Welche Schwerpunkte setzt der Bundestag bei der TKG-Novelle?

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Veröffentlicht am 19.10.2010

Wie bereits berichtet fand am 7. Oktober das AmCham (öffnet in neuem Tab) TIM Fall Meeting im Berliner Büro der E-Plus Gruppe statt. Im Panel zum Thema „Liberalisierung zum Wohle des Verbrauchers – Welche Schwerpunkte setzt der Deutsche Bundestag bei der TKG-Novelle?“ beschäftigten sich die Bundestagsabgeordneten Andreas G. Lämmel (öffnet in neuem Tab), (CDU/CSU), Obmann im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, Martin Dörmann (öffnet in neuem Tab) (SPD), Medienpolitischer Sprecher, Burkhardt Müller-Sönksen (öffnet in neuem Tab) (FDP), Medienpolitischer Sprecher und Tabea Rößner (öffnet in neuem Tab) (Bündnis 90/Die Grünen), Medienpolitische Sprecherin, mit aktuellen Fragen der Telekommunikationspolitik und stellten ihre Auffassungen zum Referentenentwurf des TKG zur Diskussion.

 

Dabei stellte sich heraus, dass alle Abgeordneten das Fehlen von chancengleichem Wettbewerb im Mobilfunkmarkt beanstanden. Auch waren sich die Podiumsteilnehmer darüber einig, dass Kooperationen unter den Unternehmen unter Einhaltung des Kartellrechts vorangetrieben werden sollten, um das mobile Internet in Deutschland für alle zugänglich zu machen.

Während Rößner betonte, dass Wettbewerb nur stattfinden könne, wenn ein chancengleicher Marktzugang für alle bestehe, äußerte Dörmann den Wunsch nach einer moderierend und koordinierend tätig werdenden Bundesnetzagentur (öffnet in neuem Tab). Lämmel hob die Stärkung des Wettbewerbs als vorrangiges Ziel der Regulierung hervor. Bei der Frage von Kooperationen sei jedoch darauf zu achten, dass durch Absprachen nicht die Gefahr der Ausgrenzung Dritter entstehe. Müller-Sönksen verwies auf die Mitverantwortung der Politik bei der Behebung der Asymmetrien im Mobilfunkmarkt sowie bei Fragen des mobilen Breitbandausbaus. Durch die TKG-Novelle sollten rasche Innovations- und Investitionsanreize gesetzt werden.
Auch die im Referentenentwurf enthaltenen Neuregelungen zu der Möglichkeit der Rufnummernportierung vor Vertragsablauf wurden von allen Teilnehmern begrüßt. Zum Thema Netzneutralität bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass der Diskussion auf europäischer Ebene nicht vorweggegriffen werden sollte. So verwies Rößner bspw. auf die Schwierigkeiten einer Definition des Begriffs der Netzneutralität. Hervorgehoben wurde in diesem Zusammenhang auch die wichtige Rolle der Enquete-Kommission. Müller-Sönksen plädierte schließlich für vorsichtige Regulierungseingriffe. Transparenz werde grundsätzlich durch den Markt hergestellt.

Für all diejenigen, die der Veranstaltung nicht beiwohnen konnten, haben wir ein Video (öffnet in neuem Tab) mit den wichtigsten Aussagen der Abgeordneten zusammengestellt, um die Diskussion, die offline geführt wurde, online zu verlängern.

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