Data- oder-Datenschutz-Beauftragte).
Dr. Anna Christmann, Beauftragte für die Digitale Wirtschaft und Startups im BMWK | Foto: Henrik Andree

„Mit den zwei geplanten Use-Cases zeigen wir, welchen Beitrag das Dateninstitut für die bessere Verfügbarkeit von Daten leisten wird. Aus den Pilotprojekten lernen wir und treiben parallel den Aufbau des Instituts voran.“ (Anna Christmann, Beauftrage für Digitale Wirtschaft und Startups im BMWK)

Unklarer Zeitplan und offene Fragen

Hinsichtlich des Zeitplans für den Start dieser Vorhaben nach dem Marktdialog ist im Konzept der Ministerien optimistisch vom dritten Quartal 2023 die Rede, wobei die Arbeiten am dritten Modul zeitversetzt erst Ende des Jahres beginnen könnten. Erfahrungsgemäß scheint allerdings ein späterer Start jeweils realistischer zu sein. Zum anvisierten Abschluss der einzelnen Module sowie der Aufbauphase insgesamt gibt es zudem noch keine Angaben.

Es bestehen darüber hinaus noch einige offene Fragen, die den Umsetzungsprozess des Dateninstituts begleiten werden. So ist laut Tagesspiegel unklar, „ob und wie das Dateninstitut als Datentreuhänder oder Datenvermittlungsdienst auftreten soll“, eine entsprechende Prüfung steht noch aus. Und inwiefern das nun vorliegende Konzeptpapier die Anfang des Jahres vorhandene Uneinigkeit in der Regierungskoalition zur Datenteilung durch Unternehmen ausgeräumt hat, bleibt ebenfalls ungewiss. Hinzu kommt der Aspekt, der noch nicht absehbaren langfristigen Finanzierung über 2025.

Welchen Nutzen das Dateninstitut für die deutsche Gesellschaft und Wirtschaft tatsächlich entfalten kann, wird sich hoffentlich im Laufe der Aufbauphase herauskristallisieren. Da seine konkreten Instrumente und die Organisationsstruktur aufgrund des agilen Prozesses derzeit noch nicht absehbar sind, heißt es zunächst einmal: Abwarten, wie sich das ganze Vorhaben weiter entwickelt.

Mehr Informationen:

Datenpolitik: Auf dem Weg zum Dateninstitut für Deutschland

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