Standpunkt: Bundesrat zur TKG-Novelle, eine Wunschliste der Länder
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) schreitet voran. Nachdem das Bundeskabinett im Juni den Entwurf beschlossen hat, waren nun die Länder im Bundesrat am Zug. Auf 70 Seiten hat die Länderkammer ihre Position am 25. September 2026 beschlossen. Sie äußert sich darin zu vielen relevanten Themen von Frequenzzuteilung über Kupfer-Glas-Migration bis hin zum Stromanschluss für Mobilfunkstandorte. Diese Positionen werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Rolle spielen.
Zwei Reden begleiteten den Beschluss des Bundesrats zum TKG-Änderungsgesetz. Für die Bundesregierung sprach Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesdigitalminister. Jarzombek legte besonderen Wert auf drei Schwerpunkte: die weitere Beschleunigung des Telekommunikationsausbaus, schnellere Genehmigungs- und Ausbauverfahren sowie eine engere Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure. Ziel sei es, Bürokratie abzubauen, praktische Ausbauhemmnisse zu beseitigen und den Inhaus-Ausbau sowie die Umsetzung der Gigabit-Infrastrukturverordnung voranzubringen. Bund, Länder, Kommunen und die Telekommunikationsbranche müssten dabei gemeinsam an Lösungen arbeiten, um den Netzausbau effizienter und schneller umzusetzen. Seitens der Länder sprach Prof. Dr. Kristina Sinemus, Hessische Digitalministerin. Sie legte in ihrer Rede im Bundesrat den Fokus ebenfalls auf die weitere Beschleunigung des Telekommunikationsausbaus und schnellere Genehmigungen. Besonderes Augenmerk legte Sinemus auf bessere Rahmenbedingungen für die Mobilfunkversorgung entlang von Bahnstrecken und die dafür notwendige bessere Mitwirkung der Bahn. Sie forderte außerdem priorisierte Stromanschlüsse für neue Mobilfunkstandorte und warb dafür, Resilienz und technologische Souveränität stärker als Leitprinzipien der Telekommunikationspolitik zu verankern.
Über diese grundsätzlichen Themen hinaus, stecken in den 70 Seiten Stellungnahme eine Menge an Details. Welche Bereiche sind besonders relevant für die weitere Debatte?
Stromanschluss für den Mobilfunkausbau
Der Bundesrat unterstützt mit seinem Votum die Forderung der Branche nach einer Priorisierung des Stromanschlusses von Mobilfunkstandorten. Gerade beim Ausbau entsprechend den Versorgungsauflagen bis 2029 sind die teils über ein Jahr hinausgehende Verzögerungen nicht hinnehmbar. Die Länder fordern nun den ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehenen § 134a TKG-E wieder einzufügen, der in der Ressortabstimmung dem BMWE zum Opfer gefallen war. Ob es letztlich nun im TKG oder im aktuell ebenfalls beratenen Stromnetzanschlusspaket geregelt wird, bleibt offen.
Frequenzen

Der Bundesrat fordert, Resilienz als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Bundesnetzagentur über Frequenzzuteilungen hinzuzufügen. Dieser Vorschlag macht erneut deutlich, dass statt der in Deutschland nach wir vor geltenden regulatorischen Vorprägung zu Gunsten der Auktion zumindest für Bestandsfrequenzen die Verlängerung sinnvoll ist. Diese sollte entsprechend des gültigen EU-Rechtsrahmens (EKEK) auch im TKG stärker verankert werden. Zentrales Element der Resilienz ist es, dass die bestehenden Netze auch im kommenden Jahrzehnt ohne Qualitätseinbußen betrieben werden können. Die Verlängerung der bestehenden Frequenznutzungsrecht ist hierfür eine Grundvoraussetzung. Darüber hinaus sollte ‚Resilienz‘ als ein relativ weit gefasster Begriff nicht in den Regulierungsrahmen des TKG aufgenommen werden. Es ist schwer abzusehen, was passiert, wenn die Frequenzvergaberegeln nun materiell erweitert werden sollen und damit eine Doppelregulierung zur bereits bestehenden KRITIS-Regulierung entsteht. Diese zusätzliche Ungewissheit ist angesichts der wirtschaftlichen Situation insgesamt eher kritisch zu beurteilen und könnte die Investitionskraft einschränken.
Reichen die bestehenden Versorgungsauflagen aus?
Die Länder werben in ihrer Stellungnahme für noch strengere und detailliertere Versorgungsauflagen im Mobilfunk – im Festnetz existiert dieses Instrument übrigens nicht. So wünscht sich die Länderkammer die Erfüllung nicht nur bundesweit, sondern auf Länder- oder sogar Kreisebene und möchte Verkehrswege bis hin zu Rad- und Wanderwegen einbezogen sehen. Allerdings sind aus Sicht der Branche die bestehenden Ausbauverpflichtungen bereits sehr ambitioniert und die verbleibenden Versorgungslücken oft technisch nur schwer oder gar nicht terrestrisch zu schließen. Unklar ist auch, inwieweit ein politischer bzw. gesetzlicher Eingriff in die notwendige Prüfung der Verhältnismäßigkeit solcher Auflagen durch die politisch unabhängige Bundesnetzagentur rechtlich überhaupt möglich ist.
Festnetzvorausschau
Der Bundesratsvorschlag für zusätzliche Ausbauprognosen durch die Festnetzbranche stößt auf breite Ablehnung. Sie würde neue Berichtspflichten schaffen, obwohl bereits freiwillige Branchenvereinbarungen und etablierte Verfahren aus Sicht vieler Marktbeteiligter ausreichende Transparenz gewährleisten. Hinzu kommt, dass bereits erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der bisher im Gesetzentwurf vorgesehen Vorausschau für den Mobilfunk bestehen. Vor dem Hintergrund der ambitionierten Vorhaben im Bereich des Bürokratieabbaus ist es nicht nachvollziehbar, dass Bund und Länder neue Berichtspflichten für Telekommunikationsunternehmen schaffen wollen.
Mitwirkung von Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Die Bundesländer unterstützen das Ansinnen, die Bahn stärker in die Pflicht zu nehmen und die Versorgung der Fahrgäste mit digitalem Zugang auch zu ihrer Sache zu machen. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Verhandlungs- und Angebotspflichten für Eigentümer und Betreiber von Eisenbahninfrastrukturen, um die Mobilfunkversorgung entlang von Bahnstrecken schneller auszubauen, gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung.
Sicherheit und Resilienz
Zahlreiche zusätzliche Vorschläge der Länder für Sicherheit und Resilienz wurden vom Bundesrat beschlossen. So beispielsweise die Verankerung von „Resilienz“ als Regulierungsziel oder ein neuer Zugangs- und Priorisierungsanspruch für die Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Diese Themen haben ohne Zweifel große Bedeutung, doch ob ein recht unscharfer Begriff wie „Resilienz“ und eine Vielzahl von sektorspezifischen Regelungen der Vereinfachung der Rechtslage dienlich sind, ist fraglich.
Das erklärte Ziel von Bundesrat und auch Bundesregierung, den Netzausbau durch Bürokratieabbau und schneller Genehmigungen zu beschleunigen findet breite Zustimmung. Die vom Bundesrat zusätzlich vorgesehenen zusätzlichen Berichtspflichten und Regulierungsvorschläge konterkarieren jedoch diese Absicht. In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung bereits einen großen Teil der Ländervorschläge abgelehnt. Nun bleibt es die Aufgabe des Bundestages, eine ambitionierte TKG-Novelle auf den Weg zu bringen, die Lösungen für mehr Wettbewerb, zum Beispiel auch durch eine verschärfte Missbrauchsaufsicht, und Investitionen findet.
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