Nicolas Biagosch: Ausbau mobiler Breitbandnetze erfordert Regulierung mit Augenmaß

Veröffentlicht am 01.03.2012

Im gerade erschienenen Jahrbuch des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.) kommentiert Nicolas Biagosch, Präsidiumsmitglied VATM, CEO simyo GmbH und Mitglied der Geschäftsleitung der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, die Breitbandentwicklung im Mobilfunk:

Die vier Mobilfunknetzbetreiber befinden sich derzeit in einer Hochinvestitionsphase, in der sie ihre Datennetze massiv ausbauen, um der wachsenden Nachfrage nach breitbandigen Mobilfunkanschlüssen nachzukommen. Auch ländliche Gebiete werden in zunehmendem Maße mittels LTE bei 800 MHz und HSPA bei 900 MHz erschlossen. Damit tragen die Mobilfunknetzbetreiber erheblich zur Erreichung der Breitbandstrategieziele der deutschen Bundesregierung bei.

Over the Top-Player

Gleichzeitig sind die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber einem stetig zunehmenden Wettbewerbsdruck durch mobilfunkfremde, teilweise äußerst verhandlungsstarke und weltweit agierende Unternehmen (so genannte „Over the Top-Player“) ausgesetzt, die zu erheblichen Umwälzungen des Marktes führen. Ursache dafür ist die Konvergenz von Internet und Telekommunikation, von der durchaus neue Marktimpulse zum Nutzen der Verbraucher ausgehen.

Regulierung

Angesichts dieser Konvergenzentwicklung ist jedoch die Frage zu stellen, ob die deutschen Mobilfunknetzbetreiber und die „Over the Top-Player“ chancengleich konkurrieren können. Im Gegensatz zu den „Over the Top-Playern“ sind die Mobilfunknetzbetreiber nämlich einer wachsenden Anzahl gesetzgeberischer und regulatorischer Maßnahmen ausgesetzt. Einige Beispiele: 2010 mussten die deutschen Mobilfunknetzbetreiber erhebliche Aufwendungen für die in der Frequenzauktion ersteigerten Frequenzen tragen. Im selben Jahr mussten sie eine teilweise mehr als 50 Prozent umfassende Absenkung der Mobilfunkterminierungsentgelte verkraften.

Derzeit lässt die Bundesnetzagentur ein analytisches Kostenmodell entwickeln, auf dessen Basis möglicherweise weitere erhebliche Absenkungen der Mobilfunkterminierungsentgelte festgelegt werden, die bereits Ende 2012 in Kraft treten könnten.

Roaming-Markt

Im Bereich des International Roaming wurden im Jahr 2010 die EU-Preisobergrenzen für Roaming-Dienstleistungen zum wiederholten Male abgesenkt; 2011 kamen weitere Absenkungen hinzu. Mit der 2012 zu erwartenden Roaming-III-Verordnung wird sich dieser Trend fortsetzen – zusätzlich sind sogenannte „strukturelle Lösungen“ für den europäischen Roaming-Markt geplant, deren Umsetzung die Netzbetreiber wiederum viele Millionen Euro kosten wird.

Implementierung TKG-Novelle

Schließlich wird 2012 die TKG-Novelle eine Reihe von Regelungen bringen, die zu Umsatzeinbußen und hohen Implementierungskosten für die gesamte Branche führen werden (Beispiel „Kostenlose Warteschleifen“).

Wettbewerbsstruktur Mobilfunkmarkt

Unabhängig von der Frage, ob die einzelnen gesetzgeberischen und regulatorischen Maßnahmen isoliert gesehen gerechtfertigt sind, droht diese Vielzahl an Maßnahmen die Investitionsfähigkeit der Mobilfunknetzbetreiber signifikant zu beeinflussen. Seitens der Monopolkommission wurden deshalb bereits negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur im deutschen Mobilfunkmarkt befürchtet.

Sicherung der Chancengleichheit

Eine Regulierung, die der Sicherstellung chancengleichen Wettbewerbs, der Wahrung der Verbraucherinteressen und der Forderung effizienter Infrastrukturinvestitionen gerecht werden will, darf deshalb nicht „scheuklappenartig“ auf Einzelmaßnahmen fokussieren. Es gilt vielmehr, die Gesamtheit der gesetzgeberischen und regulatorischen Eingriffe auf nationaler und europäischer Ebene im Blick zu haben und die Einzelmaßnahmen zeitlich und inhaltlich aufeinander abzustimmen.

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