E-Government: Wie weit ist die Digitalisierung der Verwaltung?

Veröffentlicht am 19.06.2017

Online statt Wartenummer“ war 2013 der Wunsch auf UdL Digital. Damals wurde das Projekt „Digitale Verwaltung 2020“ vorgestellt und das E-Government-Gesetz verabschiedet. Heute gibt es vielerorts online und  Wartenummer. Die digitale Verwaltung ist das Problemkind der Digitalisierung in Deutschland. Innenminister Thomas de Maizière räumte in der Bilanz zur Digitalen Agenda ein, dass es einigen Nachholbedarf bei der Digitalisierung der Verwaltung gibt.

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Schlechte Bilanz für die digitale Verwaltung

Im europäischen Vergleich bekleidet Deutschland dieses Jahr Platz 20 der 28 EU-Mitgliedstaaten, wenn es um digitale Verwaltungsdienste und die Einführung von Open Data geht . Im vergangenen Jahr war Deutschland noch auf Platz 19. Im Länderbericht zu Deutschland von „Europe’s Digital Progress Report 2017“ wird zum Beispiel kritisiert, dass Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen von Notrufen ausgeschlossen sind. Neben der Telefonnummer 112 gibt es flächendeckend derzeit nur das Fax als Alternative.

Nachdem 2015 die Nutzung von Online-Angeboten sogar zurück gegangen war, stieg sie 2016 laut eGovernment MONITOR der Initiative D21 wieder an. Knapp die Hälfte der Befragten nutzen E-Government-Angebote. Vor allem waren Bedenken zu Datenschutz zurückgegangen. Dennoch bleibt die Nutzung von Online-Diensten weit hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück. Um die Online-Funktion des Personalausweises war es so schlecht bestellt, dass die große Koalition den elektronischen Identitätsnachweis (eID) ab jetzt einfach für jeden freischaltet. Ein entsprechendes Gesetz wurde im Mai vom Bundestag verabschiedet, vergangene Woche stimmte der Bundesrat zu. Das Akzeptanzproblem bleibt jedoch.

Webseiten hat mittlerweile jede Behörde, aber nur sehr wenige Leistungen können vollständig online beantragt werden. Das größte Problem ist hier nicht Akzeptanz, sondern Nutzerfreundlichkeit und Angebot.

„Bürger  haben wenig Verständnis dafür, wenn sie sich statt einer „Behörden-Rallye“ nun auf eine „Webseiten-Rallye“ begeben müssen, kompliziert authentifiziert werden müssen und schlussendlich kein zusätzlicher Nutzen entsteht, weil Daten nicht wiederverwendet können und noch immer Papierdokumente ausgetauscht werde müssen”,

heißt es in einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung.

Hoffnungen für eine effiziente, einfache und transparente Verwaltung

Mit den Grundgesetzänderungen zum Länder-Finanzausgleich soll es für Bürger künftig einfacher werden, Verwaltungsvorgänge zu erledigen – allerdings erst in ein paar Jahren. Hintergrund ist der der virtuelle „Portalverbund”, der Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen verknüpft. Nutzer sollen sich dann über individuelle Konten zentral anmelden können und einfacher authentifiziert werden. Im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erhält der Bund die notwendigen Kompetenz hierfür.

Zentrale Koordination der Digitalisierung von Verwaltung sowie höhere Standardisierung und einheitliche Vorgaben, wünschen sich auch die Mehrheit der Behörden, wie eine Studie der Hertie School of Governance zeigt, die am 7. Juni vorgestellt wurde. Zu diesem Schluss kommt auch der Evaluierungsbericht des Programms „Digitale Verwaltung 2020“ des Bundesinnenministeriums vom Mai. Zahlreiche Initiativen und erhöhte Aufmerksamkeit von E-Government geben Hoffnung, dass sich künftig mehr in diesem Bereich tut. E-Government und Open Government haben das Potenzial Bürokratie abzubauen, öffentliche Ressourcen effizienter und zielgenauer einzusetzen und auch für Bürger und Unternehmen Zeit und Kosten zu sparen.

 

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