BNetzA-Vorschlag: Vergaberegeln für 5G

Foto: CC BY 2.0 Flickr User Walter. Bildname: DSC_4149_pp. Ausschnitt bearbeitet.
Veröffentlicht am 05.09.2018
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Mit der Übermittlung des Konsultationsentwurfes der Bundesnetzagentur (BNetzA) an seinen Beirat am 30. August, geht es in der Frage wie die Frequenzvergabe im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz vollzogen wird voran. Die BNetzA stellt dem Beirat darin vor, welche regulatorischen Maßnahmen die drei großen Mobilfunkbetreiber und etwaige Neueinsteiger zu erwarten haben. Die Grundidee sei hierbei „mutige aber realistische, das heißt rechtssichere und wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für die Einführung von 5G“ zur Verfügung zu stellen. Die Auflagen sollen zwar am Rand des wirtschaftlich möglichen sein, die Betreiber aber nicht wirtschaftlich oder technisch überfordern. Die Agentur merkt zusätzlich an, dass es bei der Versteigerung der Frequenzen, die sehr gut für 5G genutzt werden können, keinen Zwang gibt, diese für den neuen Mobilfunkstandard zu nutzen.

Für den Ausbau der Netze auf 5G rechnen die Mobilfunkbetreiber mit 19 bis 76 Milliarden Euro je Mobilfunknetz. Die BNetzA rechnet ebenfalls mit Kosten in  zweistelliger Milliardenhöhe. Die Kostenschätzung bildete auch die Basis für die Gestaltung der Auflagen im Rahmen der Frequenzversteigerungen.

Auflagen

Da die drei momentanen Netzbetreiber vor allem im Anschluss von Verkehrswegen unterschiedlich weit fortgeschritten sind, hat sich die BNetzA dazu entschieden, nur bestimmte Auflagen symmetrisch, also für alle zu versteigernden Frequenzen zur Bedingung zu machen. Andere Frequenzen sollen mit noch härteren Auflagen (also asymmetrisch) vergeben werden.

Symmetrische Auflagen sind die Abdeckung von Haushalten und verkehrsstarken Bahnstrecken sowie der Ausbau von 5G Basisstationen und das Schließen von „weißen Flecken“. Im Detail bedeutet dies eine Abdeckung von 98 Prozent aller Haushalten mit mindestens 100Mbit/s. Vom Vorschlag des Beirats, 300Mbit/s zu fordern, nimmt die BNetzA Abstand, da dies einen Mehrkostenaufwand von mindestens 60 Milliarden Euro pro Netzbetreiber verursachen würde und dementsprechend unverhältnismäßig sei. Alle Auflagen müssen bis zum 31.12.2022 erfüllt sein.

Bis Ende 2022 sollen auch „fahrgaststarke“ Bahnstrecken mit 50Mbit/s ausgestattet sein, obwohl die Netzbetreiber hier bisher unterschiedlich starke Netze betreiben. Die BNetzA sieht aber die Bahn in der Pflicht, den Netzbetreibern beim Ausbau zu helfen. Dadurch könnten die Kosten für die Netzbetreiber auf ein zumutbares Maß gesenkt werden.

Mit der Errichtung von 500 „5G-Basisstationen“ soll der Ausbau des Hochgeschwindigkeitsinternets angeschoben werden. Der Bau von weiteren 500 Basisstationen mit 100Mbit/s an zuvor definierten „weißen Flecken“ soll hingegen die flächenmäßige Abdeckung verbessern. Um diese „weißen Flecken“ zu finden, könnte laut BNetzA die „Funkloch-App“ des Bundesverkehrsministeriums genutzt werden.

Zu diesen vier symmetrischen Auflagen sollen bei manchen Frequenzen noch die asymmetrischen Auflagen kommen. Konkret geht es um die vollständige Versorgung der Bundesautobahnen und Bundestraßen mit mindestens 100Mbit/s. Die Einführung der asymmetrischen Auflagen sieht die BNetzA nicht ohne Probleme. Deswegen fordert sie hierzu explizit die Meinung der Mobilfunkbetreiber an. Laut BNetzA sollen die Bieter durch die unterschiedlichen Auflagen entscheiden können, ob sie überhaupt auf den Frequenzblock bieten und wenn ja, welchen Preis sie angesichts der Auflagen zu zahlen bereit sind. So könnte eine Frequenz mit asymmetrischen Auflagen deutlich günstiger zu ersteigern sein.

Infrastruktur-Sharing und nationales Roaming

Eine weitere Kostenreduktion könnte durch das Infrastruktur-Sharing und nationales Roaming erreicht werden. Beides möchte die BNetzA ermöglichen, wobei gleichzeitig der Wettbewerb erhalten werden soll. Das nationale Roaming wurde vom Vorstandsvorsitzenden von United Internet, Ralph Dommermuth gefordert, um Neueinsteigern einen konkurrenzfähigen Wettbewerb zu ermöglichen. Die BNetzA sieht weiterhin kein verpflichtendes nationale Roaming vor (vgl. 2018.34), verweist aber auf ein „Verhandlungsgebot“. Denn laut § 19 Telekommunikationsgesetz gilt das Diskriminierungsverbot, das Betreibern verbietet Konkurrenten, die sich in ihre Netze einkaufen nachteilig zu behandeln. Die BNetzA könnte also bei Verhandlungen von Neueinsteigern mit etablierten Netzbetreibern als Schiedsrichter fungieren, wobei die Agentur weiterhin feststellt, dass ein Abschlusszwang nicht gegeben sei.

Neben der Option zu nationalem Roaming fördert die BNetzA Neueinsteiger in noch einem weiteren Punkt. Als Versorgungsverpflichtung gilt für neue Wettbewerber nur eine Abdeckung von 50 Prozent aller Haushalte im Gegensatz zu den 98 Prozent bei den Etablierten.

Positionen

Die Regierungsfraktionen beurteilen die vorgelegten Eckpunkte der BNetzA unterschiedlich. Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jens Zimmermann sieht die Vorschläge positiv. Die Entscheidung, dass nicht der Erlös, sondern der schnelle und lückenlose Ausbau im Vordergrund stehe, sei zu begrüßen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-CSU-Bundestagsfraktion Ulrich Lange zeigt sich hingegen enttäuscht. Das vorgelegte Konzept weiche erheblich von der deutlich ambitionierteren Position des politischen Beirates der Bundesnetzagentur ab. Aus seiner Sicht müsse mehr für den Netzausbau im ländlichen Raum getan werden.

Die Opposition kritisiert besonders den aus Ihrer Sicht mangelnden Wettbewerb. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen Margit Stumpp vermisst ein verpflichtendes nationales Roaming oder eine Diensteanbieterverpflichtung, um Neueinsteigern den Wettbewerb zu ermöglichen. Frank Sitta, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion, stellt neben dem mangelnden Wettbewerb fest, dass die Einnahmeerwartung der Koalition illusorisch sei und den Netzausbau nur behindern würde.

Weiterer Ablauf

Der Beirat wird am 24. September das Papier der BNetzA beraten. Anschließend werden die Unternehmen ein weiteres Mal Stellung nehmen können. Die abschließende Befassung des Beirats ist für den 26. Oktober geplant. Anschließend entscheidet die Bundesnetzagentur über die Vergabebedingungen. Die Auktion wird dann voraussichtlich Anfang 2019 stattfinden.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Martin Müller ist Analyst für Digitalpolitik. 

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