Behördliche Fehleinschätzung bremst mobilen Breitbandausbau in Deutschland: Ökonomisches Gutachten als Grundlage für Behördenentscheidung unbrauchbar

Veröffentlicht am 04.04.2011

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Gutachten der Technischen Universität Wien mit weitreichenden Folgen für den Breitbandausbau in Deutschland vorgestellt. Das Gutachten soll eine Entscheidung der Behörde zur möglichen Umverteilung von Mobilfunkfrequenzen im Bereich 900-MHz vorbereiten und war notwendig geworden, weil die EU-Kommission bereits im Dezember 2009 frequenzbedingte Wettbewerbsverzerrungen im deutschen Mobilfunkmarkt vermutet hatte.

Anders als zuvor erstellte Gutachten deutscher Hochschullehrer kommt das Gutachten aus Wien jedoch zu dem überraschenden Ergebnis, dass keine Wettbewerbsverzerrung bei den Frequenzen für Mobiles Internet vorliegt und verkennt dabei völlig die europäischen Vorgaben. Denn laut der geänderten GSM-Richtlinie bezieht sich die Frage einer möglichen Umverteilung von Frequenzen allein auf das 900 MHz-Band und nicht wie im Gutachten angenommen auf eine Reihe anderer Frequenzbänder, wie beispielsweise das 1800 MHz-Band oder die erst kürzlich versteigerte Digitale Dividende im Bereich 800 MHz.

Wenn aber Frequenzen wie beispielsweise im Bereich der jüngst versteigerten Digitalen Dividende nicht in die relevante Betrachtung für eine Wettbewerbsverzerrung einzubeziehen sind, ist schon die Grundannahme des Gutachtens falsch und das Ergebnis ist für die Entscheidung der Bundesnetzagentur schlicht unbrauchbar.

Im Nachgang zur Auktion um die Digitale Dividende hat die E-Plus Gruppe stets darauf gesetzt, dass die deutsche Bundesregierung die europäischen Vorgaben umsetzt, wonach auch die 900 MHz Frequenzen für den schnellen flächendeckenden Breitbandausbau umverteilt werden. Denn den deutschen Verbrauchern kann es nur recht sein, wenn auf allen geeigneten Frequenzbändern ein reger Wettbewerb für niedrige Preise beim Zugang zum mobilen Internet sorgen wird.

Insofern muss es gerade auch im Interesse der Bundesregierung sein, dass nicht nur die Digitale Dividende, sondern durch die rechtlich gebotene Umverteilung der 900 MHz-Frequenzen sämtliche geeignete Frequenzbänder für mobiles Internet in der Fläche nutzbar gemacht werden. Denn nur dadurch kann ein reger Wettbewerb für niedrige Preise beim Zugang zum mobilen Internet entstehen.

Das Vertrauen der deutschen Verbraucher in die Politik der Bundesregierung darf durch die drohende Fehleinschätzung der Bundesnetzagentur nicht weiter beeinträchtigt werden. Denn schon jetzt könnten im Bereich der 900 MHz-Frequenzen breitbandige UMTS-Dienste auch auf dem Land zur Anwendung kommen, für die es im Gegensatz zum 800 MHz-Frequenzbereich bereits heute ausreichend Endgeräte gibt.

Sowohl die EU-Kommission als auch die deutsche Bundesregierung haben erkannt, dass für das Angebot von mobilen Breitbandanschlüssen in der Fläche zwei wichtige Frequenzressourcen zur Verfügung stehen, die aber rechtlich getrennt voneinander zu betrachten sind.

E-Plus Chef Thorsten Dirks: „Niemand versteht, warum die Bundesregierung beim mobilen Breitbandausbau nicht alle verfügbaren Kräfte entfesselt. Die Bundesnetzagentur hat es jetzt in der Hand, die angezogene Handbremse beim mobilen Internet in Deutschland zu lösen.“

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