Standpunkt: UHF – Unbedingt für HandyFunk öffnen

Grafik: iStock/hoangpts, Shutterstock/sodesignby und Shutterstock/kanvictory
Grafik: iStock/hoangpts, Shutterstock/sodesignby und Shutterstock/kanvictory
Veröffentlicht am 22.05.2023

Der Frequenzbereich 470-694 MHz, auch UHF-Spektrum genannt, kann auf der Weltfunkkonferenz im Dezember 2023 für Mobilfunk geöffnet werden. Für ein digitales Deutschland ist es wichtig, dass dies auch tatsächlich passiert. Dafür sollten sich BMDV und BNetzA stark machen.

Doch worum geht es eigentlich?

Das Handy ist aus dem Alltag der meisten Bürger:innen kaum wegzudenken. Egal, ob man kurz den Weg zum Café nachschaut, ein Bahnticket bucht oder ein Konzerterlebnis mit Freund:innen teilt – das Smartphone ist unerlässlich.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Doch die Wenigsten machen sich darüber Gedanken, wie Mobilfunk eigentlich funktioniert. Für leistungsstarken Mobilfunk braucht es Funkfrequenzen, die eine Verbindung zwischen dem Mobilfunkmast und dem Smartphone herstellen. Frequenzen unterhalb einem Gigahertz eigenen sich besonders gut, um ländliche Regionen und das Innere von Gebäuden zu versorgen, da sie die Eigenschaft haben, besonders stabil und weitreichend Signale übertragen zu können. Durch die zunehmende Mobilfunknutzung wird das aktuelle Mobilfunkspektrum bereits heute intensiv genutzt. Auch perspektivisch wird die Datennutzung ansteigen. Um den zukünftigen Bedarfen gerecht zu werden, bedarf es zusätzlichen Spektrums.

Eine Mobilfunkzuweisung im UHF-Spektrum ist eine wichtige Ergänzung, um insbesondere die Versorgung in ländlichen Regionen auch zukünftig bestmöglich zu realisieren. Aktuell werden diese Frequenzen vorrangig vom Rundfunk für die Übertragung von linearem Fernsehprogramm über DVB-T2 genutzt. Studien zeigen aber, dass nur ca. 6 % der deutschen Haushalte DVB-T2 nutzen, um fernzusehen*. Die meisten nutzen stattdessen Kabel, Satellit oder Glasfaser oder schwenken von linearem TV auf on-demand Mediatheken um. Durch eine zusätzliche Mobilfunkzuweisung könnte das Spektrum nach 2030 auch für Mobilfunk genutzt werden. Je nach Bedarf könnte dann flexibel entschieden werden, ob die Frequenzen am effizientesten für Mobilfunk oder DVB-T2 eingesetzt werden. Durch eine Mobilfunkzuweisung bestünde folglich die Möglichkeit, dass das Spektrum statt 6 % gleich 100 % der Bürger:innen zugutekommt.

Daher lautet die Aufgabe ganz klar: UHFUnbedingt für HandyFunk öffnen.

Deutschland sollte sich auf der Weltfunkkonferenz für eine ko-primäre Mobilfunkzuweisung aussprechen, damit eine effiziente Frequenznutzung und eine leistungsstarke Mobilfunkversorgung auch zukünftig sichergestellt sind. Wichtig ist daher, dass sich die Bundesnetzagentur und das BMDV proaktiv für die Öffnung für Mobilfunk in diesen Frequenzbereichen einsetzen – denn eine Unterstützung der Mobilfunkzuweisung ist eine Unterstützung des digitalen Fortschritts Deutschlands. Telefónica Germany steht als zentrale Mobilfunkversorgerin jederzeit offen im Austausch mit der Politik und den Behörden zu diesem wichtigen Thema.

*Kantar – Video Trends 2022: Ergebnisse des Digitalisierungsbericht Video, Chartreport S. 10.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion