Netzausbau: Die TKG-Novelle geht in den Endspurt

Foto: Pixabay User kschneider2991 und iStock/jadamprostore | Ausschnitt bearbeitet
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Veröffentlicht am 16.06.2026

Das Telekommunikationsgesetz wird erneut überarbeitet: Mit den am 10. Juni durch das Kabinett beschlossenen Änderungen soll der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen effektiver vorangetrieben werden. Doch während der Entwurf nun in das parlamentarische Verfahren geht, entzündet sich an den Details bereits jetzt eine handfeste Debatte. Wird es gelingen, Beschleunigung und zugleich investitionsfreundliche Rahmenbedingungen konsistent zusammenzudenken? 

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das zentrale Regelwerk für den Betrieb der Festnetz- und Mobilfunk-Infrastruktur in Deutschland. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Netze gebaut, Frequenzen vergeben und Zugänge zwischen Anbietern geregelt werden. Um dem Anspruch der Digitalisierung gerecht zu werden, müssen sie an neue europäische Vorgaben angepasst und an den Stellen nachgeschärft werden, an denen die Praxis es verlangt. 

Aus der Sicht der Betreiber ist gerade die Verknüpfung von Netzausbau, Zugangsregulierung und Frequenzpolitik entscheidend für langfristige Investitionsentscheidungen.  

Mit den am 10. Juni beschlossenen Änderungen (öffnet in neuem Tab) soll der Netzausbau durch effizientere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Beschleunigung insgesamt angekurbelt werden. Zu den konkreten Maßnahmen gehören Fristverkürzungen bei Genehmigungsverfahren, die Stärkung genehmigungsfreier Maßnahmen und ein optionales Anzeigeverfahren, wo bisher Genehmigungen erforderlich sind. Ergänzt wird das durch Änderungen im Bereich der Marktregulierung, die verlässlichere Rahmenbedingungen schaffen sollen. Die neue Regelung soll dabei bis zum 31. Dezember 2030 gelten und in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Die Novelle verfolgt dabei drei Kernziele: die Anpassung an die unmittelbar geltende EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung (öffnet in neuem Tab) (Gigabit Infrastructure Act), sowie die Roaming-Verordnung, (öffnet in neuem Tab) die Beschleunigung und Entbürokratisierung des Netzausbaus, und effizientere Zugangsvoraussetzungen für mehr Wettbewerb. Sie knüpft damit an das TKG-Änderungsgesetz 2025 (öffnet in neuem Tab)an, mit dem der Bundestag das „überragende öffentliche Interesse“ für den TK-Netzausbau gesetzlich verankert hatte.

Der Unterschied zum Referentenentwurf: §22a und die Zugangsregulierung

Gegenüber dem im Februar veröffentlichten Referentenentwurf enthält der Kabinettsbeschluss in einem Punkt eine inhaltlich relevante Verschärfung (öffnet in neuem Tab): die symmetrische Zugangsregulierung nach §22a TKG.

Auch hier wird es spannend, ob eine Ausweitung der Regulierung nicht zu Investitionsunsicherheiten führt. 

Konkret sieht §22a des TKGs eine Verhandlungspflicht über den Zugang zu Glasfasernetzen vor. Netzbetreiber müssen Wettbewerbern auf Nachfrage Zugang anbieten, wobei die Bundesnetzagentur (BNetzA) Zugangsprodukt, Zugangspunkt und Entgeltmaßstäbe festgelegt. Der Kabinettsentwurf weitet damit diese Verhandlungspflicht für Glasfasernetzbetreiber deutlich aus: Sie ist nun nicht mehr davon abhängig, dass eine Gebietsfeststellung der BNetzA vorliegt. Außerdem kann die BNetzA künftig in größerem Umfang Gebiete festlegen, in denen über die Verhandlungspflicht hinaus auch eine Einigungspflicht gilt.

Das Kriterium der „beträchtlichen und anhaltenden wirtschaftlichen oder physischen Hindernisse (öffnet in neuem Tab)“ (§22a Absatz 1), das im Referentenentwurf für eine Gebietsfeststellung noch geprüft werden musste, ist im Wortlaut des Kabinettsentwurfs damit entfallen. Stattdessen genügt nun bereits die fehlende wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Betriebs von mehr als einem Glasfasernetz. Ebenfalls weggefallen ist die im Referentenentwurf noch enthaltene Möglichkeit für betroffene Unternehmen, selbstständig von festgelegten Zugangsbedingungen der BNetzA abzuweichen.

In den übrigen wesentlichen Aspekten, Beschleunigungsinstrumente, gebäudeinternen Netzen, Kupfer-Glas-Migration, bleibt der Kabinettsentwurf im Kern beim Referentenentwurf. Neu ermöglicht wird der BNetzA dabei, bei einer Entscheidung zur Kupferabschaltung in einem Gebiet ausdrücklich auch die Abschaltpraxis in anderen Gebieten zu berücksichtigen.

Was der Entwurf konkret vorsieht

Neben der Zugangsregulierung setzt der Entwurf an mehreren Stellschrauben an. So sollen beispielsweise die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Auch der Ausbau eines Liegenschaftsatlas für öffentliche Gebäude und Grundstücke soll die Standortplanung erleichtern. Umfangreiche Anpassungen betreffen die gebäudeinternen Netze: Hier geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen Glasfaser bis in die Wohnung verlegt werden darf und wie die Kosten verteilt werden. Das vorgesehene Vollausbaurecht soll die Verlegung von Glasfaserleitungen in Gebäuden schneller und effizienter machen.

Dr. Karsten Wildberger zu Gast beim UdL Digital Talk im BASECAMP am 16.04.2026 | Foto: Henrik Andree

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Kupfer-Glas-Migration. Der Entwurf will den Übergang von den alten DSL- auf moderne Glasfaseranschlüsse beschleunigen und zugleich einen diskriminierungsfreien Technologiewechsel sicherstellen. 

Den politischen Antrieb macht Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) selbst deutlich:

Wir sorgen dafür, dass wir das Netz schneller dort ausbauen können, wo die Daten fließen müssen (öffnet in neuem Tab)”. Anlass ist auch ein Monitoringbericht zum Sondervermögen für Infrastruktur, wonach für den Breitbandausbau rund 1,6 Milliarden Euro weniger als vorgesehen abgeflossen sind. „Die Ausbauprojekte dauern zu lange (öffnet in neuem Tab)“ ,

räumte Wildberger ein. Das Commitment zur Ausbauoffensive ist also auch ein Versuch der Bundesregierung, nicht zu sehr hinter den hoch gesetzten eigenen Erwartungen zurückzubleiben.

Erste Reaktionen: Scharfe Kritik von den Verbänden

Valentina Daiber, Vorständin für Recht und Corporate Affairs bei Telefónica Deutschland | Foto: Telefónica Deutschland

In der Branche fällt das Echo bei weitem nicht so positiv aus wie von der Bundesregierung erhofft. Besonders scharfe Kritik kommt vom Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM). Konkret werde der Übergang von der Kupfer- in die  Glasfaserwelt auch künftig durch die Monopolstellung eines einzelnen Unternehmens erschwert. Ähnlich werde der Stromanschluss für Mobilfunkstandorte in der Novelle nicht genügend priorisiert. VATM-Präsidentin Valentina Daiber, sowie Vorständin für Recht und Corporate Affairs bei Telefónica Deutschland fasst zusammen:

Die TKG-Novelle hat in einer höchst sensiblen Marktphase die Chance geboten, die Rahmenbedingungen neu auszutarieren. Diese Chance wurde nicht genutzt.

Andere Verbände, wie der Bundesverband Breitbandkommunikation (öffnet in neuem Tab) (BREKO), mahnen, das Gesetz zur “Glasfaser-Bremse zu werden”. Besonders kritisch wird die geplante Ausweitung der Zugangsregulierung für Unternehmen ohne marktbeherrschende Stellung gesehen.

Auch der Digitalverband Bitkom (öffnet in neuem Tab) zeigt sich ambivalent: Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erkennt gute Ansätze bei den Genehmigungsverfahren und beim Liegenschaftsatlas für potenzielle Mobilfunkstandorte an. Gleichzeitig mahnt er, dass zwar Beschleunigungen bei Genehmigungen vorgesehen sei, jedoch neue Auflagen hinzukämen, die das Risiko bergen, dass unter dem Strich bei der Verfahrensdauer nichts gewonnen werde. Zudem kritisiert er das Herausstreichen der ursprünglich geplanten Regelung zur schnelleren Stromanbindung von Mobilfunkstandorten. Der glasklare Appell: Bundestag und Bundesrat müssen nachbessern!

Johannes Schätzl, MdB, am 08.06.2026 zu Gast im BASECAMP | Foto: Henrik Andree

Aus dem Bundestag äußert sich Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, hingegen zufrieden:

Mit dem TKG-Änderungsgesetz soll nach der Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses die nächste Stufe beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau gezündet werden. Unser Ziel: Glasfaser darf nicht am Bordstein enden, sondern muss in jeder Wohnung ankommen. Im Mittelpunkt stehen drei große Themen: Schnellere Genehmigungen, der Ausbau im Gebäude und die Vorbereitung der Kupfer-Glas-Migration. Entscheidend ist, dass Verfahren zügig ablaufen, fairer Wettbewerb funktioniert, Verbraucherrechte gewahrt bleiben und klare Regeln gelten.

Joachim Ebmeyer, MdB, bei BASECAMP FishBowl am 08.06.2026 | Foto: Henrik Andree

Und auch die Unionsfraktion blickt zuversichtlich auf den Entwurf:

Die TKG-Novelle macht Schluss mit unverbindlichen Versorgungsversprechen: Echte Durchsetzungsinstrumente und verschärfte Transparenzpflichten bei der Frequenznutzung schaffen die Grundlage, um weiße Flecken im Mobilfunk dauerhaft zu schließen.“ ,

so Joachim Ebmeyer, CDU, Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung und Berichterstatter für Mobilfunk der Unionsfraktion.

Was bedeutet das für den Mobilfunk?

Für die Netzbetreiber wird sich der Wert der Novelle erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zeigen. Bisher steht die Kritik der Verbände im Raum: Angekündigte Entbürokratisierung bleibe an zentralen Stellen aus, weil umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der BNetzA bestehen bleiben oder sogar ausgeweitet werden. 

Der nationale Entwurf ist zudem im weiteren regulatorischen Gesamtkontext zu lesen. Und den gibt vor allem der Digital Networks Act (DNA) (öffnet in neuem Tab) der EU-Kommission vor, welcher unionsweit verbindliche Übergangspläne und eine weitgehende Kupferabschaltung bis Ende 2035 vorsieht. Damit kann der europäische Rahmen die Maßstäbe für Migration, Zugangsregime und Abschaltbedingungen noch einmal verschieben, das aktuelle TKG-Änderungsgesetz ist deshalb weniger Schlusspunkt als Teil einer fortlaufenden regulatorischen Verdichtung.

Ausblick: Entscheidend wird das Kleingedruckte

Dass das TKG schneller, schlanker und ausbaufreundlicher werden soll, ist politisch unstrittig. Die eigentliche Auseinandersetzung beginnt jedoch erst dort, wo aus dem Grundsatz konkrete Paragrafen werden: bei Berichtspflichten, Frequenzen, der verschärften Zugangsregulierung nach §22a und der Kostenverteilung im Gebäude. Mit dem Kabinettsbeschluss verlagert sich die Debatte nun in den Bundestag und den Bundesrat, wo die Verbände ihre Kritikpunkte erneut vorbringen werden.

Eine moderne Frequenzregulierung mit längerfristigen Zuteilungen, planbaren Bedingungen und investitionsorientierten Vergabemodellen wäre ein zentraler Hebel, um Netzausbau und -Qualität nachhaltig zu stärken. 

Für die Bürgerinnen und Bürger zählt am Ende nur, ob schneller, stabiler und vor allem mehr in der Fläche (aus)gebaut wird. Hinzu kommt die zentrale, offene Frage der Berichtspflichten: Wer mehr Tempo fordert, muss erklären, warum gegenüber der BNetzA dann teils umfangreichere Dokumentationspflichten entstehen sollen als bisher. Die Geschichte des Netzausbaus bleibt eine lange; die aktuelle Novelle ist der ambitionierte, aber noch nicht widerspruchsfreie Versuch, aus ihr keine unendliche werden zu lassen.

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