Mobilfunk einfach erklärt: Warum werden Mobilfunk-Frequenzen jetzt verlängert?

Veröffentlicht am 22.07.2025

Frequenznutzungsrechte sind die Grundlage für den Betrieb von Mobilfunknetzen in Deutschland. Im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde 2021 die bisherige Vorprägung zu Gunsten der Versteigerung abgeschafft – das Mobilfunkspektrum kann nun auch im Wege der Ausschreibung oder über eine Verlängerung bereitgestellt werden. Die Bundesnetzagentur hat sich dafür entschieden, Ende 2025 auslaufende Frequenznutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern. Was es damit auf sich hat und warum die Verlängerung genau die richtige Entscheidung ist, möchten wir hier erklären.

Was ist passiert?

Foto: iStock / Lari Bat

Die Bundesnetzagentur hat im März 2025 entschieden, die Nutzungsrechte für zentrale Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz um fünf Jahre zu verlängern – und das ohne eine neue Auktion.

Diese Frequenzen wären eigentlich Ende 2025 ausgelaufen. Die Entscheidung ist ein bedeutender Schritt für den deutschen Mobilfunkmarkt – und eine Kehrtwende weg von traditionellen Mobilfunkauktionen.

Rückblick: Wie wurden Mobilfunkfrequenzen bisher bereitgestellt?

Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in den 1990er Jahren hat die Bundesnetzagentur Frequenzen in mehreren großen Auktionen vergeben. Zu den wichtigsten zählen:

  • 2000: „UMTS-Auktion“ – die Netzbetreiber zahlen unglaubliche 100 Milliarden DM für 3G-Frequenzen.
  • 2010: „Digitale Dividende“ – wichtige Frequenzen bei 800, 1.800 und 2.600 MHz werden von den Netzbetreibern für 4,4 Milliarden Euro ersteigert.
  • 2015: „LTE-Auktion“ – die Netzbetreiber ersteigern 4G-Frequenzen für rund 5 Milliarden Euro.
  • 2019: „5G-Auktion“ – die Netzbetreiber zahlen 6,55 Milliarden Euro für Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz.

Warum gibt es jetzt keine Auktion?

Die Entscheidung gegen eine neue Auktion und für eine Übergangsverlängerung bis 2030 hat einige wesentliche Vorteile:

  • Versorgungssicherheit: Die Verlängerung sichert das derzeitige Versorgungsniveau ab und verhindert neue Versorgungslücken.
  • Ausbaufortschritt: Die Verlängerung ermöglicht eine weitere Verbesserung der Mobilfunkversorgung, denn die Netzbetreiber können ihre Finanzmittel verstärkt in den Ausbau ihrer Netze anstatt in Auktionen investieren.
  • Wettbewerbsförderung: Neue Regeln sollen insbesondere dem vierten Netzbetreiber 1&1 helfen, sich am Markt zu etablieren.
  • Effiziente Frequenznutzung: Die Verlängerung stellt sicher, dass die Frequenzen effizient und bundesweit genutzt werden.

Was sind die Bedingungen?

"Mobilfunk einfach erklärt" Artikel zum Thema "Warum und wie werden die Mobilfunk-Frequenzen vergeben?"Die Verlängerung ist an ambitionierte Auflagen geknüpft, unter anderem:

  • Flächenversorgung: Bis 2030 sollen 99,5 % der Fläche Deutschlands mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
  • Ländlicher Raum: In dünn besiedelten Gemeinden müssen bis 2029 mindestens 99 % der Haushalte 100 Mbit/s erhalten.
  • Verkehrswege: Bundesstraßen müssen bis 2029 mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden.

Zudem gibt es ein Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern, das faire Bedingungen für Anbieter ohne eigenes Netz sichert.

Was passiert als nächstes?

In den Jahren 2030 und 2033 läuft eine Vielzahl wichtiger Frequenznutzungsrechte in Deutschland aus. Das bedeutet, dass die Bundesnetzagentur bereits in etwa drei Jahren erneut über die am besten geeignete Bereitstellungsmethode entscheiden muss.

Fazit: Die Verlängerung als Leitbild für die Zukunft

Mit der Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen ist die Bundesnetzagentur von der bisherigen Auktions-Praxis abgewichen und hat damit den richtigen Weg gewählt, denn die Verlängerung fördert die Versorgungssicherheit, den Wettbewerb und die effiziente Frequenznutzung gleichermaßen. Man kann also von einer „Win-Win-Win“-Lösung sprechen.

Spätestens 2030 steht die nächste große Weichenstellung an. Hierfür sollte die jetzige Verlängerung als Vorbild gelten.


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