Bloß kein Blindflug: Drohnenabwehr in einer neuen Sicherheitslage

Credit: Unsplash / Sharegrid
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Veröffentlicht am 07.10.2026

Darf ein Energiekonzern eine Drohne über seinem Umspannwerk selbst vom Himmel holen? Was wie eine technische Detailfrage klingt, ist zum Kern der deutschen Sicherheitsdebatte dieses Herbstes geworden. Während Bund und Länder über Befugnisse streiten, wächst die Zahl der Vorfälle schneller als die Antworten.

Seit dem Spätsommer spitzt sich die Debatte über Befugnisse und Zuständigkeiten von Drohnenabwehrsystemen stetig zu. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Rechtsrahmen prüft, der privaten Betreibern kritischer Infrastruktur künftig ermöglichen soll, eigenständig an der Drohnenabwehr beteiligt zu sein, möchte Bayern nicht länger warten. Stattdessen kündigt Dobrindts Parteifreund und Ministerpräsident Markus Söder ein eigenes Landesgesetz (öffnet in neuem Tab) an, das Firmen eigenständige Abwehrmaßnahmen ermöglichen soll. Auch aus Brandenburg und Nordrhein-Westfalen werden nach wiederholten Drohnenalarmen die Rufe nach mehr Rechten für Betreiber lauter.

Wer darf die Drohne vom Himmel holen?

Während in der Debatte um einen flächendeckenden Drohnenschutz einige Stimmen die Betreiber kritischer Infrastruktur stärker in die Pflicht nehmen wollen, formiert sich auf der anderen Seite ein deutlicher Widerspruch quer durch Parteien und Branchen. So betont Netzbetreiber Amprion-Chef Christoph Müller, aktive Drohnenabwehr falle unter das staatliche Gewaltmonopol (öffnet in neuem Tab) und sei damit keine Aufgabe von Unternehmen. Denn kritische Infrastrukturen können zwar durch eigene Sensorik, standardisierte Meldewege und organisatorische Schutzmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Lagebild leisten. Die Bewertung einer Drohne als konkrete Gefahr und insbesondere aktive Eingriffe in den Flugverkehr müssen jedoch grundsätzlich in staatlicher Verantwortung bleiben. Unternehmen dürfen nicht faktisch zu Hilfspolizeien werden oder gar für Aufgaben haften, für die ihnen weder die vollständige Lageinformation noch die erforderlichen Eingriffsbefugnisse zur Verfügung stehen.

Auch aus der Politik kommt Kritik. Insbesondere SPD-Innenpolitiker Stohn (öffnet in neuem Tab) mahnte, für eine hoheitliche Drohnenabwehr müssten zunächst die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Grünen wiederum werfen dem Bundesinnenminister vor, er dürfe den Schutz kritischer Infrastruktur nicht einfach „wegdelegieren“.  

Die Umrisse einer neuen Bedrohungslage

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Dass die Frage nach mehr Schutz so drängt, liegt an einer drastisch veränderten sicherheitspolitischen Lage. Seit dem Herbst 2025 ist kaum ein Monat ohne Drohnenalarm über einem deutschen Flughafen vergangen. In München stellte die Deutsche Flugsicherung (DFS) Anfang Oktober 2025 den Betrieb gleich zweimal binnen 24 Stunden (öffnet in neuem Tab) ein. Nachdem allein am ersten Abend mehr als 32 Flüge ausfielen, versprach die Bundeswehr dort Amtshilfe zur Drohnendetektion (öffnet in neuem Tab) zu leisten. Knapp ein Jahr später, ist die Dimension eine ganz andere. Laut einem internen Lagebild des Bundeskriminalamtes wurden seit Anfang 2026 mehr als 160 Sabotageverdachtsfälle (öffnet in neuem Tab) und über 740 verdächtige Drohnensichtungen registriert. Die hybride Kriegsführung ist vollständig in Deutschland angekommen. 

Der rechtliche Rahmen hinkt dieser Realität aber weit hinterher. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (öffnet in neuem Tab) dürfen die Streitkräfte des Bundes die Länder nun unterstützen und Drohnen „notfalls auch abschießen“ (öffnet in neuem Tab). Zudem drohen jedem, der vorsätzlich in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt, bis zu fünf Jahre Haft. In einer begleitenden Entschließung räumte der Bundestag jedoch selbst ein, dass den Betreibern „bisher keine ausdrückliche rechtliche Handlungsgrundlage“ zur Detektion und Abwehr von Drohnen zur Verfügung steht.

Die Technik hinter der Drohnendetektion

So laut auch über die Abwehr gestritten wird, am Anfang steht immer noch das Erkennen von Drohnen. Moderne Counter-UAS-Systeme (Counter Unmanned Aircraft Systems) setzen deshalb auf mehrere Sensortypen, denn keine Technik deckt allein alle Szenarien ab. Ein Radar erfasst Objekte auch bei Dunkelheit, stößt bei kleinen, langsam fliegenden Drohnen aber an seine Grenzen. Funksensoren fangen die Steuersignale zwischen Drohne und Pilot ab und können so beide orten. Bei autonom fliegenden oder per Glasfaser gesteuerten Geräten laufen sie jedoch ins Leere. Elektrooptische und Infrarotkameras wiederum liefern das Bild, um einen Vogel von einem Modellflieger oder einer echten Bedrohung zu unterscheiden, während akustische Sensoren das charakteristische Surren auf kurze Distanz wahrnehmen.

Der eigentliche Erfolgsfaktor liegt also in der Sensorik. Und erst wenn all diese Quellen zu einem stimmigen Lagebild zusammenfließen, entsteht Handlungssicherheit. Es darf dabei kein regulatorischer Flickenteppich entstehen, sondern vielmehr müssen interoperable und bundesweit einheitliche Strukturen etabliert werden. 

Von der Erkennung zur Abwehr

Credit: iStock/everythingpossible

Ist eine Drohne erst einmal erkannt, stellt sich die Frage nach der passenden Gegenmaßnahme. (öffnet in neuem Tab) An dieser Stelle greifen Technik und Recht unmittelbar ineinander. Technisch wird zwischen zwei Ansätzen unterschieden: Sogenannte „Soft-Kill-Verfahren“ wie Störsender unterbrechen die Funk- oder Satellitennavigation und zwingen die Drohne so zur Umkehr oder Landung. “Hard-Kill-Methoden” setzen dagegen auf Fangnetze, Abfangdrohnen oder den direkten Abschuss. In besonders dicht besiedelten Gebieten gelten Soft-Kill-Lösungen als bessere Wahl, da sie ohne physische Zerstörung und somit eine erhöhte Gefährdung der Umgebung auskommen. 

Abseits der Technikdebatte setzt der Bund vor allem auf personellen und strukturellen Ausbau. Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll auf 300 Beamtinnen und Beamte anwachsen (öffnet in neuem Tab), der Haushalt 2027 sieht dafür rund 40 Millionen Euro an zusätzlichen Investitionsmitteln vor. Darüber hinaus plant Innenminister Dobrindt einen nationalen Schutzschirm (öffnet in neuem Tab) mit schnell verlegbaren Einheiten an neun Standorten. 

Grenzenlose Bedrohung

Da Drohnen bekanntermaßen keine Grenzen kennen bzw. sie einfach überfliegen, ist die Debatte a priori europäisch ausgelegt. Was einst als „Drohnenwall“ diskutiert wurde, hat inzwischen als European Drone Defence Initiative (EDDI) (öffnet in neuem Tab) Gestalt angenommen. Währenddessen hat sich die EU-Kommission in ihrer Defence Readiness Roadmap (öffnet in neuem Tab) ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis Ende 2027 soll die Initiative voll einsatzfähig sein, eingebettet in die sogenannte Eastern Flank Watch (öffnet in neuem Tab), deren Führung Finnland und Polen übernommen haben. Begleitet wird das Vorhaben von einem EU-Kompetenzzentrum (öffnet in neuem Tab) für Drohnenabwehr und einem gemeinsamen Zertifizierungssystem für Abwehrtechnik. Brüssel hat also viel auf den Weg gebracht.

Ob diese europäischen Vorhaben aber ihre gewünschte Wirkung entfalten, hängt allerdings weniger von politischen Beschlüssen ab als von der Infrastruktur dahinter. Denn im Kern ist Drohnenerkennung immer noch eine Frage von Daten und Vernetzung. Verteilte Sensoren ergeben nur dann ein belastbares Lagebild, wenn ihre Daten in Echtzeit über verlässliche Netze zusammenfließen. Da Funksensorik zudem im selben Spektrum arbeitet wie der Mobilfunk, entscheidet kluges Spektrummanagement darüber, ob Störsender gezielt wirken können. 

Zuerst sehen, dann entscheiden

Die aktuelle Debatte um private Abwehrbefugnisse ist also mehr als verständlich, aber sie zäumt das Pferd von hinten auf. Solange das Lagebild im unteren Luftraum so löchrig bleibt wie derzeit ist und Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Bundeswehr und Betreibern unscharf sind, läuft auch die Frage „Wer darf abwehren?“ ins Leere. Wer nicht zuverlässig erkennt, was fliegt, kann weder staatlich hoheitlich noch privat sinnvoll reagieren. Eine erfolgreiche Drohnenabwehr wird sich deshalb vor allem darüber entscheiden, wie schnell eine erkannte Drohne eindeutig eingeordnet und wie rechtssicher darauf reagiert werden kann.

Beitrag aufrufen "Mobilfunk einfach erklärt: Drohnenabwehr braucht verlässliche Netze"

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