Weißbuch Arbeiten 4.0: Antworten zum digitalen Wandel

Veröffentlicht am 02.12.2016

Individueller, flexibler, selbstbestimmter soll Arbeiten 4.0 werden. Gleichzeitig will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles „die Sorgen um Arbeitsplatz- und Qualifikationsverlust, Arbeitsverdichtung und Entgrenzung“ ernst nehmen, schreibt sie im Vorwort zum Weißbuch Arbeiten 4.0, das sie am 29. November auf der Abschlusskonferenz vorstellte. Welche Trends, Chancen und Herausforderungen der digitale Wandel für die Arbeit bedeutet und wie Arbeit 4.0 gestaltet werden kann, sind die zentralen Fragen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Weißbuch beantworten will.

Das Weißbuch Arbeiten 4.0 ist das Ergebnis eines Dialogprozesses von über einem Jahr. Das BMAS hat mehr als 200 Expertinnen involviert, Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen um Stellungnahmen gebeten, Fachworkshops und Themenveranstaltungen durchgeführt, wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben und Meinungsbilder von Bürgerinnen und Bürgern eingeholt, zum Beispiel im Rahmen der Kino-Reihe „Futurale“.

Regulierung neuer Arbeitsstrukturen

Digitalisierung bringt Flexibilität über Arbeitszeit und -ort für Unternehmen und Beschäftigte. Das BMAS will individuelle Ansprüche mit einem Wahlarbeitszeitgesetz und Recht auf Homeoffice stärken. Selbstständigkeit soll stärker geschützt werden – das BMAS überlegt, diese Gruppe in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Außerdem sollen Selbstständige ermutigt werden, sich zusammenzuschließen. Ein Recht auf befristete Teilzeit, soll „die Teilzeitfalle“ verhindern.

Ein Phänomen des digitalen Wandels sind neue Geschäftsmodelle, die ausschließlich oder überwiegend im Netz angesiedelt sind. Das Weißbuch Arbeiten 4.0 fasst diese unter dem Begriff Plattformen zusammen. Eine Angst vieler Arbeitnehmer ist, dass digitale Plattformen sozialversicherungspflichtige Arbeit durch neue ungesicherte Beschäftigungsformen ersetzen. Das sei momentan nicht abzusehen, heißt es im Weißbuch Arbeit 4.0, werde aber

„vor allem davon abhängen, ob Plattformen in eine unfaire Konkurrenz zu reguliertenDienstleistungen treten, indem sie dort geltende Qualitätsstandards und Regelungen zum Schutz von Beschäftigen und Konsumierenden bis hin zu den Steuer- und Abgabepflichten systematisch unterlaufen“.

Deswegen will das BMAS die Datenlage zur Verbreitung von Plattformen und zur dortigen Erwerbstätigkeit sowie zur Erfassung von Crowdworking verbessern. Außerdem sollen diese neuen Arbeitsformen im gesetzlichen Rahmen eingebettet werden.

„Naheliegend wäre etwa eine Regulierung von Crowdwork, die sich an den bewährten, schon lange bestehenden Regelungen für Heimarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmerorientiert.“

Neu ist der Vorschlag von Nahles ein persönliches „Erwerbstätigkeitskonto“ zum Start ins Berufsleben einzurichten. Dies soll mit einem Startguthaben ausgestattet zur Finanzierung, Existenzgründung oder zum Ermöglichen von Teilzeitarbeit und Auszeiten genutzt werden können.

Datenschutz für Arbeitnehmer

Datenschutz-Default-Motiv-1500x984Die Digitalisierung des Arbeitsplatzes, bedeutet auch die Speicherung von Daten, „die sich unmittelbarauf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen oder auf diese bezogen werden können“. Hier geht es nicht nur um Daten zum Personalmanagement oder der Verwaltung, theoretisch kann jede virtuelle Bewegung – die Öffnung eines Computerprogrammes oder der Suchverlauf – der Beschäftigten dokumentiert und ausgewertet werden.

Das BMAS zieht im Weißbuch 4.0 die Konsequenz, den gesetzlichen Beschäftigtendatenschutz zu sichern. Im Rahmen des geplanten Gesetzes zum Datenschutz, das die EU-Datenschutz-Grundverordnungin deutsches Recht umsetzen soll, „wird sich das BMAS dafür einsetzen, den für den Beschäftigtendatenschutzentscheidenden Paragrafen (§ 32 BDSG), der die ´Datenerhebung,-verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses` regelt, zu erhalten.“, heißt es im Weißbuch Arbeit 4.0.

Vergangene Woche wurde ein neuer Entwurf des BMI zur Umsetzung der EU-DSGVO geleakt, der von Juristen insbesondere wegen seiner Unverständlichkeit und seiner Unübersichtlichkeit kritisiert wurde.

Recht auf Weiterbildung

„Veraltetes Wissen“ sei eine große Herausforderung für Arbeitnehmer heute, sagte Bundesarbeitsministerin Nahles in ihrer Eröffnungsrede der „Arbeiten 4.0 Abschlusskonferenz“. Deshalb soll es ein Recht auf Weiterbildung geben – und das „nicht nur auf dem Papier“.

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Weiterbildung ist schon heute fester Bestandteil der Arbeitspolitik. Der größte Teil der staatlich gefördertenberuflichen Weiterbildungen von Beschäftigten wird von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern durchgeführt. Im August ist zudem das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) in Kraft getreten. Es soll vor allem gering qualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose durch Förderung von Grundkompetenzen unterstützen. Die deutsche Weiterbildungslandschaft sei zwar äußerst heterogen, „ein flächendeckendes Netz unabhängiger und niedrigschwelliger Beratungsstützpunkte“ fehle aber ebenso wie „verbindliche Qualitätsstandards für die Durchführung der Beratung“, heißt es dazu im Weißbuch Arbeiten 4.0.

Hierfür soll die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden, um mehr präventive Unterstützung für Beschäftigte zu ermöglichen. Die soll „insbesondere Übergänge innerhalb der Erwerbsbiografie durch Phasen der Weiterbildung“ aktiv unterstützen und Beschäftigte zum „innovativen Verhaltensrisiko“ ermutigen. Neben der politischen Weichenstellung für ein Recht auf Weiterbildung, sei es ebenso wichtig, dass Arbeitnehmer offen gegenüber neuen Kompetenzen sind, betonte Nahles in ihrer Rede.

„Hier müssen wir eine neue Weiterbildungskultur fördern“, sagte die Bundesarbeitsministerin.

Eine umfassende Weiterbildungsstrategie soll im Rahmen einer „Nationalen Weiterbildungskonferenz“ entwickelt werden, so die Ankündigung im Weißbuch Arbeit 4.0.

119 Seiten umfasst das Weißbuch, das noch weitere Themenfelder, Analysen und Vorhaben enthält. Das BMAS will die Präsentation des Dokuments allerdings nicht als Schlusspunkt zum Thema Arbeiten 4.0 verstanden wissen.

„Der Dialog ist mit dem Weißbuch 4.0 nicht zu Ende, er wird weiter gehen“, kündigte Nahles in ihrer Eröffnungsrede an.

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