Open-Data-Richtlinie: Förderung datenbasierter Dienstleistungen und Geschäftsmodelle

Veröffentlicht am 30.01.2019

Ob Verkehr, Wetter oder Forschung: In Deutschland und der Europäischen Union hält die öffentliche Hand eine Reihe wahrer Datenschätze. Die neue Open-Data-Richtlinie (PSI-Richtlinie) soll diese heben – nun haben die Verhandlungsführer von Europäischen Parlament und dem Rat der EU einen Kompromiss erreicht. Ziel ist, die vielen Daten öffentlich und maschinenlesbar zu machen, sie aber auch möglichst kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Datenschatz wächst weiter

Foto: CC BY-SA 2.0 Flickr User . Bildname: open gov data venn diagram. Ausschnitt bearbeitet.

Insgesamt geht es der EU um einen besseren Zugang von Privatunternehmen in Europa zu Daten, die mit Hilfe öffentlicher Finanzierung entstanden sind. Dazu zählen etwa Geodaten, Statistiken und Echtzeit-Mobilitätsdaten. Dynamische Daten staatlicher Stellen (etwa Verkehrsdaten, Satellitendaten und Wetterdaten), deren wirtschaftlicher Wert von ihrer sofortigen Verfügbarkeit und von regelmäßigen Aktualisierungen abhängt, sollen beispielsweise als Echtzeitdaten zur sofortigen Weiterverarbeitung angeboten werden. Gleiches gilt für entsprechende Daten öffentlicher Unternehmen, sofern sie bereits zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen.

Mit der Überarbeitung der PSI-Richtlinie wird die Weiterverwendung solcher Daten vereinfacht und vergünstigt. Dass soll den Unternehmen helfen, neue Märkte für die Bereitstellung datengestützter Produkte und Dienstleistungen zu erschließen. Der kommerzielle Wert der öffentlichen Datensätze wird nach Einschätzung der Europäischen Kommission von 52 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf 194 Milliarden Euro im Jahr 2030 ansteigen. Das liege daran, dass die Menge hochwertiger Daten stetig wachse.

Unterstützung für Künstliche Intelligenz

Die Richtlinie dient der Kommission zufolge auch der Forschung an Künstlicher Intelligenz (KI), die auf große Datenmengen angewiesen ist. Datennutzungsvereinbarungen zwischen öffentlichen Stellen und Privatunternehmen sollen außerdem deutlich transparenter werden und Exklusivrechte für die Datenverarbeitung sollen nach Möglichkeit ganz vermieden werden. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, nannte die Einigung einen „großen Schritt für den Digitalen Binnenmarkt“. Diese sei zudem gut für Startups, die mit offenen Datensätzen mehr neue digitale Dienstleistungen anbieten könnten, sowie für Künstliche Intelligenz und für den öffentlichen Sektor selbst.

Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte:

„Der Steuerzahler hat die Informationen des öffentlichen Sektors bereits bezahlt. Eine weitere Öffnung dieser Informationen zur Weiterverwendung kommt der europäischen Datenwirtschaft zugute, [sind] aber auch für unsere Demokratie und Gesellschaft wichtig, denn sie erhöhen die Transparenz und fördern eine auf Fakten gestützte öffentliche Diskussion.“

Detailregelungen erfolgt in den Mitgliedstaaten

Im April 2018 hatte die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket für eine bessere Verfügbarkeit von Daten in der EU vorgelegt. Teil dieses Pakets waren die Ergebnisse eines umfassenden öffentlichen Konsultationsverfahrens zur Überarbeitung der PSI-Richtlinie. Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen die überarbeiteten Vorschriften noch annehmen, was nach der Einigung im Trilog als Formsache gilt. Nach Verabschiedung auf EU-Ebene haben die Mitgliedstaaten für die Umsetzung in nationales Recht dann zwei Jahre Zeit.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Torben Klausa schreibt über Themen der Digital- und Netzpolitik sowie zur IT-Sicherheit.

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