Länder Digital: So funktioniert der Ausbau mit geförderten Standorten


Der bundesweite Mobilfunkausbau betrifft in erster Linie die Länder – schließlich kommen alle Ausbaumaßnahmen hier an. Darum ist es für die Bundesländer besonders wichtig, den Ausbau nicht nur mit entsprechenden Maßnahmen zu unterstützen, sondern auch zu fördern.
„Was lange währt, wird endlich gut“: Mit diesem bekannten Sprichwort könnte man den Ausbau der Mobilfunknetze mit Hilfe von Förderprojekten beschreiben. Mehrere Programme, so etwa des Bundes und der einzelnen Länder, haben in den vergangenen Jahren beigetragen, den Netzausbau in all jenen Regionen voranzutreiben, die für die für den Ausbau verantwortlichen Mobilfunkunternehmen schlichtweg zu aufwändig, zu teuer, zu unattraktiv oder zu kompliziert waren:
- Zu aufwändig, weil sie sehr viele Ressourcen und Zeit beanspruchen, die woanders fehlen – so ist allein der Aufwand für die Verlegung der Stromleitungen zu einem weit abgelegenen Standort immens und in jedem Fall zeitintensiv.
- Zu teuer, weil ein höherer Aufwand automatisch mit deutlich höheren Kosten einhergeht. Insbesondere die Kosten für die Tiefbauarbeiten für Strom und Glasfaser gehen teils in die Millionen.
- Zu unattraktiv, weil in diesen Regionen selten Menschen zu Hause sind oder arbeiten – meist handelt es sich bei abgelegenen Regionen um einsame Wälder, Moore oder Brachland.
- Zu kompliziert, weil der Naturschutz den Ausbau mindestens bremst, wenn nicht sogar verhindert.
Das haben auch der Bund und die Länder erkannt und deshalb vor einigen Jahren EU-konforme Förderprogramme aufgesetzt, die den Anbietern in diesen Punkten unter die Arme greifen sollen.
Zum größten und zugleich bekanntesten Förderprogramm zählte die Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft (MIG). Sie gründete sich im Jahre 2021 im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und setzte bis Ende 2024 die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung in die Praxis um.
Die Aktivitäten der MIG umfassten das gesamte Leistungsspektrum – von der ersten Planung bis zur abschließenden Erfolgskontrolle. So sollte die MIG die Mobilfunkversorgung in ländlichen Gebieten ohne Netzabdeckung – den sogenannten „weißen Flecken“ – verbessern und mindestens eine Versorgung durch ein 4G-Netz bereitstellen. Ihr Auftrag war es, insgesamt 500 diese besonders kostenintensiven Funklöcher im tiefen ländlichen Raum zu beseitigen. Im Rahmen dessen förderte die MIG jedoch ausschließlich den Bau von Mobilfunktürmen nebst Strom und ggf. Anbindung. Die aktive Sende-und Empfangstechnik musste – weil diese stets in die Verantwortlichkeit der Mobilfunkunternehmen fällt – auf eigene Kosten an die Standorte gebracht werden. Die MIG übernahm nicht nur wichtige, vorbereitende Aufgaben, wie die Identifikation und Planung geeigneter Standorte sowie die Abstimmung mit den Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern. Sie begleitete zudem nach der Vergabe mit Fördermitteln auch die konkrete Umsetzung vor Ort – bis zu deren Abschluss.
Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit im Fokus
Das Förderprogramm des BMDV legte besonders Wert auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. So sollte möglichst eine hochleistungsfähige Glasfaseranbindung und eine Nutzung der Funkmasten durch mehrere Mobilfunknetzbetreiber möglich sein. Ein solcher Standort steht beispielsweise seit Mai 2025 in der Gemeinde Langenrafroda, am Rande der Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der dort errichtete, 60 Meter hoher Schleuderbetonmast versorgt in Kürze Einwohner und Touristen mit schnellem 5G/4G-Mobilfunk.

Einige Bundesländer starteten eigene Programme
Doch allein das Förderprogramm des Bundes reichte nicht aus, um die vielen, nahezu über das gesamte Bundesgebiet verstreuten, kleinen weißen Flecken zu bedienen. Insbesondere topographisch herausfordernde Gegenden erfordern viele neue Standorte. Dazu gehören beispielsweise die Schwarzwaldregion, der bayrische Wald oder weite Teile von Hessen. Deshalb initiierten wiederum die Länder eigene Förderprogramme, um diesem Umstand zu begegnen. Ein Beispiel ist das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern: Das Land gründete eigens eine „Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft MV mbH“, kurz FMI. Im Flächenland an der Ostsee mit seinen rund 1,6 Millionen Einwohnern, in sehr weiten Teilen dünn besiedelt, kümmert sich das Team der FMI überall dort tatkräftig um die Errichtung von Funkmasten, wo weder Mobilfunkunternehmen noch die MIG sein können. Inzwischen setzt die FMI 20 eigene Vorhaben um – jedoch stets in enger Zusammenarbeit und Rücksprache mit den Mobilfunkunternehmen. Schließlich sollen diese die geförderten Standorte auch nutzen.
Förderung ist wichtig, aber kein Allheilmittel

Eine flächendeckende Mobilfunkversorgung ist ein zentraler Baustein der digitalen Transformation Deutschlands. Der dynamische eigenwirtschaftliche Ausbau sowie die Weiße-Flecken-Förderung des Bundes haben in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Fortschritte ermöglicht. Mit dem Auslaufen der aktuellen Förderrichtlinie Ende 2024 braucht es nun einen klaren und verlässlichen Förderrahmen, um verbleibende Versorgungslücken effizient zu schließen. O2 Telefónica sieht hier folgende Punkte als besonders wichtig an:
- Förderung entlang von Verkehrswegen – “Step Change”
Angesichts der sehr ambitionierten Flächenversorgungsauflagen rückt die “Weiße Flecken”-Förderung perspektivisch in den Hintergrund. Stattdessen werden signifikante Qualitätsverbesserungen bei bereits bestehender Versorgung an Bedeutung gewinnen (“Step Change”). Ein zukünftiges Förderprogramm sollte einen Fokus auf Verkehrswege legen, um die hochleistungsfähige Versorgung – insbesondere in Zügen – zu ermöglichen. Eine solche “Step Change”-Förderung wäre mit EU-Recht vereinbar: Demnach muss die Investition in einem Gebiet getätigt werden, in dem keine Infrastruktur derselben Kategorie vorhanden ist und in den drei Jahren nach Veröffentlichung der geplanten Beihilfemaßnahme unter Marktbedingungen voraussichtlich auch nicht ausgebaut wird. Entscheidend ist, dass die Maßnahme zu einer wesentlichen Verbesserung der Mobilfunkversorgung führt. Gleichzeitig würde die Bahn einen kommerziellen Vorteil erlangen, da die Attraktivität von Bahnreisen steigen und mehr Fahrscheine verkauft würden und Mobilfunk als Fallback-Lösung sowie zur Erweiterung des Bahnfunks FRMCS dienen könnte.
- Förderung aktiver Komponenten / operativer Kosten
Generell ist die Finanzierung der entscheidende Faktor für den Ausbau bei unwirtschaftlichen Vorhaben. In dem bisherigen Mobilfunkförderprogramm blieben die Kosten der Mobilfunknetzbetreiber im Prozess unberücksichtigt. Hierzu zählen vor allem Ausgaben für Hardware, Aufbau und Wartung aktiver Technik, Stromkosten, Stromzähler, Glasfasermiete, Glasfasertiefbaukosten zur Gegenstelle.

Ebenso sollten die sehr hohen Stromanbindungskosten in einem zukünftigen Förderprogramm bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke berücksichtigt werden, sofern der Strom von allen Mobilfunknetzbetreibern genutzt werden kann.
Auch die Ausstattung der geförderten Masten mit aktiver Systemtechnik am Standort (BBU, RRU, AAUs) und deren Betrieb verursachen beträchtliche Kosten auf Seiten der Netzbetreiber. Demnach sollte insbesondere die aktive Systemtechnik und deren Betrieb gefördert werden.
- Einbeziehung geförderter Standorte in die Erfüllung der Versorgungsauflagen
In der bisherigen Mobilfunkförderrichtlinie wurden Gebiete ausgenommen, in denen Ausbauverpflichtungen der Mobilfunknetzbetreiber aus Versorgungauflagen bestehen. Der aktuelle Entwurf der Präsidentenkammerentscheidung zum Frequenzbereitstellungsverfahren 2025 spricht jedoch kein Verbot der Förderfähigkeit von Versorgungsauflagen aus. Um die ambitionierten Versorgungsziele zu erreichen, sollte sich ein zukünftiges Förderprogramm auch auf Standorte aus den Versorgungsauflagen beziehen. Eines lässt sich nach etwa vier Jahren Erfahrung feststellen: Geförderte Standorte sind ein wichtiger Baustein im Netzausbau. Sie helfen in besonders ländlich und dünnbesiedelten Regionen. Dennoch spüren auch die Förderprogramme, was es heißt, größere Baumaßnahmen im unbeplanten Außenbereich umzusetzen. So scheitern nicht selten auch die Förderprogramme an unwilligen Eigentümern, an Naturschutzbehörden mit hohen Auflagen oder der aufwändigen und komplizierten Anbindung von Mobilfunkstandorten an weit entfernte Strom- und Glasfaserleitungen. Von solchen Erfahrungen berichten die Mobilfunkunternehmen seit Anbeginn ihres Ausbaus – und fordern deshalb stets aufs Neue massive Erleichterungen, beispielsweise über die Landesbauordnungen.
Fazit
Obschon die Netze in den vergangenen Jahren stetig besser wurden, wird es niemals ein Ausbauende geben: Schließlich entwickelt sich die Mobilfunktechnologie stetig weiter und die Nachfrage nach höheren Kapazitäten bleibt ungebrochen, außerdem setzt die fortschreitende Digitalisierung in Deutschland und der Wunsch nach einer Abdeckung „überall und jederzeit“ ein ständiges Ausbauengagement der Anbieter voraus. Um diesem zu begegnen, benötigt der Mobilfunkausbau dringend ein gesetzlich verankertes, „überragende öffentliche Interesse“ als Hebel für einen schnelleren Mobilfunkausbau. Nur damit lässt sich die ewige Diskrepanz zwischen dem Naturschutz auf der einen, und dem Wunsch nach Digitalisierung und Fortschritt auf der anderen Seite auflösen und die größten Hürden für einen zügigen Ausbau in den noch verbliebenen Flecken im Land ausräumen.