Standpunkt: Neue TKG-Novelle bringt Licht und Schatten
Von: Philippe Gröschel und Jörg Borm
Gesetze regeln vieles, aber sie sind nicht für die Ewigkeit ausgelegt. So muss der Gesetzgeber, oft aus aktuellem Anlass, Bestimmungen an das Zeitgeschehen anpassen oder die Harmonisierung mit europarechtlichen Vorgaben sicherstellen. Die fortwährende, sukzessive Verbesserung von Gesetzen und die Umsetzung von Vorgaben aus Brüssel sind auch die Gründe für ein zentrales Gesetzgebungsvorhaben aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS): Das Telekommunikationsgesetz (kurz: TKG) soll geändert werden, es enthält die wichtigsten Vorgaben und Regeln für den Betrieb der Festnetz- und Mobilfunk-Infrastruktur in Deutschland.
TKG setzt keinen Impuls für Bürokratieabbau
Der aktuelle Entwurf soll in Kürze vom Bundeskabinett verabschiedet und dann in Bundestag und Bundesrat beraten werden. Schon vor dem Beginn des formalen Gesetzgebungsverfahrens bot das Digitalministerium interessierten Verbänden und Unternehmen die Möglichkeit, den Entwurf des Ministeriums zu kommentieren. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht (öffnet in neuem Tab).
Aus Sicht von Telefónica nutzt der vorliegende Entwurf zum TKG nicht alle Möglichkeiten aus: Bekanntlich fordert das BMDS seit langem und immer wieder eine schnelle, flächendeckende und wirkungsvolle Entbürokratisierung auf allen Ebenen. Doch diese Chance nutzt der neue Entwurf des TKG („Wegfall von Berichtspflichten“) leider nicht – weiterhin müssen die TK-Anbieter sehr umfangreiche Bestands- und Planungsdaten in kurzen Intervallen und klar vorgegeben Formaten an die BNetzA als Aufsichtsbehörde melden. Obschon für Außenstehende offen bleibt, zu welchem Zweck die Daten überhaupt gesammelt und verwertet werden.
Es wäre wünschenswert gewesen, der Entwurf hätte die Transparenzvorgaben mit Blick auf die kritische Infrastruktur und im Sinne einer nationalen Resilienz-Strategie überprüft und auf das Nötigste reduziert. Stattdessen wird diese Möglichkeit einer positiven Veränderung ungenutzt gelassen.
Ausbau am Gleis seit Jahren ein Ärgernis

Seit Jahren fordern die TK-Anbieter, dass die Eigentümer und Betreiber von Bahninfrastrukturen am Ausbau von Mobilfunkinfrastruktur zu beteiligen sind. Die nun vorgeschlagenen Regelungen im TKG-Entwurf zur Schaffung einer solchen Mitwirkungspflicht gehen zum Teil an der Praxis vorbei. Bisher verweisen die Bahninfrastrukturgesellschaften stets auf die Verantwortung der TK-Anbieter in Bezug auf den Mobilfunkausbau oder verhindern diesen Ausbau mit Kosten für Zugang zur Infrastruktur, die weit über dem Marktstandard liegen. Diese Barrieren werden durch den vorliegenden Entwurf nicht umfassend aufgehoben. Doch ohne die Bahn kann nicht am Gleis gebaut werden. Dabei liegt auf der Hand, dass eine leistungsfähige TK-Infrastruktur am Gleis den Mehrwert für die Reisenden und die Attraktvität der Bahn erhöht.
Frequenzen sind ein wichtiges Gut
Die langfristige Zuteilung und kostengünstige Nutzung von Frequenzen ist elementar für den wirtschaftlichen Betrieb von Mobilfunknetzen. Sind diese Punkte vakant und damit unsicher, könnte sich dies negativ auf Investitionen in die Infrastruktur auswirken. Das TKG sollte folglich eine Investitionsförderung zum Ziel haben, doch dieses Ziel wird im aktuellen Entwurf nur bedingt erreicht. Vielmehr bleibt die Möglichkeit ungenutzt, dauerhaft investitionsfördernde Rahmenbedingungen in der Frequenzregulierung zu etablieren. Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass auslaufende Frequenznutzungsrechte langfristig verlängert werden. Insbesondere, sofern sie zur Erfüllung von Versorgungsauflagen notwendig sind.
Kupfer-Glas-Migration: Den Glasfaserumstieg erleichtern

Empfehlenswert ist die Abkehr von einer immer wieder diskutieren Zwangsabschaltung der Kupfer-Leitungen, da diese unter Verbraucherschutzaspekten riskant ist. Die endgültige Abschaltung auf die Schnelle ist keine Lösung, sie sollte eine zügige Migration der Kunden auf die Glasfaser voraussetzen und das Ziel verfolgen, eine entsprechende Marktdurchdringung („homes connected“) zu erreichen. Auf diese Weise kann ein ernstzunehmender Wettbewerb auf dem Medium Glasfaser entstehen und eine Kupfer-Abschaltung sinnvoll eingeleitet werden.
Wettbewerb im Festnetz beleben
Apropros Glasfaser: Mit der Novellierung hätte es die Chance gegeben, das Verfahren zur Überprüfung von Zugangsentgelten, die alternative Anbieter für Breitband-Tarife als Vorleistung an die Telekom zahlen müssen, stärker an der Realität auszurichten. Denn aktuell zieht die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Überprüfung der sogenannten Preis-Kosten-Schere einen Warenkorb heran. Daraus ermittelt die Behörde schließlich einen durchschnittlichen Vorleistungspreis für einen FTTH-Anschluss. Nicht ausreichend berücksichtig wird dabei jedoch der große Einfluss, den Tarifrabatte, die inzwischen ein Standard vor allem auf Vergleichsportalen sind, auf den Abschluss neuer Verträge haben. Aus diesem Grund sollte die Überprüfung der Preise auf einer Einzeltarif-Logik und nicht auf einem bloßen Durchschnitt basieren. Eine realistische Kostenkalkulation für Vorleistungsprodukte im Festnetz würde zu mehr Wettbewerb führen und den gesamten Markt beleben.
Die gesamte Stellungnahme der o2 Telefónica vom 27. März 2026 finden Sie hier:
