TKG-Novelle regelt Bestandsdatenauskunft

Veröffentlicht am 26.03.2013

Der Bundestag hat eine weitere Überarbeitung des Telekommunikations-gesetzes (TKG) auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt steht nach einer Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht die Bestandsdatenauskunft.

Die Regeln zur Bestandsdatenauskunft legen fest, welche Daten unter welchen strengen Voraussetzungen an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben sind. Im Fokus stehen dabei sozusagen feste Daten wie Name und Adresse und nicht die Verkehrsdaten, die bei der Kommunikation selbst entstehen. Diese Bestandsdatenauskunft wurde bislang im TKG geregelt. Nach der Kritik des Bundesverfassungsgerichts soll dies nun weitestgehend in der Strafprozessordnung geschehen.

Bundestag verändert TKG-Novelle

Eine Anhörung im Deutschen Bundestag am 11. März 2013 hatte bereits deutlich gemacht, dass einige namhafte Experten den ursprünglichen Regierungsentwurf der TKG-Novelle skeptisch sehen und hatten dazu umfangreiche Stellungnahmen vorgelegt. Dies entsprach auch den Bedenken des Bundesrates, der im Dezember 2012 Stellung genommen hatte. Der Bundestag berücksichtigte in seinem Beschluss diese Bedenken. Insbesondere die Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses, weitergehende Benachrichtigungspflichten und eine Klärung der Verantwortlichkeit für die rechtliche Überprüfung fanden darin Eingang.

Einigkeit mit Opposition zur TKG-Novelle

Der Bundestag hat bei der Gesetzesnovelle am 21.03.2013 zu  einer Einigung zwischen Regierungskoalition und der SPD gefunden. Die Partei Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen bleiben bei ihrer kritischen Haltung und kritisierten die Benachrichtigungspflicht als „löchrig wie ein Schweizer Käse“. Über diese Themen hinaus fanden zusätzliche Fragestellungen zur Sicherheit oder Wettbewerbsförderung keinen Eingang in diese TKG-Novelle. Abschließend wird nun der Bundesrat voraussichtlich Anfang Mai 2013 die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes beraten.

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