EU-Urheberrechtsreform: Uploadfilter – „weithin überflüssig“?

Foto: CC0 1.0, Pixabay User Wattblicker | Ausschnitt angepasst
Foto: CC0 1.0, Pixabay User Wattblicker | Ausschnitt angepasst
Veröffentlicht am 30.06.2020

Foto: CC0 1.0, Pixabay User Wattblicker | Ausschnitt angepasst
Das BMJV will bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform auf die Einführung von Uploadfiltern verzichten. Wie das gehen soll, zeigt ein Diskussionsentwurf, den das SPD-geführte Ministerium in der vergangenen Woche veröffentlicht hat. Auch wenn es allgemein viel Zuspruch für den Entwurf gibt, steht die Zustimmung der Union noch aus.

In der Debatte um mögliche Uploadfilter auf Online-Plattformen legt die Bundesregierung erste Vorschläge auf den Tisch, wie diese größtenteils vermieden werden können. Um das Urheberrecht an die neuen EU-Vorgaben anzupassen, hat das Bundesjustizministerium (BMJV) am Mittwoch einen Diskussionsentwurf veröffentlicht. Dabei geht es unter anderem um die Verantwortung von Plattformen für Uploads von Nutzern, die die entsprechende EU-Richtlinie in dem umstrittenen Artikel 17 vorsieht. Diese Richtlinie muss bis 7. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Angst vor dem möglichen, vorbeugenden Einsatz von Uploadfiltern durch Plattformen – um den EU-Regeln zu entsprechen – hatte im vergangenen Jahr Proteste gegen Artikel 17 der Richtlinie ausgelöst.

Uploadfilter würden durch die geplante Neuregelung „weithin überflüssig“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch. Das war bereits das erklärte Ziel der Bundesregierung, das sie in einer Protokollerklärung zur Richtlinie bekräftigt hatte. „Die Vorgaben der Richtlinie konkretisieren wir und fügen neue, innovative Instrumente hinzu“, erklärte Lambrecht. Den Entwurf für ein Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) können Verbände bis Ende Juli kommentieren. Ziel des Ministeriums ist, dass auch andere  EU-Mitgliedstaaten den deutschen Vorschlag übernehmen, damit es nicht zu einem Flickenteppich bei der Umsetzung des Urheberrechts in Europa kommt.

Was jetzt für Nutzer erlaubt sein soll

Artikel 3 des Diskussionsentwurfs sieht ein neues Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) vor. Dessen § 1 stellt klar, dass Plattformen für die hochgeladenen Inhalte verantwortlich sind. Für geschützte Werke müssen sie Lizenzen einholen (§ 4) und unerlaubt veröffentlichte Inhalte, die geschützt sind, entfernen (§§ 10 und 11). Karikaturen, Parodien oder Pastiches, also Nachahmungen, sind davon ausgeschlossen. Ausnahmen gelten auch für die nicht-kommerzielle Nutzung: Demnach dürfen bis zu 20 Sekunden eines Films oder einer Tonspur sowie 1.000 Zeichen eines Textes frei verwendet werden. Gleiches gilt für die vergleichsweise geringe Datenmenge von 250 Kilobyte bei Fotos und Grafiken. Für die unter die Bagatellschranke fallenden Inhalte muss die Plattform eine pauschale Vergütung an die Rechteinhaber zahlen.

Neu ist auch, dass Nutzer beim Upload eigene Inhalte als erlaubte Nutzung markieren„pre-flaggen“ – können sollen. Dies hatte zuletzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Gutachten gefordert. Ist ein Inhalt so gekennzeichnet, darf die Plattform ihn nicht blockieren – es sei denn, es handelt sich um offenkundig rechtswidrige Uploads. Außerdem soll es ein Beschwerdeverfahren geben, das zum einen Nutzer wählen können, wenn Inhalte zu Unrecht geblockt wurden. Zum anderen können sich Rechteinhaber beschweren, wenn sie Inhalte für unerlaubt halten. Für die Schlichtung sollen neutrale, externe Beschwerdestellen verantwortlich sein.

In ihrem Entwurf stellt die Regierung auch klar, um welche Plattformen es ihr bei der Regulierung eigentlich geht: die großen. Kleine Dienstanbieter mit einem jährlichen Umsatz innerhalb der EU von bis zu einer Million Euro und Start-ups mit einem Umsatz von bis zu zehn Millionen Euro, die nicht länger als drei Jahre auf dem Markt sind, sind von den Regelungen für Plattformen ausgenommen. Die europäische Richtlinie hatte dies lediglich im Erwägungsgrund spezifiziert, nicht aber im Gesetzestext .

Doch noch Uploadfilter?

Das BMJV betont, dass der Entwurf als Diskussionsgrundlage gedacht sei, über den man nun ins Gespräch kommen wolle. Die frühere Kritikerin und jetzige SPD-Chefin Saskia Esken, die sich vor einem Jahr als Digitalpolitikerin noch am vehementesten in der SPD gegen Uploadfilter stark gemacht hat, ist „sehr zufrieden“ mit dem Ergebnis, das das BMJV ausgearbeitet hat. Esken war wichtig, dass Parodien oder Nachahmungen „aus dem rechtlichen Graubereich in den gut geregelten Bereich gehoben“ werden. Man habe den Prozess im vergangenen halben Jahr eng begleitet und Experten aus der Netzcommunity und der Kreativwirtschaft angehört. „Beide Seiten sind zufrieden mit dem Kompromiss, deswegen bin ich es auch.“

Foto: CC0 1.0, Pixabay User lukasbieri | Ausschnitt angepasst

Die Urheberrechtsexpertin und Ex-Piratenpolitikerin im Europaparlament Julia Reda lobt, dass Lambrecht mit dem Entwurf erstmals konkrete Vorschläge mache, um Sperrungen zu vermeiden. Die Gefahr von Uploadfiltern sieht sie aber weiterhin, weil vermeintliche Rechteinhaber trotzdem fälschlicherweise die Urheberrechte an einem Werk einfordern und damit legale Uploads verhindern könnten. „Um Grundrechte zu schützen, sollten Sperrentscheidungen deshalb immer von Menschen getroffen werden, sonst sind weitreichende Eingriffe in die Grundrechte vorprogrammiert“, bemängelt Reda, die inzwischen für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) tätig ist. Esken verweist darauf, dass für solche „Einzelfälle“ ein Beschwerdemechanismus zur Verfügung stehen soll und der Rechtsweg weiterhin offen ist.

Zustimmung zu den Eckpunkten der Reform, die neben dem Diskussionsentwurf veröffentlicht wurden, gibt es auch seitens der Initiative Urheberrecht. „Wir begrüßen, dass der Entwurf vorsieht, dass jetzt die Plattformen und nicht die Nutzer für die Klärung der Rechte verantwortlich sind. Endlich wird auch im Gesetz sichergestellt, dass die Urheber, Künstler und Rechteinhaber direkt eine angemessene Vergütung für die Verwendung ihrer Werke erhalten“, kommentiert der Sprecher der Initiative, Gerhard Pfennig.

Zustimmung der Union steht noch aus

Damit hat das BMJV für seinen Gesetzentwurf Zuspruch bei den entscheidenden Zielgruppen bekommen. Aber auch der Koalitionspartner will überzeugt werden. Tankred Schipanski (CDU), digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, ist froh über den Entwurf. „Besser spät als nie“, sagte er und betonte: „Für mich ist wichtig, dass sich der vorliegende Entwurf eng an der Protokollerklärung der Bundesregierung zu Artikel 17 orientieren muss.“ Man werde den Entwurf nun genau prüfen. Die Digitalpolitiker der CDU hatten im vergangenen Jahr auf Initiative des parteinahen Think Tanks cnetz und ihres Generalsekretärs Paul Ziemiak ein eigenes Umsetzungskonzept für Deutschland vorgestellt, das ebenfalls eine pauschale Vergütung unter der Bagatellschwelle vorsieht. Julia Reda mutmaßte auf Twitter, dass die Union den Vorschlag aus dem BMJV nun schwer ablehnen könnte.

Mit dem Diskussionsentwurf zum Urheberrecht stellt das BMJV den zweiten Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie vor. In einem ersten Paket war ein Diskussionsvorschlag zum Leistungsschutzrecht sowie zur Verlegerbeteiligung veröffentlich worden. Ein Referentenentwurf zu diesem Themenkomplex befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung.

Tagesspiegel Politikmonitoring

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf der Website des BASECAMP.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion