DSGVO: Mehr Engagement beim Datenschutz notwendig

Foto: CC BY 2.0 Flickr User Dominic Smith. Bildname: Data Protection and Privacy. Foto Credit cerillion. Ausschnitt bearbeitet.
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Veröffentlicht am 11.02.2019

Wer während der letzten acht Monate einen Arzt besucht hat, wurde im Wartezimmer unmittelbar mit einem neuen Datenschutzformular konfrontiert. Notwendig macht dies die Datenschutz-Grundverordnung (öffnet in neuem Tab) (DSGVO). Diese verlangt, dass die Patienten darüber informiert werden, welche Daten von ihnen gespeichert und weitergegeben werden und dieser Weiterverarbeitung zustimmen. Der Arzt sichert sich also durch das neue Formular rechtlich ab. Klingt erst einmal simpel und logisch. Trotzdem verlief die Anwendung der neuen Datenschutzregeln nicht überall direkt Störungsfrei und stiftete auch einige Verwirrung (öffnet in neuem Tab).

Rund acht Monate nach Einführung der DSGVO nahmen Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sich den Europäischen Datenschutztag (öffnet in neuem Tab) am 28. Januar zum Anlass, eine erste Bilanz zur Umsetzung der neuen Regelungen zu ziehen.

Zu wenig Datenschutzexperten und Aufklärung

Ein großes Problem bei der Umsetzung der DSGVO in Unternehmen ist der Mangel an Fachpersonal. So zeigt eine Studie des deutschen Digitalverbands Bitkom (öffnet in neuem Tab), dass bisher nur etwa jedes dritte Unternehmen eine Vollzeitstelle für den Datenschutz geschaffen hat. Der Grund dafür ist oft ein bereits bekanntes Problem:

„Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Aufwand für viele Unternehmen enorm gestiegen. Wer qualifiziertes Personal finden konnte, hat dies auch eingestellt. Beim Datenschutz herrscht jedoch deutschlandweit Fachkräftemangel,“

meint Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. Doch nicht nur die Umsetzung bei Unternehmen müsse noch vorangebracht werden. Auch die Öffentlichkeit müsse noch stärker über die Vorteile der Verordnung aufgeklärt werden, forderte Verbraucher-Staatssekretär Gerd Billen (öffnet in neuem Tab) bei einer Konferenz (öffnet in neuem Tab) der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in Berlin.

„Wir haben ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht, aber es versäumt, es ausreichend zu erklären.“

DSGVO ein wirksames Instrument gegen Unternehmen?

Die Grünen-Politiker Konstantin von Notz (öffnet in neuem Tab) und Tabea Rößner (öffnet in neuem Tab) zogen grundsätzlich ein positives Fazit (öffnet in neuem Tab) zur DSGVO.

„Nicht zuletzt dank der DSGVO und der ersten viel beachteten Bußgeldverfahren gegen große Internetunternehmen wegen Verstößen ist der Datenschutz endlich im Auftrieb.“

Allerdings kritisieren die Grünen die Umsetzung der DSGVO durch die Große Koalition in Deutschland. Die Regulierungen müssen aktuelle Probleme wie „Hacking-Angriffe“, „Datenschutzskandale von Plattformen wie Facebook“ und „Intransparenz der Schufa“ verstärkt angehen.

Weniger überzeugt (öffnet in neuem Tab) von der Wirkungskraft der DSGVO gegen große Internetkonzerne zeigte sich hingegen die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Joana Cotar (öffnet in neuem Tab):

„Die DSGVO sollte ursprünglich große Unternehmen wie Google und Facebook treffen, doch die vielen ungeklärten Detailfragen führten zu einer Rechtsunsicherheit, die vor allem auch Webseitenbetreiber, Blogger, private Fotografen, Youtuber etc. in Schwierigkeiten brachte.“

Die AfD-Fraktion brachte daher einen Antrag (öffnet in neuem Tab) für die Erweiterung des „Medienprivilegs“ auf Blogger, Fotografen und Tätige im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in den Bundestag ein.

Fakt ist allerdings, dass sich viele eine Signalwirkung von der 50-Millionen Euro (öffnet in neuem Tab) Strafe, die französische Behörden im Januar gegen Google wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt hat, erhoffen.

Der 7. Sinn im Datenschutz

Foto: CC BY 2.0 (öffnet in neuem Tab) Flickr User Dominic Smith (öffnet in neuem Tab). Bildname: Data Protection and Privacy. Ausschnitt bearbeitet.

2019 stehen in Sachen Umgang mit und Schutz von Daten aber auch noch einige weitere Punkte auf der Agenda. Mit der E-Privacy-Verordnung (öffnet in neuem Tab) soll in den kommenden Monaten die Ergänzung zum DSGVO in der elektronischen Kommunikation kommen. Und um den Zugriff auf elektronische Beweismittel für Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern, verhandelt die EU momentan die umstrittene E-Evidence-Verordnung (öffnet in neuem Tab).

Der Alltag im Zeichen des Datenschutzes wird also nicht unbedingt simpler werden. Um den Otto-Normal-Bürger für die Thematik zu sensibilisieren, schlägt die Vizechefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (öffnet in neuem Tab) (CDU), deshalb vor, eine TV-Sendung (öffnet in neuem Tab) einzuführen:

„Wie wäre es zum Beispiel mit einer Neuauflage des 7. Sinn zur Hauptsendezeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen? Was damals das Verhalten im Straßenverkehr war, ist heute das sichere Bewegen im Netz.“

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