Verbieten allein schützt nicht: Was es für ein sicheres Netz für Kinder braucht

Credit: iStock / stockphotodirectors
Credit: iStock / stockphotodirectors
Veröffentlicht am 28.09.2026

Es ist zu einem Dauerbrenner der digitalpolitischen Debatte geworden: das Social-Media-Verbot für Minderjährige. Australien verpflichtet seit Dezember 2025 bestimmte Social-Media-Plattformen dazu, Unter-16-Jährige von eigenen Accounts auszuschließen, tut sich mit der Durchsetzung aber schwer; Frankreichs Anlauf für ein Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige scheiterte vorerst am Verfassungsrat. Gleichzeitig bringt Brüssel einen „KIDS Act“ auf den Weg. Deutschlands Expertenkommission empfiehlt gar zwei Wege zugleich. Der Ruf nach mehr Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt wird lauter, die Antworten haben eher Patchwork-Charakter. Längst geht es dabei nicht mehr um die Frage, ob reguliert wird, sondern wie und auf welcher Ebene.

Seit Dezember 2025 ist Australien das erste Land der Welt, das bestimmte Social-Media-Plattformen verpflichtet, eigene Konten von Unter-16-Jährigen zu verhindern. Der Schritt traf einen Nerv und intensivierte die Debatte auch in Europa. Wenig verwunderlich, denn laut einer Umfrage der EU-Grundrechteagentur äußerten rund neun von zehn Befragten Bedenken gegenüber der Konfrontation von Kindern mit Gewalt- oder Missbrauchsdarstellungen sowie gegenüber suchtartiger Nutzung. Dazu kommen zahlreiche Untersuchungen über die Gefahren der digitalen Welt und insbesondere von Social-Media-Plattformen für Kinder und Jugendliche.

Auch in Deutschland ist die Stimmung angespannt. Nach dem ifo Bildungsbarometer 2025 (öffnet in neuem Tab) nehmen 77 Prozent der Erwachsenen und 61 Prozent der Jugendlichen negative Folgen aufgrund von Social-Media-Nutzung für das psychische Wohlbefinden wahr. Besonders bemerkenswert dabei ist, dass eine relative Mehrheit der 14- bis 17-Jährigen (47 Prozent) sich selbst für ein Mindestalter von 16 Jahren ausspricht. Gleichzeitig würden 68 Prozent der befragten Jugendlichen lieber in einer Welt mit sozialen Medien leben.

Der EU KIDS Act: Umkehrung der Beweislast

Am 17. September 2026 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den EU KIDS Act (öffnet in neuem Tab) vor. Statt eines Rundum-Verbots von Social-Media-Plattformen setzt Brüssel dabei auf ein abgestuftes Modell. Unter 13 Jahren sollen Kinder keinen Zugang zu sozialen Medien haben, wohl aber zu kindgerechten Videoplattformen über ein von Eltern verwaltetes Konto. Zwischen 13 und 15 Jahren ist ein „Mini-Konto“ unter elterlicher Aufsicht, mit eingeschränkten Funktionen und einer Nutzungszeit von einer Stunde pro Tag vorgesehen. Erst ab 15 Jahren, so der Vorschlag der Kommission, dürfen Jugendliche ein eigenes Social-Media-Konto eröffnen.

Credit: iStock/monkeybusinessimages

Hinzu kommt eine zweite, häufig weniger beachtete Ebene des Vorschlags: das Prinzip „Safety by Design“. Konkret sollen Endlos-Feeds, Belohnungsmechaniken und nächtliche Push-Benachrichtigungen gedrosselt, unaufgeforderte Kontaktaufnahme durch Fremde unterbunden und Profile Minderjähriger standardmäßig privat gestellt werden. Des Weiteren sollen KI-Chatbots und „Companions“ nicht mehr automatisch aktiviert sein.

Vor allem aber kehrt der Vorschlag die regulatorische Beweislast um: Sehr große Plattformen müssen künftig nachweisen, dass ihre Angebote altersgerecht und von Grund auf sicher gestaltet sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Der Vorschlag geht nun in das europäische Gesetzgebungsverfahren und muss von Europäischem Parlament und Rat beraten werden.

Deutschlands Expertenkommission: zwei Wege, eine Warnung

Parallel zu Brüssel arbeitete in Berlin eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte, unabhängige Expertenkommission an Empfehlungen für den „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Bereits am 24. Juni 2026 legte sie 56 Handlungsempfehlungen vor (öffnet in neuem Tab); am 11. September folgte der Abschlussbericht. Die Empfehlungen folgen einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz. Leitend ist der Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe, ausgehend von den Rechten von Kindern und Jugendlichen.

Für die aktuelle Debatte besonders relevant ist die Empfehlung 36 „Risiko- und designorientiert regulieren“. Konkret empfiehlt die Kommission, Artikel 28 des Digital Services Act (DSA) (öffnet in neuem Tab) zum Schutz Minderjähriger auf Online-Plattformen verbindlich zu konkretisieren, und skizziert dafür gleich zwei Alternativen. Entweder ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für eigene Accounts, kombiniert mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13- bis 16- und 16- bis 18-Jährige. Oder ein Verzicht auf eine einheitliche Grenze zugunsten risikobasierter, dienstspezifischer Beschränkungen. Dabei gilt: Je gefährlicher eine Funktion wie ein algorithmischer Feed oder offene Livestreams, desto strenger die Auflage.

Entscheidend für beide Wege ist, dass nationale Alleingänge möglichst vermieden werden sollten. Maßgebliche Plattformen agieren grenzüberschreitend, sitzen selten in Deutschland, und das europäische Herkunftslandprinzip erschwert dazu noch den Durchgriff. Ein deutsches Gesetz, so die Sorge der Experten und Expertinnen, könnte hohe Erwartungen wecken, ohne verlässlich vollzogen zu werden und damit einen regulatorischen Flickenteppich befördern. Gleichzeitig lehnt die Kommission ein Nutzungsverbot, das sich direkt an Kinder richtet, ausdrücklich ab. Prien begrüßte den europäischen Vorstoß und kündigte zugleich an, bis Mitte Oktober Eckpunkte für die Umsetzung der deutschen Empfehlungen vorzulegen.

Wie machen es andere Länder?

Ein Blick über die Grenzen zeigt, warum die Warnung vor einem nationalen Alleingang durchaus Gewicht hat. In Australien wurde unmittelbar nach Inkrafttreten bei rund 4,7 Millionen als Unter-16-Accounts identifizierten Konten der Zugang entfernt oder eingeschränkt (öffnet in neuem Tab). Dabei handelt es sich um Accounts, nicht um 4,7 Millionen einzelne Kinder und Jugendliche. Die ersten Evaluationsdaten der australischen eSafety-Behörde (öffnet in neuem Tab) zeichnen allerdings ein differenziertes Bild: Drei Monate nach Inkrafttreten war der Anteil der Unter-16-Jährigen mit einem eigenen Account auf einer altersbeschränkten Plattform von 52,4 auf 42,1 Prozent gesunken. Die tatsächliche Nutzung ging jedoch deutlich weniger zurück: Der Anteil der Unter-16-Jährigen, die angaben, Social Media mit oder ohne eigenen Account zu nutzen, sank lediglich von 85,9 auf 81,5 Prozent. Viele Minderjährige nutzten die Plattformen also weiterhin, obwohl sie keinen eigenen Account mehr hatten. Die australische eSafety-Behörde sieht insbesondere bei der wirksamen Altersfeststellung durch die Plattformen weiterhin Defizite.

Credit: iStock/Kar-Tr

Auch Deutschlands Nachbar Frankreich hatte hohe Ambitionen, stieß damit jedoch auf verfassungsrechtliche Grenzen. Ein im Juli 2026 beschlossenes Verbot für Unter-15-Jährige erklärte der französische Verfassungsrat am 14. August für verfassungswidrig. Ausschlaggebend waren insbesondere der unverhältnismäßige Eingriff in die Kommunikations- und Meinungsfreiheit sowie unzureichende rechtliche Garantien für den Schutz der Privatsphäre (öffnet in neuem Tab). Präsident Emmanuel Macron beauftragte die Regierung daraufhin, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und drängte zugleich auf eine EU-weite Regelung (öffnet in neuem Tab).

Alle Herangehensweisen haben dabei ein gemeinsames Problem: den Altersnachweis. Die Europäische Kommission stellt dafür einen technischen Blueprint für eine EU-Lösung zur Altersverifikation (öffnet in neuem Tab) bereit. Auf dieser Grundlage können entsprechende Anwendungen umgesetzt werden. Die Lösung soll es ermöglichen, nachzuweisen, dass eine bestimmte Altersschwelle erreicht ist, ohne gegenüber der Plattform das exakte Alter oder die Identität offenzulegen. Seit April 2026 ist die Altersverifikationslösung technisch einsatzbereit (öffnet in neuem Tab).

Wie schwierig die technische Umsetzung ist, zeigte sich allerdings bereits in der Entwicklungsphase: Sicherheitsforschende (öffnet in neuem Tab) demonstrierten, dass sich Schutzmechanismen der damaligen Version umgehen ließen.

Auch die deutsche Expertenkommission greift dieses Problem auf. In ihrer Handlungsempfehlung 38 empfiehlt sie, Altersprüfungen vorrangig auf dem Endgerät durchzuführen und die künftige EUDI-Wallet als europäisch kontrollierte Lösung zu nutzen. Bedenklich bleibt dabei die Frage, welche Rolle große Plattform- und Betriebssystemanbieter wie Apple, Google oder Meta künftig bei digitalen Altersnachweisen spielen könnten. Eine starke Stellung solcher Anbieter als Identitäts- und Compliance-Intermediäre könnte bestehende Marktmacht weiter verstärken und wirft damit auch mit Blick auf den Digital Markets Act wettbewerbsrechtliche Fragen auf.

Europäisch statt national: Worauf es jetzt ankommt

Die australische Erfahrung zeigt, wie schwierig die praktische Umsetzung von Altersgrenzen ist. Die ersten Ergebnisse zeigen durchaus eine Wirkung: Der Anteil der Unter-16-Jährigen mit eigenen Accounts ist deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig nutzen weiterhin mehr als acht von zehn der Befragten Social Media – mit oder ohne eigenen Account. Der eigentliche Prüfstein liegt deshalb tiefer: im sicheren Design der Dienste, in einer Altersprüfung, die schützt, ohne unnötig zu überwachen, und in einer Durchsetzung, die auch gegenüber global agierenden Konzernen greift.

Auch im Bundestags-Fachgespräch am 23. September (öffnet in neuem Tab) zeigte sich, dass eine reine Debatte über Altersgrenzen der Komplexität des Problems nicht gerecht wird. Bundesministerin Karin Prien betonte, Altersgrenzen seien zwar Teil der Lösung, es brauche aber eine Gesamtstrategie – und kündigte erste Maßnahmen noch bis Ende des Jahres an. Dabei soll nicht alles neu aufgebaut werden: Nach Einschätzung der Expertenkommission gibt es bereits zahlreiche lokale, regionale und überregionale Angebote zur Medienkompetenz und Prävention, die bislang jedoch zu wenig bekannt und miteinander vernetzt sind. Zugleich mahnte Lilli Berthold von der Bundesschüler/-innenkonferenz an, junge Menschen künftig stärker einzubeziehen: Jugendbeteiligung müsse strukturell verankert werden.

Damit zeichnet sich eine umfassendere Aufgabe ab: Regulierung und technische Schutzmechanismen müssen mit Medienkompetenz, Prävention und echter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zusammengedacht werden.

Für global agierende Plattformen braucht es zugleich eine belastbare und grundrechtsschonende Lösung, die möglichst europäisch abgestimmt ist. Schutzstandards, Altersverifikation und Durchsetzung lassen sich im gemeinsamen Binnenmarkt kohärenter gestalten als durch einen Flickenteppich nationaler Regeln. Nationale Regelungen können dabei als Übergangslösung oder zusätzlicher regulatorischer Hebel eine Rolle spielen – die langfristige Lösung muss jedoch die grenzüberschreitende Struktur der Plattformen berücksichtigen.

Wie Kinder und Jugendliche im Netz wirksam geschützt werden können, ohne digitale Teilhabe aus dem Blick zu verlieren, bleibt damit eine der zentralen Fragen. Genau hier setzt der Generationendialog von WAKE UP! am 15. Oktober im BASECAMP in Berlin an: Jugendliche und ältere Menschen diskutieren gemeinsam darüber, ob es harte Altersgrenzen und Verbote braucht – oder wie Social Media für alle Generationen sicherer gestaltet werden kann. Mit dabei sind unter anderem Journalistin Amelie Marie Weber, Creator Fabian Grischkat und Schauspieler Ralph Herforth.

Event-Hinweis:

Am 15. Oktober werden Ralph Herforth, Fabian Grischkat und Lidia de Reese zu Gast beim Generationendialog von WAKE UP! sein, um mit Amelie Marie Weber zum Thema “Offline statt Online? Jung und Alt diskutieren über die Zukunft von Social Media” zu diskutieren.

Jetzt zur Veranstaltung anmelden: "WAKE UP! Generationendialog: Offline statt Online? Jung und Alt diskutieren über die Zukunft von Social Media" Link öffnet im neuen Tab. (öffnet in neuem Tab)Jetzt anmelden>>

Hier für unseren Newsletter BASECAMP up2date anmelden.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion