KI verstehen: Wie müssen KI-Inhalte künftig gekennzeichnet werden?

Veröffentlicht am 03.08.2026

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten des AI Acts. Doch nicht jeder KI-generierte Inhalt braucht automatisch ein Label. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Ein Bild auf LinkedIn, ein Kundenservice-Chatbot oder ein täuschend echtes Video einer bekannten Politikerin: Künstliche Intelligenz ist längst im Alltag angekommen. Ab dem 2. August 2026 wird sie in vielen Fällen auch sichtbarer. Dann gelten weitere Bestimmungen des europäischen AI Acts. Im Mittelpunkt stehen neue Transparenzpflichten. Sie sollen dafür sorgen, dass Menschen erkennen können, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder künstlich erzeugte Inhalte sehen. Kurz vor Inkrafttreten hat die Europäische Kommission außerdem Leitlinien veröffentlicht und einen freiwilligen Verhaltenskodex vorgestellt, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Rund um die neuen Regeln kursieren allerdings viele Missverständnisse. Muss künftig jeder ChatGPT-Text gekennzeichnet werden? Braucht jedes KI-Bild einen Hinweis? Und was gilt für Unternehmen, Behörden oder Medien?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Der AI Act sieht keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-Inhalte vor. Entscheidend ist vielmehr, wie künstliche Intelligenz eingesetzt wird und welche Art von Inhalt entsteht. Genau darin liegt einer der häufigsten Irrtümer rund um die neuen Vorschriften.

Was ändert sich am 2. August?

Der AI Act tritt nicht auf einen Schlag in Kraft. Die Verordnung gilt schrittweise. Während bereits seit Februar 2025 bestimmte KI-Anwendungen verboten sind und seit August 2025 erste Regeln für General-Purpose-AI-Modelle gelten, folgt nun die nächste große Etappe. Ab dem 2. August 2026 werden unter anderem die Transparenzpflichten nach Artikel 50 anwendbar. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten weitere Vorgaben des AI Acts umsetzen.

Auf einen Blick

Ab dem 2. August 2026 gilt unter anderem:

  • Nutzerinnen und Nutzer müssen informiert werden, wenn sie mit bestimmten KI-Systemen interagieren.
  • Für bestimmte KI-generierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte gelten Transparenzpflichten.
  • Deepfakes müssen grundsätzlich offengelegt werden.
  • Die Europäische Kommission ergänzt die gesetzlichen Vorgaben durch Leitlinien und einen freiwilligen Code of Practice.

Muss jetzt jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden? Nein.

Gerade dieser Punkt sorgt derzeit für viele Missverständnisse. Wer künstliche Intelligenz nutzt, muss nicht automatisch jeden Beitrag, jedes Bild oder jeden Text mit einem Hinweis versehen.

Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission kommt es vielmehr auf den jeweiligen Anwendungsfall an. Kleine unterstützende Funktionen wie Rechtschreibkorrekturen, Übersetzungen oder andere assistive Bearbeitungen fallen regelmäßig nicht unter die Transparenzpflichten, solange sie die Aussage eines Inhalts nicht wesentlich verändern.

Anders sieht es beispielsweise bei Deepfakes oder bestimmten KI-Systemen aus, die vollständig neue Inhalte erzeugen. Hier verfolgt der AI Act das Ziel, künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte für Menschen erkennbar zu machen.

Welche Inhalte sind betroffen?

Artikel 50 unterscheidet mehrere Anwendungsfälle.

Chatbots

Wer mit einem KI-System kommuniziert, soll darüber informiert werden – zumindest dann, wenn dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Die Transparenzpflicht soll verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer unbeabsichtigt mit einer Maschine statt mit einem Menschen interagieren.

Credit: iStock/Userba011d64_201

Deepfakes

Für Deepfakes gelten besondere Vorgaben. Werden Bild-, Audio- oder Videoinhalte mithilfe künstlicher Intelligenz so erzeugt oder verändert, dass sie echt wirken, müssen sie grundsätzlich offengelegt werden. Für Kunst, Satire oder fiktionale Werke gelten allerdings Besonderheiten. Dort soll die Kennzeichnung zwar erfolgen, den Charakter oder die Wahrnehmung des Werks aber nicht unnötig beeinträchtigen.

Texte

Besonders interessant ist die Regelung für Texte. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme müssen nicht alle KI-generierten Texte automatisch gekennzeichnet werden. Für Inhalte zu Angelegenheiten öffentlichen Interesses sieht der AI Act eine Ausnahme vor: Wurde ein Text von Menschen überprüft, redaktionell kontrolliert und übernimmt eine verantwortliche Person die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Offenlegungspflicht.

Audio-, Bild- und Videoinhalte

Anbieter bestimmter KI-Systeme müssen sicherstellen, dass künstlich erzeugte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet werden können. Ergänzend hat die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht und eigene Symbole vorgestellt, die eine einheitliche Kennzeichnung erleichtern sollen.

Was bedeutet das für Unternehmen, Medien und Creator?

Die neuen Transparenzpflichten richten sich nicht nur an Entwickler von KI-Systemen. Auch Unternehmen, Behörden, Medienhäuser oder Content Creator sollten sich mit den Vorgaben beschäftigen, wenn sie generative KI einsetzen.

In der Praxis bedeutet das vor allem: Vor der Veröffentlichung sollte geprüft werden, welche Rolle künstliche Intelligenz bei der Erstellung eines Inhalts gespielt hat und ob der jeweilige Anwendungsfall unter Artikel 50 fällt. Nicht jede KI-Unterstützung löst automatisch eine Transparenzpflicht aus. Gleichzeitig reicht es in bestimmten Fällen nicht aus, sich allein auf die automatische Kennzeichnung einer Plattform zu verlassen.

Warum gibt es zusätzlich noch einen Code of Practice?

Credit: iStock/Shutthiphong Chandaeng

Parallel zu den neuen Transparenzpflichten hat die Europäische Kommission einen freiwilligen Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht. Er ergänzt den AI Act, ersetzt ihn aber nicht.

Der Verhaltenskodex enthält Empfehlungen, wie Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben praktisch umsetzen können. Dazu gehören unter anderem technische Kennzeichnungen, sichtbare Hinweise sowie Verfahren, mit denen Informationen auch beim Teilen oder Herunterladen von Inhalten erhalten bleiben. Unternehmen müssen den Kodex nicht unterzeichnen. Entscheiden sie sich dagegen, müssen sie allerdings auf anderem Weg nachweisen können, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Noch sind nicht alle Fragen geklärt

Trotz der neuen Leitlinien bleiben einige Punkte offen. So wird sich erst in der Praxis zeigen, wo genau die Grenze zwischen einer bloßen KI-Unterstützung und einem kennzeichnungspflichtigen KI-Inhalt verläuft. Auch technische Fragen beschäftigen Fachleute. Wasserzeichen oder Metadaten können auf dem Weg über verschiedene Plattformen verloren gehen oder entfernt werden. Kritiker weisen außerdem darauf hin, dass zu viele Hinweise ihre Wirkung verlieren könnten, wenn Nutzerinnen und Nutzer ihnen irgendwann keine Aufmerksamkeit mehr schenken.

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