Interviewserie: Digitalpolitik back at work mit Franziska Hoppermann (CDU)

Foto: franziska-hoppermann.de/Tobias Koch
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Veröffentlicht am 15.09.2025

Die Sommerpause ist vorbei, das politische Berlin nimmt wieder Fahrt auf. Mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat die Digitalpolitik seit Mai eine neue zentrale Bühne. Erstmals sind Zuständigkeiten für Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung und Datenpolitik in einem Ressort gebündelt, das Tempo und Verbindlichkeit der Transformation maßgeblich bestimmen soll. Aber wie schauen die fachpolitischen Sprecher und Sprecherinnen auf die nächsten Schritte in der Digitalpolitik?

Gerade für den Digitalausschuss des Bundestages bedeutet die neue Ressort-Konstellation, dass parlamentarische Arbeit noch stärker als Korrektiv und Motor zugleich zu verstehen ist. Was erwarten die digitalpolitischen Sprecher und Sprecherinnen der Fraktionen? Wie wollen sie das Momentum nutzen, um Infrastruktur, Verwaltung und Regulierung von KI zukunftsfest zu gestalten? Antworten auf diese Fragen suchen wir in einer neuen Interviewreihe mit den digitalpolitischen Sprecher und Sprecherinnen der Bundestagsfraktionen.

Den Auftakt macht die CDU-Schatzmeisterin und Obfrau der Unionsfraktion im Digitalausschuss, Franziska Hoppermann (öffnet in neuem Tab). Sie spricht über Schwerpunkte, gesetzliche Vorhaben und ihre Erwartungen an das neue Ressort – vom AI-Act bis zur digitalen Identität, von Datenökonomie bis Netzausbau:

Was steht nach der Sommerpause ganz oben auf Ihrer digitalpolitischen Agenda?

Foto: Pixabay User geralt | CC0 1.0 | Ausschnitt angepasst | Schrift hinzugefügt

Nach der Sommerpause liegt der Schwerpunkt klar auf der Umsetzung der zentralen Gesetzesinitiativen des BMDS. An erster Stelle steht die Umsetzung des europäischen AI-Acts, der den rechtssicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Deutschland gewährleisten soll. Besonders hervorzuheben ist daneben das Data-Act-Durchführungsgesetz (DA-DG) und das Daten-Governance-Gesetz (DGG), die beide zeitnah ins Kabinett und anschließend in Bundestag und Bundesrat eingebracht werden sollen. Diese setzen den europäischen Rahmen für fairen Datenzugang und die Nutzung von Datenvermittlungsdiensten in nationales Recht um.

Parallel dazu wird das Durchführungsgesetz zur revidierten eIDAS-Verordnung mit Blick auf die Einführung des EUDI-Wallets entscheidend, da es die Grundlage für eine vertrauenswürdige und europaweit nutzbare digitale Identität schafft. Hinzu kommen die geplante Standardverordnung nach dem OZG, die erstmals Architektur- und Interoperabilitätsvorgaben verbindlich festschreibt, sowie die Änderung des Telekommunikationsgesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Netzausbau. All diese Projekte sind die Basis dafür, dass Bürgerinnen und Bürger digitale Verwaltungsleistungen sicher, einfach und einheitlich nutzen können.

Welche Erwartungen haben Sie an das BMDS nach der Sommerpause?

Das BMDS muss nun zeigen, dass es die politische Führungsrolle bei der Digitalisierung und Modernisierung des Staates tatsächlich ausfüllt. Der Aufbau des Ministeriums muss zudem zügig vorangehen. Der Haushaltsausschuss hat über die Sommerpause die notwendigen Voraussetzungen dafür durch die Stellenbewilligungen geschaffen. Ich erwarte bei den nun anstehenden Vorhaben, dass sie nicht im Klein-Klein steckenbleiben, sondern konsequent priorisiert und termingerecht umgesetzt werden.

Zugleich gilt es, die neuen Modernisierungsagenden für Bund und auch im gesamten staatlichen Bereich mit Leben zu füllen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem, dass das BMDS in der Ressortabstimmung eine klare Linie einzieht: Umsetzung von Projekte mit klaren Verantwortlichkeiten und professionellem, einheitlichen Projektmanagement. Das Ziel bei allem muss sein: Digitaler, schneller, einfacher und gebündelter als Staat mit den Unternehmen und Menschen zu agieren.

Welche Bedeutung hat eine gute Digitalpolitik für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat?

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Gute Digitalpolitik bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger die Verwaltung als verlässlich und serviceorientiert erleben – und dass sie das Gefühl haben, dass der Staat funktioniert. Ob beim Ummelden, bei der Kfz-Zulassung oder beim BAföG-Antrag: Wenn Prozesse einfach, schnell und sicher digital ablaufen, stärkt das Vertrauen in den Staat unmittelbar. Ich erlebe, dass Menschen und Unternehmen gerne Steuern zahlen. Aber dafür auch möchten, dass er funktionsfähig ist, die Antwortzeiten kurz sind und Prozesse laufen. Die Standardverordnung nach dem OZG, die Interoperabilität erstmals verbindlich macht, ist dafür ein entscheidender Schritt. Vertrauen entsteht, wenn man Dinge nur einmal angeben muss, wenn Verfahren transparent sind und wenn Datensicherheit gewährleistet ist. Digitalpolitik ist damit kein technisches Nischenthema, sondern eine Kernfrage der politischen Legitimation.

Woran wird sich der Bundesdigitalminister am Ende der Legislatur messen lassen müssen?

Mit einem Augenzwinkern: Vielleicht entscheidet am Ende auch ein ganz einfaches Indiz. Wenn in deutschen Amtsstuben das „Bitte in dreifacher Ausfertigung“ endgültig ausstirbt und man statt einer Wartenummer nur noch einen Klick braucht, dann wissen wir: Die Digitalpolitik hat geliefert.

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