Mobilfunkgipfel damals und heute: Was vom ersten Gipfel übrig blieb

Foto: CC0 1.0, Pixabay User kaboompics| Auschnitt angepasst
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Veröffentlicht am 15.06.2020

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Am 16. Juni 2020 hat Bundesminister Andreas Scheuer zum zweiten Mobilfunkgipfel geladen. Mobilfunknetzbetreiber, Länder und kommunale Spitzenverbände werden dieser Einladung folgen, um auf dem Gipfel die herausragende Bedeutung der Mobilfunknetze für unsere Gesellschaft und Wirtschaft zu unterstreichen.

Schon vor rund zwei Jahren, im Sommer 2018, fand der erste Mobilfunkgipfel statt. Damals wurden Strategien zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Deutschland diskutiert. Die Teilnehmer des Mobilfunkgipfels einigten sich auf einen nicht unerheblichen Pflichtenkatalog.

Die investierenden Netzbetreiber erklärten sich bereit, bei investitionsfördernden Rahmenbedingungen viele Versorgungslücken in besiedelten Gebieten zu schließen, die nach einer Erfüllung der geltenden Versorgungsauflagen verbleiben. Durch die Erschließung auf 99 % aller Haushalte bis Ende 2021 soll eine Basisversorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten erreicht werden. Diese Zusagen wurden vertraglich mittlerweile festgezurrt, und der Bund ermöglicht den investierenden Netzbetreibern im Gegenzug, die horrenden Frequenzauktionsentgelte erst zu bezahlen, wenn die Frequenzen wirklich genutzt werden können – beglichen werden kann die Summe dann in mehreren Schritten.

Doch auch Bund, Länder und Kommunen haben sich beim Mobilfunkgipfel verpflichtet, ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele zu leisten. Sie sollten investitionsfördernde und -sichernde Rahmenbedingungen für den Ausbau der Mobilfunknetze schaffen sowie wirksame Anreize für einen beschleunigten und effizienten Ausbau der Mobilfunknetze herbeiführen.
Doch wie sieht es aus mit den investitionsfördernden Rahmenbedingungen, welche sind das überhaupt und welches Resümee kann man nun nach fast zwei Jahren ziehen?

Baurecht schlanker und schneller machen

Erklärtes Ziel von Bund, Ländern und Gemeinden war es, bei den unterschiedlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Mobilfunkstandorten eine „Genehmigungslaufzeit von maximal vier Monaten“ zu erreichen. Realität ist das leider noch nicht, aber hier sind natürlich viele dicke Bretter zu bohren.

Das erste Brett liegt auf der Bundesebene, dort ist man allerdings nur für das Bauplanungsrecht zuständig. Doch auch in diesem Gesetzeswerk sind Anpassungen notwendig, um die Bedeutung des Mobilfunks rechtlich zu verankern. Das wurde beim Mobilfunkgipfel 2018 im Grundsatz versprochen und in der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung von 2019 auch fest zugesagt. Doch bis heute liegt noch nicht einmal ein Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bauplanungsrechts vor und es ist leider mehr als ungewiss, ob das Gesetz bis zur Bundestagswahl 2021 noch modernisiert wird.

Das zweite zu durchbohrende Brett liegt bei den Ländern. Denn dort ist man für das Baurecht und Baurechtsordnungen zuständig. Dabei geht es für die Netzbetreiber im Wesentlichen um zwei Themen: erstens die Standorthöhe von Mobilfunksendeanlagen und zweitens das Bauen im Außenbereich.

Grafik: BASECAMP.digital

Dachstandorte mit einer Höhe von unter 10 Metern bedürfen heute keiner Baugenehmigung durch die kommunale Baubehörde. Weil die neuen LTE- und 5G-Antennen etwas größer sind als die bisherige Technologie und bestehende Schutzabstände ab der Antennenunterseite einzuhalten sind, müssen im Rahmen des LTE-Ausbaus viele dieser Dachstandorte erhöht werden. Sie sind dann über 10 Meter hoch und bedürfen erstmals einer Genehmigung durch die Baubehörde. Manchmal werden die Genehmigungen nicht erteilt, so dass der Bestand von Mobilfunkanlagen, die teilweise schon seit den 90er Jahren bestehen, gefährdet ist. Manchmal dauert die Bearbeitung der Anträge auch viele Monate bis Jahre. All dies könnte umgangen werden, wenn die Genehmigungsfreiheit im Baurecht schlicht von 10 auf 15 Meter erhöht würde.

Zweites Thema ist das Bauen im Außenbereich: Viele Gemeinden drängen die Netzbetreiber dazu, neue Standorte nur noch außerhalb von Wohnbauflächen oder Gemischten Bauflächen umzusetzen, z. B. indem entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse gefasst werden. Falls das technisch sinnvoll ist, suchen die Netzbetreiber dann nach einem Standort im Außenbereich. Dort darf jedoch nach deutschem Bauplanungsrecht nur in Ausnahmefällen gebaut werden. Wenn dann eine Fläche im Außenbereich gefunden ist, die sich mit Strom, Glasfaser und Zufahrt erschließen lässt, kann die zuständige Baubehörde dennoch unter Umständen den Bauantrag versagen, weil aus Gründen des Landschaftsschutzes ja nicht im Außenbereich gebaut werden soll.

Und wie steht es um das Bohren dieses dicken Brettes namens Baurecht und Bauordnungen der Länder? Seit 2018 hat sich da leider nicht sehr viel getan. Hessen hat bereits eine Novellierung in den Landtag eingebracht, andere Länder wie beispielsweise Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, arbeiten daran. Doch so richtig umgesetzt ist das Versprechen noch nicht.

Nutzung öffentlicher Liegenschaften

Die im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossene Mobilfunkstrategie des Bundes macht klare Vorgaben für die Nutzung öffentlicher Liegenschaften, um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen. Sie sieht vor, dass „die Standorte gegen ein moderates Entgelt zur Verfügung gestellt werden und durch eine längere Laufzeit der Verträge und großzügige Kündigungsfristen Investitionssicherheit gewährt werden soll“.

Problematisch ist aber im ersten Schritt schon die Frage: Welche Standorte hat die öffentliche Hand überhaupt? Bis heute gibt es keine komplette Datenquelle von Bund und Ländern, von Kommunen ganz zu schwiegen, die alle geeigneten Mobilfunkstandorte in deren Besitz aufführt. Daran wird teilweise gearbeitet, teilweise aber auch nicht – und wann es denn einmal soweit sein wird, ist ungewiss.

Foto: CC BY 2.0 Flickr User Tobias Nordhausen. Bildname: Auf dem Frauenberg. Ausschnitt bearbeitet.

Wenn es aber öffentliche Liegenschaften gibt, die für Mobilfunkausbau genutzt werden können, stellt sich die Frage nach dem Preis. Natürlich wollen die öffentlichen Eigentümer diese nicht umsonst zur Verfügung stellen, auch wenn das in wirtschaftlich nicht ausbaufähigen Regionen wahrscheinlich das Sinnvollste wäre. „Moderate Entgelte“, so sieht das die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung deshalb vor. Auch darüber kann man natürlich trefflich streiten. Häufig liegen jedoch die von der öffentlichen Hand geforderten Entgelte deutlich oberhalb der mit privaten Immobilieneigentümern mit vergleichbarem Portfolio vereinbarten Preise.

Förderprogramm für weiße Flecken

Zugesagt wurde beim Mobilfunkgipfel 2018 die „Prüfung einer Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Gebieten“. Das hört sich gut an, aber so eine Prüfung kann sich ja ganz schön hinziehen. Jedenfalls werden Eckpunkte für dieses Förderprogramm nun tatsächlich Gegenstand des neuen Mobilfunkgipfels sein. Es geht also voran, wann mit einem echten Förderprogramm zu rechnen ist, bleibt aber ungewiss.

Seitdem die Koalitionsspitze das Konjunkturprogramm des Bundes verabschiedet hat wissen wir, dass die Bundesregierung neben der Erschließung der weißen Flecken auch ein 5 Milliarden schweres Förderprogramm für den 5G Ausbau plant. Umsetzen soll dieses Programm, wie auch das Förderprogramm für weiße Flecken, die noch zu gründende Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Die Branche beäugt diese Pläne kritisch, denn der Staat könnte mit einem solchen Programm unmittelbar in den wettbewerbsgetriebenen Ausbau eingreifen.

Was bleibt also vom Mobilfunkgipfel 2018? Eine Menge guter Willen aller Beteiligten, und an vielen Stellen versuchen einzelne Akteure, ganz schön dicke Bretter zu bohren. Doch so schnell, wie der Mobilfunkausbau nach Wunsch der Menschen in Deutschland vorankommen soll, werden die rechtlichen Regularien und mithin Investitionsbedingungen leider nicht angepasst.

Die Zeit drängt – leistungsfähige digitale Infrastruktur ist ein immens wichtiges Gut, und für das Gelingen dieses Kraftaktes sind alle Beteiligten dringend gefragt. Es gibt noch viel zu tun!

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