Schutz vor digitaler Gewalt: zwischen Anspruch und Umsetzung
Sexualisierte Deepfakes, Fake-Profile und heimliches Tracking: Mit dem am 7. Oktober 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt will die Bundesregierung bestehende Schutzlücken im Straf- und Zivilrecht schließen und die Rechte Betroffener stärken. Doch wie wirksam kann ein Gesetz gegen digitale Gewalt sein, wenn sich Technologien rasant weiterentwickeln und Übergriffe innerhalb von Sekunden verbreiten? Und was braucht es über neue gesetzliche Regelungen hinaus, damit Betroffene tatsächlich geschützt werden?
Am 7. Oktober hat das Bundeskabinett den bereits im Frühjahr vorgestellten und seither überarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (öffnet in neuem Tab) beschlossen. Der Entwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Was der Kabinettsbeschluss vorsieht – und was sich geändert hat
Im Strafrecht stehen vier Bereiche im Mittelpunkt:
- Sexualisierte Bildinhalte: Schutzlücken bei sexualisierten Deepfakes und voyeuristischen Aufnahmen sollen geschlossen werden. Dazu gehören auch heimliche intime Aufnahmen etwa in Saunen. Neu ist zudem, dass bereits das unbefugte Abrufen, Sich-Verschaffen oder Besitzen von Aufnahmen tatsächlicher Vergewaltigungen (öffnet in neuem Tab) strafbar werden soll – auch ohne deren Weiterverbreitung.
- Täuschende Darstellungen: Das unbefugte Verbreiten ansehensschädigender Deepfakes soll strafbar werden – etwa wenn ein manipuliertes Video fälschlich den Eindruck erweckt, eine Person habe eine Straftat begangen. Ausnahmen sind unter anderem für Satire und Berichterstattung vorgesehen.
- Identitätsmissbrauch: Neu hinzugekommen ist ein Straftatbestand (öffnet in neuem Tab) gegen die Verbreitung ansehensschädigender Inhalte unter fremder Identität, etwa über ein Fake-Profil einer real existierenden Person.
- Cyberstalking und technische Überwachung: Das unbefugte Überwachen von Personen mittels GPS-Trackern oder vergleichbarer Technik soll gezielter strafrechtlich erfasst werden. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits dann gelten, wenn ein Tracker nur einmal angebracht wird, anschließend aber eine dauerhafte Überwachung ermöglicht.
Neben diesen strafrechtlichen Neuerungen soll auch der zivilrechtliche Schutz gestärkt werden. Betroffene sollen zusätzliche Möglichkeiten erhalten, gegen digitale Übergriffe vorzugehen.

Dass der Handlungsdruck hoch ist, zeigen Zahlen der Dunkelfeldstudie „LeSuBiA“ (öffnet in neuem Tab). Demnach hat innerhalb der vergangenen fünf Jahre etwa jede fünfte Frau und jeder siebte Mann digitale Gewalt erlebt. Besonders betroffen sind junge Menschen: Mehr als 60 Prozent der befragten 16- bis 17-jährigen Mädchen und jungen Frauen sowie rund ein Drittel der gleichaltrigen Jungen und jungen Männer berichteten von entsprechenden Erfahrungen. Auch die Polizeistatistik zeigt einen deutlichen Anstieg. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums (öffnet in neuem Tab) wurden 2024 insgesamt 18.224 Frauen und Mädchen als Opfer digitaler Gewalt registriert – mehr als doppelt so viele wie 2020. Die Zahlen erfassen allerdings nur die polizeilich bekannt gewordenen Fälle „Digitale Gewalt ist wie ein Flächenbrand (öffnet in neuem Tab)“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Der Vergleich verdeutlicht, wie dringlich die Frage nach wirksamem Schutz geworden ist.
Generative KI als Treibstoff für digitale Gewalt
Digitale Gewalt ist kein neues Phänomen. Doch generative Künstliche Intelligenz verändert ihre Dimension. Was früher aufwendige Bildbearbeitungskenntnisse erforderte, lässt sich heute mit wenigen Klicks und geringem technischen Aufwand erstellen. Sexualisierte Deepfakes können dadurch leichter produziert und verbreitet werden.
Der Gesetzentwurf reagiert auf diesen technologischen Sprung: Unter bestimmten Voraussetzungen soll bereits das unbefugte Herstellen entsprechender intimer Bildinhalte (öffnet in neuem Tab) strafbar werden, nicht erst deren Verbreitung. Damit geht der Entwurf in diesem Punkt über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (öffnet in neuem Tab) hinaus, die bis Juni 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Wie groß die Schutzlücken bei sexualisierter digitaler Gewalt sein können, hat auch die öffentliche Debatte um Collien Fernandes (öffnet in neuem Tab) verdeutlicht. Sie hat die Frage in den Mittelpunkt gerückt, wie Betroffene gegen sexualisierte Deepfakes und andere Formen digitaler Übergriffe geschützt werden können.
Doch auch der neue Gesetzentwurf lässt Fragen offen. Die Betroffenenorganisation HateAid kritisiert (öffnet in neuem Tab), dass bestimmte sexualisierende Deepfakes weiterhin nicht vom geplanten Straftatbestand erfasst würden. Dazu gehören beispielsweise manipulierte Bikini-Bilder, die eine Person ohne ihre Einwilligung sexualisiert darstellen. Die Kritik zeigt, wie schwierig es ist, gesetzliche Grenzen zu ziehen, die auch mit neuen technologischen Missbrauchsmöglichkeiten Schritt halten.
Zwischen Anspruch und Durchsetzung
Doch neue Straftatbestände allein garantieren noch keinen wirksamen Schutz. Denn was nützt es Betroffenen, wenn die Verantwortlichen hinter anonymen oder gefälschten Accounts nicht identifiziert werden können? Hier setzt der zivilrechtliche Teil des Gesetzentwurfs an. Betroffene sollen unter bestimmten Voraussetzungen leichter Auskunft über die Identität der Verantwortlichen erhalten können. Auch bestimmte Messengerdienste mit Gruppenchatfunktionen sollen einbezogen werden. Zudem sieht der Entwurf verbesserte Möglichkeiten zur gerichtlichen Beweissicherung und einen eigenständigen gerichtlichen Anspruch auf Entfernung rechtswidriger Inhalte vor. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen sollen Gerichte außerdem zeitweilige Accountsperren (öffnet in neuem Tab) anordnen können, wenn diese erforderlich sind, um künftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Die Hürden dafür sind hoch angesetzt, um auch die Meinungsfreiheit zu schützen.

Doch zwischen einem gesetzlichen Anspruch und seiner tatsächlichen Durchsetzung liegt häufig ein weiter Weg. Während sich rechtswidrige Inhalte in kürzester Zeit verbreiten, benötigen Gerichtsverfahren Zeit und Ressourcen. Ein Recht, das sich erst nach einem langwierigen Verfahren durchsetzen lässt, schützt im akuten Moment nur bedingt. Hinzu kommt die Belastung der Justiz. Ende 2025 waren bundesweit mehr als eine Million Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften unerledigt.Neue zivilrechtliche Auskunfts-, Entfernungs- und Sperrverfahren werden zusätzliche Anforderungen an die Gerichte stellen. Auch der Deutsche (öffnet in neuem Tab) Richterbund hatte bereits zum ursprünglichen Entwurf davor gewarnt, dass der verbesserte Rechtsschutz ohne ausreichende personelle Ressourcen an der praktischen Umsetzung scheitern könnte.
Bei der Strafverfolgung sehen Fachleute weiteren Nachbesserungsbedarf. Das Weizenbaum-Institut (öffnet in neuem Tab) kritisiert, dass bestimmte Straftaten im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt und täuschender Inhalte weiterhin als Privatklagedelikte vorgesehen sind. Betroffene müssen die Strafverfolgung deshalb unter Umständen selbst betreiben. Das Institut fordert außerdem spezialisierte Staatsanwaltschaften, kostenlose Beratung und weitergehende Auskunftsmöglichkeiten – auch bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die nicht strafbar sind.
Hinzu kommt die internationale Dimension. Digitale Gewalt kennt keine Landesgrenzen. Inhalte können über Plattformen verbreitet werden, deren Anbieter außerhalb der Europäischen Union sitzen. Gerichtliche Entscheidungen lassen sich dort nicht immer ohne Weiteres durchsetzen. Vorgaben zu Zustellungsbevollmächtigten können die Erreichbarkeit solcher Anbieter verbessern, lösen aber nicht sämtliche Probleme der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung.
Zugleich geht digitale Gewalt nicht immer von einzelnen Tätern aus. Koordinierte Angriffe über zahlreiche Accounts können eine Dynamik entwickeln, die sich durch das Löschen einzelner Beiträge kaum stoppen lässt. Der Deutsche Juristinnenbund (öffnet in neuem Tab) hatte bereits zum ursprünglichen Entwurf auf die Grenzen von Accountsperren hingewiesen. Trotz des inzwischen vorgesehenen eigenständigen Entfernungsanspruchs bleibt die Frage, wie wirksam sich koordinierte Angriffe eindämmen lassen, wenn Täter über neue Accounts weitermachen.Entscheidend ist deshalb auch die Verantwortung der Plattformen. Der europäische Digital Services Act (DSA) verpflichtet Anbieter bereits dazu, Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen und entsprechende Meldungen zu bearbeiten. Der deutsche Gesetzentwurf soll ergänzend konkrete rechtliche Möglichkeiten für Betroffene stärken: etwa zur Identifizierung anonymer Verantwortlicher, zur Beweissicherung und zur gerichtlichen Sperrung von Accounts. Beide Regelungsansätze müssen in der Praxis ineinandergreifen. Denn selbst wenn ein rechtswidriger Beitrag gelöscht wird, können Kopien längst auf anderen Plattformen kursieren.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen beginnt vor dem Gesetz
Wie präsent digitale Gewalt im Alltag junger Menschen ist, zeigt auch eine Umfrage im Rahmen der Initiative WAKE UP! (öffnet in neuem Tab): Mehr als die Hälfte der befragten Jugendlichen hat demnach bereits digitale Gewalt erlebt. Die Erfahrungen reichen von Beleidigungen und Hassnachrichten bis hin zu Fake-Profilen und KI-manipulierten Bildern.Gerade für junge Menschen ist das Tempo der Umsetzung entscheidend. Bis neue Regelungen das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben und im Alltag Wirkung entfalten, kann wertvolle Zeit vergehen – für Kinder und Jugendliche ein erheblicher Teil ihrer Lebenszeit.
Doch der Blick auf ihre Lebensrealität zeigt auch die Grenzen eines rein rechtlichen Ansatzes. Digitale Gewalt endet nicht am Bildschirm. Cybermobbing, sexualisierte Deepfakes oder Cyberstalking können das Sicherheitsgefühl, die psychische Gesundheit und das soziale Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Anfeindungen im Netz können in Bedrohungen außerhalb des Internets übergehen. Umgekehrt kann Stalking aus dem persönlichen Umfeld durch digitale Überwachung fortgesetzt werden. Hinzu kommt, dass einmal veröffentlichte Inhalte selbst nach ihrer Löschung an anderer Stelle wieder auftauchen können.
Die Opferhilfeorganisation WEISSER RING (öffnet in neuem Tab) macht deshalb auf die Bedeutung von Aufklärung, Beratung und konkreten Schutzmöglichkeiten aufmerksam. Kinder und Jugendliche brauchen neben gesetzlichen Regelungen auch Medienkompetenz, digitale Resilienz und Erwachsene, die sie begleiten und unterstützen.Dabei darf Prävention nicht bedeuten, die Verantwortung für Übergriffe auf Betroffene zu verlagern. Wissen über Risiken und Schutzmöglichkeiten ist wichtig. Es ersetzt jedoch weder die Verantwortung der Täter noch die Schutzpflichten von Staat und Plattformen.
Gesetz und Prävention zusammendenken
Dass die Bundesregierung digitale Gewalt mit einem eigenen Gesetzesvorhaben gezielter bekämpfen will, ist ein wichtiger erster Schritt. Bestehende Schutzlücken werden angegangen, neue Formen digitaler Übergriffe rechtlich erfasst und die Rechte Betroffener sollen gestärkt werden. Doch die eigentliche Bewährungsprobe beginnt erst, wenn diese Rechte durchgesetzt werden müssen.
Denn während Gerichte über Ansprüche entscheiden, können sich Deepfakes längst tausendfach verbreitet haben. Und während neue Regeln entstehen, entwickeln sich bereits die nächsten Möglichkeiten des digitalen Missbrauchs. Die Frage ist deshalb nicht nur, was künftig strafbar ist, sondern wie schnell und wirksam Betroffene tatsächlich geschützt werden. Dafür braucht es eine handlungsfähige Justiz, Plattformen, die Verantwortung übernehmen, und Prävention, die frühzeitig ansetzt.
Der Gesetzentwurf setzt ein wichtiges Zeichen. Ob daraus wirksamer Schutz wird, muss sich im Alltag der Betroffenen zeigen – online wie offline.
WAKE UP! – Medienkompetenz für junge Menschen
Mit der Initiative WAKE UP! engagiert sich Telefónica Deutschland gemeinsam mit Partnerorganisationen für einen bewussten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.
Workshops, Elternabende, digitale Formate und kostenfreie Unterrichtsmaterialien unterstützen Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Lehrkräfte dabei, sich unter anderem mit Cybermobbing, weiteren Formen digitaler Gewalt, Desinformation und Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen.
Ziel ist es, junge Menschen zu stärken, damit sie digitale Risiken besser einschätzen, Betroffene unterstützen und die Chancen der digitalen Welt selbstbestimmt nutzen können.
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