Berufliche Bildung und Künstliche Intelligenz: Union und SPD beschließen neue Enquete-Kommissionen

Foto: CC BY 2.0 Flickr User NRC Live. Bildname: NRC Live Berlage 168. Ausschnitt bearbeitet.
Veröffentlicht am 17.05.2018

Sie stiegen auf die Zugspitze und brachten mit: zwei neue Enquete-Kommissionen zur Digitalisierung. Wohl wenige Beobachter der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD hätten erwartet, dass die geschäftsführenden Fraktionsvorstände bei ihrer Klausur in Murnau am Staffelsee die Einsetzung weiterer, nicht im Koalitionsvertrag vorgesehener Kommissionen beschließen. Zum Thema Berufsbildung war eigentlich eine allgemein angelegte Enquete-Kommission zur „Stärkung der beruflichen Bildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs“ vorgesehen. Laut Beschluss der geschäftsführenden Fraktionsvorstände soll der Bundestag nun bis zur Sommerpause eine Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ einsetzen.

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Noch überraschender war aber vielleicht die Ankündigung einer Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“, die ebenfalls noch vor der Sommerpause per Antrag eingesetzt werden soll. Zwar hat das Thema Künstliche Intelligenz im politischen Berlin spätestens seit dem Koalitionsvertrag Hochkonjunktur, jedoch war bisher nur die Rede davon, dass die geplante Daten-Ethikkommission auch rechtliche und ethische Fragen zum zunehmenden Einsatz von KI klären soll. Das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium stimmen sich derzeit zu der Zusammensetzung und den Aufgaben für die Kommission ab.

Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt

Die Aufgabenbeschreibung für die Enquete-Kommission zur beruflichen Bildung lautet:

„Die Enquete soll aufzeigen, wo und auf welche Weise die berufliche Bildung an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt angepasst werden muss und inwieweit die Stärken des Systems dabei weiter ausgebaut werden können, auch hinsichtlich der Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs und für künftige Aufgaben unserer Gesellschaft, insbesondere mit Blick auf die pflegerischen, pädagogischen und Sorgetätigkeiten.“

Darüber hinaus soll sie eine „klare Strategie für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und die Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in einem Zeitalter des digitalen Wandels von Berufsbildern und Erwerbsbiografien“ formulieren, heißt es im Beschluss. Auf Seite 2 und 3 des Dokuments haben die Vorstände der Fraktionen bereits einige Fragen formuliert, die die Enquete behandeln soll.

Denkfabrik im BMAS

Eigentlich wollte offenbar das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Impulsgeber für u.a. diese Fragen werden. Noch vor der Klausur, nämlich bei der re:publica 2018, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seine Pläne für die Gestaltung der Arbeitswelt von Morgen präsentiert. Teil davon: eine im Ministerium angesiedelte „Denkfabrik“ zum Thema „Digitale Arbeitsgesellschaft“. Die im Organigramm des Ministeriums bereits vorgesehene, neu zu gründende Abteilung liegt im Verantwortungsbereich des neuen beamteten Staatssekretärs Björn Böhning (SPD).

Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erläuterte Heil, warum er die Einrichtung der Denkfabrik als Impuls für die ganze Bundesregierung verstanden wissen will:

„Die Abteilung – neudeutsch würde man Lab oder Think-Tank sagen – wird […] Entwicklungen aufspüren, etwa aus der internationalen Wissenschaft und im Dialog mit den Sozialpartnern. Sie soll auch Labor sein und mit Experimentierräumen arbeiten, gewissermaßen im Feldversuch – immer mit dem Ziel, dass der digitale Fortschritt in der Arbeitswelt nicht nur für wenige, sondern ganz viele Menschen eine Erfolgsgeschichte wird.“

Man will „Pionierarbeit“ und „jenseits der klassischen Strukturen eine strategische Vorausschau“ leisten. Im „Idealfall“ soll das wiederum „ein Kompetenzzentrum für die ganze Bundesregierung sein“, so Heil.

Mehr Details, etwa zu möglichen Gesetzesvorhaben, für die die Denkfabrik Vorarbeit leisten soll, wolle man aber noch nicht verraten, erklärte das Bundesministerium gegenüber dem Tagesspiegel Politikmonitoring.

Künstliche Intelligenz

Die Enquete-Kommission zu Künstlicher Intelligenz soll prüfen, „ob und in welcher Form wir nationale, europäische und internationale Regeln brauchen, damit die Technik dem Menschen dient, und in welchem Maße“, heißt es in dem zweiten Beschluss der geschäftsführenden Vorstände der Regierungsfraktionen.

„Unser Ziel ist es, eine ausgewogene Debatte zu führen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie die Potenziale von KI für das Leben der Menschen, für die Entwicklung unseres Wohlstandes und die Gesellschaft als Ganzes gefördert und die Risiken begrenzt werden können.“

Die Enquete-Kommission soll einen breiter angelegten Fragenkatalog klären, nicht nur ethische Fragen, sondern auch solche zum wirtschaftlichen Potenzial und Forschungsfragen im KI-Bereich. Vermutlich wird die Arbeit der Enquete-Kommission auf etwa zwei Jahre angelegt, sagte Nadine Schön, die für Digitales zuständige stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, dem Tagesspiegel Politikmonitoring.

KI-Gipfel im Kanzleramt verschoben

Zu einem genauen Zeitplan, bis wann die Handlungsempfehlungen der Enquete abgegeben werden sollen, macht der Beschluss noch keine Festlegung. Dabei drängt das Thema – schließlich soll der Masterplan Künstliche Intelligenz bis Herbst 2018 erarbeitet werden. Das Ziel formuliert die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Vorrangig scheint sie die „Formulierung von Förderzielen“, Förderung des Wissenstransfers im KI-Bereich sowie die „Schaffung eines innovations- und investitionsfreundlichen Ordnungsrahmens“ für den Masterplan vorzusehen, die „Flankierung in Bildung und gesellschaftlichem Diskurs“ nennt die Bundesregierung jedoch ebenfalls als Ziel. In den Prozess will sie Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbinden. Der für Freitag, 18. Mai, angekündigte KI-Gipfel im Kanzleramt, der der Auftakt für einen solchen Dialog mit den Stakeholdern sein sollte, ist vorerst – aufgrund einer Reise der Bundeskanzlerin – abgesagt.

Ethikkommission & Ausschuss Digitale Agenda

Von den Handlungsempfehlungen einer KI-Enquete-Kommission ist in der Antwort, die auf den 25. April datiert ist, noch keine Rede. Wohl aber von denen der Daten-Ethikkommission, die „innerhalb eines Jahres unter anderem einen Entwicklungsrahmen für den Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz vorschlagen soll“.

Die offensichtlichen Überschneidungen bei den Aufgabenbereichen der Daten-Ethikkommission, die von Regierungsseite koordiniert wird, und der KI-Enquete-Kommission, die von den Digitalpolitikern im Bundestag und von den Fraktionen benannten Experten getragen wird, sind nach Ansicht von Nadine Schön nicht problematisch:

„Im Gegenteil, wir müssen schneller werden bei der politischen Gestaltung von Digitalthemen und dabei kann es nicht schaden, die Themen aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten.“

„Wir müssen weg von diesem ‚Dafür bin ich zuständig, damit darf sich niemand anders befassen‘-Denken“, fordert Schön.

Lob und Kritik

Während das überwiegende Echo auf die Beschlüsse für die neuen Enquete-Kommissionen ob der Bedeutung der Themen in der digitalpolitischen Szene positiv war, gab es auch Kritik – sowohl von der Opposition als auch aus den eigenen Reihen. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, fand es befremdlich, dass die Kommission nicht interfraktionell eingesetzt wird, wie es bei der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft noch der Fall war. „Inzwischen ist sich die GroKo selbst genug“, schrieb er auf Twitter. Selbst die eigenen Digitalpolitiker nahmen Kritik, und zwar am Konzept der Enquete. Thomas Jarzombek auf Twitter:

„Sinnvoller wäre es gewesen, das alles im [Bundestagsausschuss Digitale Agenda] zu machen statt neue Gremien einzuberufen, die lange Jahre tagen werden und am Ende keine Gesetze machen können.“

Da ist er sich mit seiner Fraktions- und Ausschusskollegin Nadine Schön uneins: Diese empfindet die Rolle der Digitalpolitiker als aufgewertet, weil sie bei der Begleitung der Enquete-Kommission eine tragende Rolle spielen. Auch die Gründung der BMAS-Denkfabrik wurde von den wenigen, die etwas von ihr mitbekommen haben, belächelt.

„Eine Regierung, die im Jahr 2018 noch Nachhilfe bei der Digitalisierung benötigt, ist […] nicht nur ein Trauerspiel. Sie disqualifiziert sich vielmehr selbst durch ihre Ahnungslosigkeit“,

urteilte Manuel Höferlin, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Arbeitspapier der Bertelsmann-Stiftung zu Algorithmen

Bevor die neuen Kommissionen ihre Arbeit aufnehmen, hat die Bertelsmann-Stiftung den künftigen Mitgliedern schon einige Anregungen vorbereitet: In einem 80-seitigen Arbeitspapier haben Julia Krüger und Konrad Lischka „Lösungsansätze, um algorithmische Prozesse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen“ zusammengetragen. Ihre zentrale Erkenntnis:

„Vielfältige Maßnahmen und Methoden bieten Möglichkeiten gesellschaftlicher Mitgestaltung, Intervention und Kontrolle. Keineswegs scheint der Mensch der Machine ausgeliefert.“

Die Lösungsansätze teilen die Autoren in vier Handlungsfelder auf:

·         Zielsetzung algorithmischer Systeme auf gesellschaftliche Angmessenheit prüfen

·         Umsetzung von Zielen in Systemen prüfen, erklären, falsifizieren

·         Diversität herstellen

·         Teilhabeförderliche Rahmenbedingungen schaffen

Handlungsbedarf sehen Krüger und Lischka sowohl bei Entwicklern, Systembetreibern, Forschern, aber auch beim Gesetzgeber und den Regulierern. So schreiben sie zur öffentlichen Aufsicht über algorithmische Systeme, es gehe im Kern

„einerseits darum, diejenigen algorithmischen Entscheidungssysteme zu identifizieren, die aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive eine Prüfung erfordern. Andererseits müssen dann Verfahren entwickelt werden, um eine solche Prüfung zu ermöglichen. Ob Zulassungsbehörde, Algorithmen-TÜV oder Ratingagentur – Übersicht und Kontrolloptionen müssen in Kooperation mit Systembetreibern hergestellt werden.“

Ausführlich weisen die beiden Autoren darauf hin, dass bei der Überprüfung von algorithmischen Prozessen nicht nur die Algorithmen, sondern auch die Daten berücksichtigt werden müssen.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Lina Rusch ist Analystin für Netzpolitik. 

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