Minister Dobrindt startet die Entwicklung der 5G-Strategie

Veröffentlicht am 05.10.2016

Mit einem Fünf-Punkte-Plan hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, offiziell die Entwicklung einer Strategie der Bundesregierung zur Einführung des Mobilfunkstandards der fünften Generation gestartet. Er stellte das achtseitige Papier mit dem Titel „5G-Initiative für Deutschland“ am 27. September bei einer Konferenz in Berlin vor. Aus dem Maßnahmenpapier soll im Dialog mit Wirtschaft und Forschung bis Anfang 2017 die abgestimmte 5G-Strategie entstehen. Stellungnahmen zum Initiativpapier nimmt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bis Ende Oktober unter der E-Mail-Adresse 5G-Initiative@bmvi.bund.de entgegen.

Die 5G – Initiative des BMVI steht auf fünf Säulen:

  • Frequenzen bereitstellen
  • 5G-Forschung vorantreiben
  • „Dialogforum 5G“ einrichten
  • 5G-Anwendungen demonstrieren
  • Schnellen kommerziellen 5G-Rollout ermöglichen
Bundesminister Alexander Dobrindt MdB möchte die Digtalisierung vorantreiben. (Foto: Henning Schacht)
Bundesminister Alexander Dobrindt MdB möchte die Deutschlands 5G-Strategie vorantreiben. (Foto: Henning Schacht)

Als Anwendungsmöglichkeiten nannte Dobrindt in erster Linie automatisiertes Fahren, Industrie 4.0 und Telemedizin, betonte aber auch die gesellschaftlichen Veränderungen die mit der neuen Technik einhergehen würden.

Schon jetzt sollen für die Tests 5G-Frequenzen zur Verfügung stehen. Dienste, die eine großräumige bis flächendeckende Netzabdeckung benötigen werden, auf den bereits zugeteilten Mobilfunkfrequenzen umgesetzt. Die Mobilfunknetzbetreiber testen bereits regional begrenzt in den Frequenzbändern 800 Mhz, 1500 Mhz, 1800 Mhz und 2.600 Mhz. Das BMVI hält künftig die Frequenzbänder im 700 Mhz- und im 3.4 – 3.8 Ghz-Bereich für besonders relevant. Neue deutlich größere Datenraten mit mehreren Gigabit/s in der Spitze müssen auf höheren Gigahertz-Funktionen umgesetzt werden, so das Papier. Dafür sind mehrere Frequenzbereiche zwischen 24.25 und 47.2 Ghz vorgesehen, die untersucht werden sollen. Die Bundesnetzagentur teilt auf Antrag Frequenzen zu.

Zwei wichtige Termine für die künftige Frequenzverteilung sind die Weltfunkkonferenz 2019 und die Vergabe der neuen Frequenzen im 2 Ghz- und im 3.5 Ghz-Bereich, die zwischen 2020 und 2022 ansteht. Die Bundesregierung will sich international dafür einsetzen, dass „alle in Europa für 5G nutzbaren Frequenzbereiche frühzeitig festgelegt“ werden. Im Initiativpapier kündigt das BMVI an, dass es bereits deutlich vor 2019 mit der Bundesnetzagentur „die maßgeblichen Rahmenbedingungen für Nutzung und Vergabe des 5G-Frequenzspektrums“ erarbeiten werde.

Bei der Forschungsunterstützung nennt das Papier aus dem BMVI mehrere Förderprogramme des Bundesforschungsministeriums (BMBF). Mit bis zu 80 Millionen werden demnach Projekte im Rahmen des Förderprogramms IKT 2020 im Bereich „industrielle Kommunikation“ unterstützt. Die drei Forschungsschwerpunkte sind:

  • Zuverlässige drahtlose Kommunikation in der Industrie
  • 5G: Industrielles Internet
  • 5G Taktiles Internet

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es für Anwendungen, die 5G benötigen werden, z.B. bei der Industrie 4.0, beim autonomen Fahren und in der Telemedizin/E-Health.

Das BMVI und das BMBF wollen gemeinsam daran arbeiten, die Forschungsvorhaben zu koordinieren und zum Teil zu konzentrieren.

Punkt drei des Fünf-Punkte-Plans ist die Einrichtung des Dialogforums 5G. Es soll „einen branchenübergreifenden Austausch zwischen verschiedenen Wirtschaftsbereichen, Netzbetreibern und Mobilfunkausrüstern“ bewirken. Zu den Zielen des Forums gehört es, die „frühzeitige Implementierung von 5G in den Unternehmen“ zu erreichen.

Die Zielvorgaben in den Punkten „5G-Anwendungen demonstrieren“ und „schnellen kommerziellen 5G-Rollout ermöglichen“ decken sich mit den Zielen in der 5G-Strategie der EU-Kommission (vgl. TPM 2016.38): Bis 2020 soll eine deutsche Stadt 5G-fähig ausgebaut werden. In dieser Stadt soll demonstriert werden, welches Potential 5G „für SmartCity-Anwendungen in den Bereichen Stromversorgung, Verkehrsmanagement, Mobilitätsdienste oder Verwaltung besteht. Der Bund wird die deutsche 5G-Musterstadt mit bis zu zwei Millionen Euro fördern. Das BMVI will jetzt die Voraussetzungen definieren, die die Stadt erfüllen muss.

Bis zum Jahr 2025 sollen alle Hauptverkehrswege und Bahntrassen sowie mindestens die 20 größten Städte Deutschlands im 5G-Netz funken. Damit sollen unter anderem „hochautomatisiertes Fahren und kundenoptimierte Mobilität in Städten“ gewährleistet werden. Das BMVI zweifelt offenbar daran, dass sich der 5G-Ausbau alleine durch den Wettbewerb finanziert. Im Initiativ-Papier heißt es:

„Den zukünftigen Bedarf an hochbitratigen Datentransfers und die damit einhergehende zukünftige Nutzung von Frequenzspektren oberhalb von 25 Ghz macht eine deutliche Verdichtung der heutigen Mobilfunknetze notwendig. Dies ist mit erheblichen Investitionskosten für die Mobilfunknetzbetreiber verbunden, die mit einem starken Nachfragerisiko belegt sind.“

Das DigiNetz-Gesetz, dem nach dem Bundestag am 23.September auch der Bundesrat zugestimmt hat, ist nach Ansicht des BMVI ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (vgl. TPM 2016.39). Das Ministerium will im Hinblick auf die beihilferechtlichen Vorgaben aus Brüssel prüfen, inwieweit die Glasfaseranbindung von Basisstationen möglicherweise im Rahmen größerer Entschließungsmaßnahmen mitgefördert werden kann. Es will sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass die Beihilfe-Vorgaben mit Blick auf die Förderfähigkeit von 5G-Infrastrukturen überarbeitet werden.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Sascha Klettke ist Chef vom Dienst und Analyst für Netzpolitik.

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