Ein Mobilfunkpakt für Deutschland: Weiße Flecken können nur freiwillig geschlossen werden

Veröffentlicht am 09.05.2018

Digitale Infrastruktur ist eines der zentralen Themen der Digitalpolitik der neuen Bundesregierung. Die heutige Versorgungssituation mit Mobilfunk in Deutschland zeigt allerdings, dass die bisherige Kombination aus Versteigerung und Versorgungsauflagen nicht die politisch gewünschten Ergebnisse bringt. Vorschlag der Telefónica Deutschland ist, dass BNetzA und BMVI einen Mobilfunkpakt ermöglichen und die relevanten Stakeholder zu gemeinsamen Diskussionen einladen sollten, wie die Mobilfunkversorgung verbessert und die weißen Flecken geschlossen werden können. Die jetzige Anordnung einer Frequenzauktion würde die Erfolgschancen eines Mobilfunkpakts konterkarieren.

Ob ein freiwilliger und über Versorgungsauflagen hinausgehender Ausbau möglich sein wird, ist von den nun anstehenden Entscheidungen der BNetzA abhängig. Nur wenn die Behörde Maßnahmen zur Senkung der in Deutschland besonders hohen Frequenzkosten ergreift, wird es den Netzbetreibern möglich sein, zusätzliche Investitionen in Deutschlands digitale Infrastruktur zu leisten.

Vor diesem Hintergrund veröffentlichen wir im Vorfeld der nächsten BNetzA Beiratssitzung die Positionierung der Telefónica Deutschland ganz transparent:

Politische Ziele können verwirklicht werden

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag das klare Ziel formuliert, die weißen Flecken in Deutschlands Mobilfunkversorgung zu schließen und einen 5G Leitmarkt zu entwickeln. Da im laufenden Verfahren der Bundesnetzagentur nur 2 / 3,6 GHz- und damit keine für eine Flächenversorgung geeigneten Frequenzen bereitgestellt werden, ist eine regulatorische Verpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber zur Schließung der weißen Flecken jedoch rechtlich nicht möglich. Markus Haas, CEO von Telefónica Deutschland, betonte in der letzten Sitzung des BNetzA-Beirats am 12. März 2018, dass Telefónica bereit ist für eine freiwillige, rechtlich abgesicherte Selbstverpflichtung zu mehr Netzausbau. Diese zusätzlichen privaten Infrastrukturinvestitionen werden jedoch nur möglich sein, wenn die Bundesnetzagentur im laufenden Verfahren sicherstellt, dass durch sinkende Frequenzkosten mehr Investitionen in Infrastruktur möglich werden. Der Markt benötigt nicht zwingend mehr Fördermittel, um Infrastrukturen auszubauen, der Fokus sollte stattdessen darauf liegen, eigenwirtschaftliche Investitionen der privaten Marktteilnehmer konsequent zu ermöglichen!

Ein Mobilfunkpakt für Deutschland

Andreas Scheuer hat als zuständiger Bundesminister für digitale Infrastruktur einen Mobilfunkgipfel unter Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen und Unternehmen vor dem Sommer angekündigt, um eine gemeinsame Strategie zur Schließung der weißen Flecken zu diskutieren. Wir begrüßen diesen Vorstoß und teilen die Überzeugung des Ministers, dass nur eine politische Lösung die Erschließung aller weißen Flecken in Deutschland ermöglichen kann.
Da die 2 und 3,6 GHz-Frequenzen erst ab dem Jahr 2021 verfügbar werden, sollte die Bundesnetzagentur jetzt keine Fakten schaffen, welche die Diskussionen über investitionsfördernde Rahmenbedingungen zur Schließung der weißen Flecken im Rahmen eines Mobilfunkgipfels erschweren oder gar zunichtemachen. Vielmehr sollte das BMVI gemeinsam mit der BNetzA zeitnah die relevanten Stakeholder einladen, um über Rahmenbedingungen zu diskutieren, welche freiwillige Investitionszusagen zur Schließung der weißen Flecken ermöglichen. Dabei müssen auch Möglichkeiten zur Absenkung der in Deutschland besonders hohen Frequenzkosten diskutiert werden. Vor diesen Diskussionen sollte daher davon abgesehen werden, bereits die vollständige Versteigerung der 2 und 3,6 GHz-Nutzungsrechte anzuordnen.

Wenn Auktion, dann investitionsfördernd

Sollte die BNetzA dennoch bereits jetzt Fakten schaffen und eine Frequenzauktion anordnen wollen, sollte diese zumindest investitionsfördernd ausgestaltet werden.
Dazu sind aus Sicht von Telefónica drei Mindestvoraussetzungen erforderlich:

  • „Frequenzreserve“ von 2×10 MHz bei 2 GHz und 1 x 50 MHz bei 3,6 GHz pro Netzbetreiber
    Die Bundesnetzagentur sollte jedem Mobilfunknetzbetreiber außerhalb der Auktion eine „Frequenzreserve“ von 2 x 10 MHz bei 2 GHz und 1 x 50 MHz bei 3,6 GHz zuteilen, da dies der derzeitigen Mindestausstattung der drei Mobilfunknetzbetreiber entspricht und damit die Geschäftsgrundlage für den derzeitigen Netzbetrieb darstellt. Eine solche „Frequenzreserve“ ist auch rechtlich möglich: So hat die Bundesnetzagentur im Vorfeld der Auktion 2015 trotz einer Knappheitsfeststellung ebenfalls erwogen, einen Teil des bereits im Mobilfunkmarkt genutzten Spektrums in Form einer Reserve gegen Zahlung der Frequenzgebühren unmittelbar an die Netzbetreiber zuzuteilen und nur den ungleich verteilten Anteil der Frequenznutzungsrechte zu versteigern. Lediglich aufgrund der frequenzregulatorischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss Telefónica/E-Plus hat die Bundesnetzagentur diese „Frequenzreserve“ nicht umgesetzt. Im Jahr 2006 hatte die Bundesnetzagentur im Rahmen ihres „GSM-Konzepts“ ebenfalls bis zu 2 x 12,4 MHz-Frequenzen pro Netzbetreiber außerhalb einer Auktion verlängert. Diese Frequenzverlängerungen haben der gerichtlichen Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht standgehalten.
  • Maximal 40 MHz regionales Spektrum im 3,6 GHz-Band
    Die von der Bundesnetzagentur avisierte Bereitstellung von 100 MHz für regionale Zuteilungen im Antragsverfahren im Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz würde die bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber diskriminieren und zu einer künstlichen Frequenzverknappung im 3,6 GHz-Band führen. Denn Industrieanwender können ihren Bedarf an 5G-Netzen auch in Network-Slices innerhalb der bundesweiten Mobilfunknetze realisieren oder mittels Sublizensierung Zugang zu bundesweit zugeteiltem Spektrum erhalten. Sofern es Anwendungen wie Firmennetzwerke gibt, die aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen nicht über ein öffentliches Mobilfunknetz realisiert werden sollen, ist nicht erkennbar, warum diese zwingend im 3,6 GHz-Band realisiert werden müssen. Für lokale Anwendungen (etwa im Umfeld der Fabrikautomatisierung) werden nämlich in den Bereichen von 26 und 28 GHz ausreichend Frequenzen zur Verfügung stehen, die auch in den USA, Korea, China und Japan für Industrienetze bevorzugt und von der „Radio Spectrum Policy Group“ der EU Kommission für diesen Einsatz empfohlen werden. Im 3,6 GHz-Band sollten daher maximal zusätzliche 40 MHz für eine regionale Nutzung reserviert werden.
  • Verbesserte Zahlungsbedingungen
    In der Vergangenheit waren die Zahlungsbedingungen in Auktionsverfahren stets so ausgestaltet, dass Zuschlagspreise in vollem Umfang kurzfristig geleistet werden mussten (Ausnahme: Kosten für 700 MHz Frequenzen, die in drei gleichmäßigen Raten von 2015 bis 2017 gezahlt wurden). Dies führt zu hohen Kapitalbindungskosten bei den Netzbetreibern, da die Finanzierung und Abschreibung der Frequenzkosten entlang der Frequenznutzungszeit erfolgt. Da die Bundesnetzagentur diesmal 2 GHz-Frequenzen versteigern möchte, die insbesondere Telefónica noch bis 2025 zugeteilt sind, sollte zur Vermeidung von regulierungsbedingten Wettbewerbsverzerrungen bereits jetzt klargestellt werden, dass der Zuschlagspreis erst mit Beginn des in der Zuteilungsurkunde genannten Zuteilungszeitraumes fällig wird (pay when available). Zudem sollte eine Ratenzahlung für Frequenznutzungsrechte über den Zeitraum der tatsächlichen Nutzbarkeit des Spektrums in monatliche oder jährliche Tranchen festgesetzt werden (pay per use).

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