Wie wird nach 2016 gefunkt? Oder: Wie es mit dem Rückgrat der Mobilfunknetze weiter geht

Veröffentlicht am 04.07.2012

Momentan verhandelt die Bundesnetzagentur über die weitere Nutzung wichtiger Frequenzbereiche nach 2016. Dazu hat die E-Plus Gruppe eine Stellungnahme erarbeitet, die hier vorgestellt und veröffentlicht wird.

Telefonieren und Surfen auf den Funkwellen

Der Strom kommt aus der Steckdose, und das Internet steckt im Smartphone. Wenn die Welt so einfach wäre, könnten wir uns ohne weiter nachzudenken am mobilen Internet erfreuen. Wie der Strom im Haushalt die Energieerzeugung und die Transportnetze braucht, benötigt das mobile Internet Übertragungsfrequenzen. Auf ihnen gelangen die Funkwellen (egal ob man telefoniert oder mobil surft) von den Antennen zum mobilen Endgerät.

Frequenzen: wertvolles öffentliches Gut
Frequenzen braucht also jeder Mobilfunkanbieter, um seine Kunden optimal versorgen zu können. Allerdings brauchen auch die Rundfunkanbieter, die Polizei, die Flugsicherheit oder drahtlose Mikrofone Frequenzenzbereiche. Damit sich die verschiedenen Nutzungsarten nicht in die Quere kommen, müssen die Bereiche sauber abgegrenzt werden. Das darf nicht nur in Deutschland geschehen, sondern muss auch international abgesprochen werden, um Probleme in Grenznähe zu verhindern.

Auch innerhalb des Bereichs, der für Mobilfunk abgegrenzt ist, tummeln sich verschiedene Nutzer. In Deutschland sind das die vier Mobilfunknetzbetreiber, darunter die E-Plus Gruppe. Diese bekommen Frequenzen zum einen nicht geschenkt und zum anderen auch nicht dauerhaft. Als öffentliches Gut werden die Frequenzen von der Bundesnetzagentur auf Zeit zur Nutzung vergeben und für diesen Zeitraum müssen die Unternehmen hohe Summen bezahlen. Gleichzeitig investieren die Unternehmen in ihr Netz enorme Summen, die E-Plus Gruppe beispielsweise mehr als eine halbe Milliarde in diesem Jahr. Deshalb haben die Unternehmen ganz natürlich ein Interesse, die Frequenzen langfristig zu nutzen, damit sich ihr Investment rechnet. Sinnvollerweise nutzt die E-Plus Gruppe die wertvollen Frequenzen möglichst flexibel, um die optimale Versorgung für alle Kunden zu ermöglichen.

Frequenzbedarf in ordentlichem Verfahren ermittelt

Wenn die Nutzungsdauer der von der Bundesnetzagentur vergebenen Frequenzbereiche endet, geht es daher um nicht weniger als um das Rückgrat des Mobilfunks. Dies wird Ende 2016 geschehen, wenn wesentliche Teile der heute genutzten Frequenzen aus dem Bereich 900 und 1800 MHz zur Disposition stehen. Damit frühzeitig Planungssicherheit für den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze herrscht, hat die Bundesnetzagentur schon Ende 2011 dazu aufgerufen, den jeweiligen Frequenzbedarf anzumelden. Das sieht das Gesetz so vor, damit in einem offenen und diskriminierungsfreien Verfahren alle Interessierten ihren Bedarf anmelden können.

Das Ergebnis des Verfahrens ist eindeutig. Die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur Dr. Iris Henseler-Unger hat öffentlich festgestellt, dass es „kein knappes Spektrum bei den GSM-Frequenzen, was die vier Mobilfunker angeht“ gibt. Damit scheint alles klar zu sein.

Verfahren wird verlängert

Doch die Bundesnetzagentur hat nun eine weitere Anhörung des Marktes bis zum 3. Juli 2012 anberaumt, die sich auf ein Analysepapier der Behörde stützt. Darin wird neben der allgemeinen Marktentwicklung auch die sogenannte ‚Digitale Dividende II‘ thematisiert. Dabei handelt es sich um zusätzliche Frequenzbereiche, die eventuell nach 2015 auf Grundlage einer Entscheidung der World Radio Conference der ITU (International Telecommunication Union, eine Agentur der Vereinten Nationen) für den Mobilfunk zur Verfügung stehen könnten. Dadurch verknüpft die Behörde zwei Frequenzbereiche in dieser Anhörung, die nicht vergleichbar sind. Die heute schon verfügbaren und stark genutzten Frequenzen bei 900/1800 MHz und die heute nicht verfügbaren zusätzlichen Frequenzen, über die erst noch international abschließend zu beraten ist. Die Bundesnetzagentur wirft gewissermaßen Apfelblüten und Äpfel in einen Korb.

Wie geht es weiter?

Aus Sicht der E-Plus Gruppe ist vor allem ein zügiger Abschluss des eigentlichen Verfahrens notwendig, um in dieser Phase von hohen Investitionen im Mobilfunk Rechts- und damit Investitionssicherheit zu erreichen. Die Frage des potentiellen zusätzlichen Spektrums (die sogenannte Digitale Dividende II) sollte nicht damit verknüpft werden, sondern in einem separaten Regulierungsverfahren transparent behandelt werden. Die Stellungnahme der E-Plus Gruppe stellen wir hier nun öffentlich und gerne auch zur Diskussion zur Verfügung.

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