Mobilfunk: 5G-Netze ohne nationales Roaming

Foto: CC BY 2.0 Flickr User RAlf Kothe. Bildname: mobilfunk-dachantenne. Ausschnitt bearbeitet.
Veröffentlicht am 21.08.2018

Die Bundesnetzagentur schätzt eine Verpflichtung zum Infrastruktur-Sharing oder nationalen Roaming als momentan nicht notwendig ein. In ihrem Bericht zu Prüfbitten des Beirats bei der Bundesnetzagentur, das dem Tagesspiegel-Politikmonitoring vorliegt, schreibt sie:

„Eine Verpflichtung zum Infrastruktur-Sharing oder zu nationalem Roaming würde einen Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber darstellen. Für eine Anordnung einer umfassenden Verpflichtung müsste daher beträchtliche Marktmacht vorliegen. Diese ist bislang weder vom Bundeskartellamt noch von der
Bundesnetzagentur festgestellt worden.“

Der Bericht, der dem Beirat am 15. August zugesendet wurde, wirft die Befürworter des nationalen Roaming-Modells zurück. Der Beirat bei der Bundesnetzagentur sah es in seinem Beschlusspapier vom 25. Juni noch als notwendig an, alle Instrumente intensiv zu prüfen, die Netzausbaukosten in ländlichen Regionen deutlich reduzieren.

Stakeholder

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Bundestagsabgeordneter und Beiratsmitglied Thomas Jarzombek (CDU) sah das Roaming als Möglichkeit, kostengünstig Funklöcher in dünn besiedelten Gegenden zu schließen. Aber „die Idee des nationalen Roamings wurde von den drei Netzbetreibern als Angriff verstanden“, so Jarzombek. Unternehmen wie United Internet als auch Verbände wie der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) setzen sich dagegen für ein nationales Roaming ein.

„Damit es fairen Wettbewerb gibt, müssen Neueinsteiger die früheren Netzgenerationen bei Bedarf automatisch nutzen können, um so in der Aufbauphase 5GFunklöcher zu überbrücken“,

argumentiert United-Internet-Chef Ralph Dommermuth in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Markus Haas, Vorsitzender von Telefónica Deutschland, argumentiert im Handelsblatt-Interview in die entgegengesetzte Richtung:

„Die deutsche Telekommunikationsinfrastruktur ist unterinvestiert. Wir haben in Europa mit die schwächsten Netze und die meisten MVNOs (mobile virtual network operator). Da muss es einen Zusammenhang geben.“

Haas stellt in Aussicht, mehr in die Fläche zu investieren, wenn es dafür „akzeptable Zahlungsbedingungen, keine Dienstanbieterverpflichtung oder National Roaming und keine regionalen Frequenzen“ gebe.

Nationales Roaming durch Änderung des TKG

Die Möglichkeit, ein nationales Roaming noch durchzusetzen, liegt beim Gesetzgeber. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) könnte das Roaming auch dann verpflichtend sein, wenn keine „beträchtliche Marktmacht“ vorliegt. Eine weitere Novellierung des TKG steht aufgrund der Überarbeitung des Telekommunikationsrechtsrahmens (TK-Kodex) auf EU-Ebene ohnehin im kommenden Jahr an. Allerdings würden diese erst nach der Versteigerung der Frequenzen stattfinden und somit das nationale Roaming nur auf das letzte Viertel der Frequenzen angewandt werden können, die für regionale und lokale Anwendungen ausgerichtet sind.

Welche Auflagen die Betreiber erfüllen müssen, die 5G Frequenzen ersteigern, wird die Bundesnetzagentur am 24. September dem Beirat vorstellen und bis Ende 2018 entscheiden. Die Versteigerung der Frequenzen soll im Frühjahr 2019 stattfinden. Dabei soll es um Frequenzlizenzen bis 2040 gehen.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Martin Müller ist Analyst für Digitalpolitik. 

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