EU-Digitalpolitik: Viel Bewegung

Foto: CC-By 2.0 Flickr User Thijs ter Haar Bildname: European Union Flags 2. Ausschnitt bearbeitet.
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Veröffentlicht am 11.10.2017

Während die deutsche Digitalpolitik – von vereinzelten Positionsbestimmungen vor den Koalitionsverhandlungen abgesehen – auf die Regierungsbildung wartet, werden bei der EU fleißig Beschlüsse und Papiere produziert. Und zwar zu vielen Aspekten der Digitalisierung: Unter anderem zu E-Government, Regulierung von Telekommunikationsanbietern, elektronischer Kommunikation und dem Umgang mit illegalen Inhalten im Netz. Langsamer als geplant kommen die EU-Parlamentarier bei der Reform des Urheberrechts voran. Ein Überblick über ereignisreiche Tage der europäischen Netzpolitik.

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Dass Estland, das Musterland der Staats-Digitalisierung in der EU, seine Ratspräsidentschaft nutzt, um das Thema auf der EU-Agenda nach oben zu setzen, war zu erwarten. Am 6. Oktober haben 32 Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten und Mitgliedern der Freihandelszone EFTA die „Tallinn Declaration on eGovernment“ unterzeichnet. Für Deutschland hat sie der Abteilungsleiter IT im Bundesinnenministerium, Peter Batt, unterschrieben. In dem Dokument verpflichten sich die Regierungen, bis 2022 Schritte zu unternehmen, um die im eGovernment-Action-Plan der EU für 2016 bis 2020 festgeschriebenen Prinzipien umzusetzen. In der Deklaration kündigen sie unter anderem an,

  • to „ensure that European citizen and businesses may interact digitally with public administration“,
  • an der Qualität der digitalen öffentlichen Angebote zu arbeiten, in dem sie den Anhang der Deklaration „Usercentricity principles for design and delivery of digital public services“ beachten,
  • das „once only“-Prinzip zumindest als Option umzusetzen,
  • in ihren Staaten die Vorbereitungen zu beschleunigen, um bald weit verbreitet die elektronische Identifizierung (eID) und Vertrauensdienste nach der eIDAS-Richtlinie einzusetzen und dafür zu werben,
  • Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, ihre Daten in öffentlichen Registern selbst zu verwalten – zum Beispiel Änderungen vorzunehmen, Nutzungen zu autorisieren oder zu überprüfen.

Ähnliches empfiehlt auch das Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates in Deutschland zur Digitalisierung von Registern.

Die EU wird mit der Deklaration aufgefordert, sich um die Interoperabilität insbesondere für Anwendungen über die Grenzen hinweg einzusetzen. Dazu soll sie das European Inter- operability Framework und den Interoperability Action Plan bis Ende 2022 implementieren. Bis 2020 soll die Kommission den verstärkten Einsatz von Open-Source-Software in Erwägung ziehen. In der Erklärung heißt es:

„We call upon […] the Commission to consider strenthening the requirements for use of open source solutions and standards when (re)building of ICT systems and solutions take place with EU funding, including by an appropriate open license policy – by 2020.“

Bewegungsfreiheit für Daten als fünfte Freiheit

Im Rahmen der Ratspräsidentschaft verstärkt Estland auch die Bemühung, „Free Movement of Data“ als fünfte Freiheit des Binnenmarktes in den EU-Verträgen zu verankern. Das estnische Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Kommunikation hat dazu ein „vision paper“ vorgelegt, das auf 35 Seiten den Status quo, Gründe zum Handeln und die möglichen nächsten Schritte darlegt.

EU-Parlament will TK-Deregulierung ausbremsen

Vor gut einem Jahr hatte die Kommission ihren Entwurf für ein Paket zur Neuregulierung der Telekommunikationsmärkte ab dem Jahr 2020 vorgestellt. Allgemein begrüßt wurden hierzulande die Pläne, den nachhaltigen Breitbandausbau mit Glasfaser vorantreiben zu wollen. Die deutschen Breitbandverbände witterten jedoch die Gefahr, dass die neuen Regelungen gleichzeitig deregulatorische Effekte haben würden und die Marktmacht der Telekommunikationsriesen wie der Telekom in Deutschland und Telefónica in Spanien vergrößern. Damit in Einklang stimmte am 2. Oktober der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ITRE) für eine Version, die nationalen Aufsichtsbehörden mehr Instrumente in die Hand gibt, große Anbieter zur Öffnung und effizienten Nutzung ihrer Netze zu verpflichten, und gab damit den Ton für die Position des Parlaments bei den anstehenden Trilog-Verhandlungen vor. Dies war von Beobachtern nicht erwartet worden, auch weil die spanische Berichterstatterin, Pilar del Castillo Vera (EVP), als Telefónica-nah eigeschätzt wurde.

Als dennoch insgesamt gutes Ergebnis begrüßte der Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, auf Twitter den Ausschuss-Vorschlag für die Parlamentsposition. Neben der wettbewerblichen Komponente enthält das Paket auch Regeln für die Kosten für innereuropäische Telefonate, ein geplantes Notruf-System, mit dem von terroristischen Anschlägen oder Naturkatastrophen betroffene Bürger über Smartphones lokalisiert und gewarnt werden können, sowie Regeln für verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Telekommunikation.

E-Privacy-Richtlinie und Urheberrecht

Im Innenausschuss des Europäischen Parlaments steht am 11. Oktober die Abstimmung über die Position zur E-Privacy-Richtlinie auf der Tagesordnung. Sie könnte weitreichende Veränderungen an der Nutzung von Standard-Funktionen des Internets und für Werbung und Handel im Netz vorschreiben – und stand deshalb in den vergangenen Monaten im Mittelpunkt der Aktivitäten zahlreicher Stakeholder in Brüssel. Bereits für den 10. Oktober war die Abstimmung im Rechtsausschuss (JURI) über die Richtlinie zum Urheberecht im digitalen Binnenmarkt vorgesehen (COM(2016) 593). Am Entwurf der Kommission gibt es zahlreiche Änderungsanträge aus dem Parlament. Mehrere Aspekte, unter anderem das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sind stark umstritten. Die letzte mögliche Ausschusssitzung in diesem Jahr ist am 7. Dezember. Weiterhin für den 10. Oktober auf der JURI-Tagesordnung steht eine Verordnung aus dem Copyright-Package: Die Verordnung mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (COM(2016) 594).

Streit um Upload-Filter

Wenige Tage bevor das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Deutschland in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission ein Papier zum Umgang mit illegalen Online-Inhalten vorgelegt. Die Begründung dürfte allen bekannt vorkommen, die die Debatte um das NetzDG verfolgt haben.

„Die Situation ist nicht weiter tragbar: In mehr als 28 Prozent der Fälle brauchen Online-Plattformen mehr als eine Woche zur Entfernung illegaler Inhalte“,

wird Marya Gabriel, EU-Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, in der Pressemitteilung der Kommission zitiert. Dass die Kommission „nachdrücklich die weitere Nutzung und Entwicklung automatischer Instrumente“ fördern will, mit denen verhindert werde, dass zuvor entfernte Inhalte erneut online auftauchen, sorgte für heftige Kritik – insbesondere von Julia Reda, Europa-Abgeordnete der Piraten und stellvertretende Vorsitzende der Grünen im Europäischen Parlament. In einem Blog-Beitrag zählt sie Beispiele für missglückte automatische Sperrungen von Inhalten durch Algorithmen auf. Als die Kommission den Link zu einer Online-Umfrage zur Meldung von illegalen Inhalten twitterte, fragte Reda zurück, ob auch nach Erfahrungen mit Löschungen gefragt werde. Der offizielle EU-Account zum Digitalen Binnenmarkt antwortete, dass der Kommission das Thema des übermäßigen Löschens bewusst sei und sie über zusätzliche Konsultationen nachdenke. Die Kommission hat angekündigt, dass sie die Fortschritte der Online-Plattformen bei der Löschung illegaler Inhalte in den nächsten Monaten aufmerksam überwachen werde. Bis Mai 2018 will sie die Bewertung abgeschlossen haben, ob „eventuelle Legislativmaßnahmen zur Ergänzung des bestehenden Rechtsrahmens“ nötig seien.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Sascha Klettke ist Chef vom Dienst und Analyst für Netzpolitik. Lina Rusch schreibt über Netzpolitik und beobachtet die Landespolitik.

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