TKG-Novelle: Zwischen Breitbandausbau, Verbraucherschutz und Wettbewerb

Veröffentlicht am 13.05.2011

Der Deutsche Bundestag hat am 12.05.2011 die Beratungen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen“ aufgenommen. Der kurz und gut „TKG-Novelle“ genannte Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett Anfang März verabschiedet.

Die Bundestagsabgeordneten nahmen in der heutigen Ersten Lesung vor allem zwei Themen ins Visier. Zum einen die seit langem kritisch diskutierten Warteschleifen, die nun mit der TKG-Novelle teilweise kostenlos für den Verbraucher werden sollen. Zum anderen ging es um den Stand des Breitbandausbaus. Während die Koalitionsfraktionen ein positiveres Bild zeichneten, kritisierte die Opposition den langsamen Fortschritt.

Der Dresdner CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Lämmel sieht im freien Wettbewerb den „Garant für einen schnellen und flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes und verbraucherfreundlicher Preise“ und tritt für einen Technologiemix ein.

Der Sozialdemokrat Martin Dörmann warf der Bundesregierung vor, Politik mit der Geschwindigkeit einer Schnecke zu machen und forderte einen Nationalen Breitbandgipfel. In erster Linie, so Dörmann, setze er jedoch auf „faire Wettbewerbsbedingungen und gute Investitionsmöglichkeiten für die Unternehmen“.

Dr. Georg Nüßlein von der CSU zeigte sich begeistert vom Gesetzentwurf und nannte ihn einen „wirklichen Meilenstein“. Er konstatierte jedoch beim Breitbandausbau ein „Marktversagen im ländlichen Raum“ und forderte einen wirksamen Stadt-Land-Ausgleich. Ausdrücklich begrüßte Nüßlein die Möglichkeit für die Verbraucher, ihre Rufnummer einfacher zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.

Der Parlamentarisches Staatssekretär Hans-Joachim Otto verwies in seiner Rede auf die „beispiellose Erfolgsgeschichte“ von Wettbewerb und Privatisierung auf dem Telekommunikationsmarkt. Und während sich Christine Scheel von Bündnis90/DIE GRÜNEN an den vorgeschlagenen Übergangsfristen zu Verbraucherschutzregeln stieß, lobte ihr FDP-Kollege Erik Schweickert die Novelle als „Meilenstein für den Verbraucherschutz“.

Mit der TKG-Novelle wird in den nächsten Monaten gleichsam das „Grundgesetz“ der Kommunikationsbranche modernisiert. Nun werden die Fachausschüsse des Bundestages beraten, Experten anhören und irgendwann im Sommer ein Ergebnis beraten und abschließen. Danach ist dann wieder der Bundesrat an der Reihe und das Ganze könnte in einem Vermittlungsverfahren zum Abschluss gebracht werden.

Aus Sicht der E-Plus Gruppe, die mit über 21 Millionen Kunden der wettbewerbsaktivste Mobilfunkanbieter in Deutschland ist, müssen mit der Novelle die Weichen für einen chancengleichen Wettbewerb gestellt werden. Denn damit auch in Zukunft zum Wohle der Verbraucher ein lebendiger Wettbewerb herrscht und das Mobile Internet für Alle realisiert werden kann, sind entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen notwendig.

In der Stellungnahme von E-Plus zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, plädieren wir deshalb für eine deutliche Stärkung des Chancengleichen Wettbewerbs zum Wohle der Verbraucher, für mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel und erleichterte Rufnummernmitnahme, eine Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen bei der Frequenzausstattung und für praxisorientierte Regeln beim Verbraucher- und Datenschutz. Das alles kann hier nachgelesen werden. Wir freuen uns auf den Dialog mit allen Beteiligten.

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