Nachgefragt! mit Ramona Pop: EU-Regulierung zur Künstlichen Intelligenz schafft Vertrauen

Ramona Pop, Marina Grigorian | Foto: Henrik Andree
Ramona Pop, Marina Grigorian | Foto: Henrik Andree
Veröffentlicht am 15.03.2024

Aktueller konnte der Anlass nicht sein – am Vortag der letzten „Nachgefragt“ Ausgabe mit Ramona Pop, der Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im BASECAMP, hat das EU-Parlament, den sogenannten „AI Act“ (Artificial Intelligence) beschlossen, die erste Regulierung zur künstlichen Intelligenz weltweit.

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„Was ist bahnbrechend für die Verbraucher am AI-Act?“, wollte Grigorian von Pop wissen, die vor wenigen Jahren noch Berliner Senatorin für Wirtschaft war. Pop erklärte, der EU-Beschluss schaffe Vertrauen. Künstliche Intelligenz (KI) sei heute schon in vielen Bereichen im Einsatz, am bekanntesten für die Meisten wohl durch die Nutzung von ChatGPT, aber auch bei der Medizin, der Pflege, im Service sowie in anderen Sektoren. Laut Umfragen seien die Menschen neugierig, wie ihnen KI nutzen könne, verlangten aber auch nach einer Regulierung dessen, was mit KI möglich sein dürfe, um die Technologie wirklich zu akzeptieren. Diesem Wunsch habe das EU-Parlament mit dem Beschluss am Vortag Rechnung getragen.

Ramona Pop, Marina Grigorian | Foto: Henrik Andree
Ramona Pop, Marina Grigorian | Foto: Henrik Andree

Denn viele Menschen befürchteten die Möglichkeit, dass KI für Täuschungen und Desinformation genutzt werde. Oder sie sähen die Gefahr, dass der Einsatz von KI diskriminieren könne, wenn die KI für verschiedene Anwendungen mit ethnisch oder geschlechtsspezifisch einseitigen Daten trainiert worden wäre. Damit können in Auswahlprozessen wie bei Bewerbungen Menschen benachteiligt werden, die zu diesen, von der KI vorgegebenen, engen Entscheidungsmustern nicht passten. Das sei aber eine Frage, welche Algorithmen und Daten der KI zugrunde liegen würden, betonte Pop. Die bisherigen Datengrundlagen für KI neigten dazu „das alte Muster fortgesetzt werden“. Für Pop ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments ein wichtiger Schritt, um mehr Verbraucherschutz zu schaffen, auch wenn die tatsächliche Umsetzung und die Ausgestaltung noch Raum bietet. Der AI-Act sei aber bereits jetzt auch für Deutschland „geltendes Recht“ und wirke direkt, betonte sie. Da die Möglichkeiten der Anwendung von KI aber so schnell fortschreiten, rechnet Pop damit, dass in einem deutschen Gesetz dann dynamisch neue Entwicklungen einbezogen werden müssten

Ramona Pop, Marina Grigorian | Foto: Henrik Andree
Ramona Pop, Marina Grigorian | Foto: Henrik Andree

Grigorian wandte ein, dass die neue Regelung der EU zur Künstlichen Intelligenz von Kritikern eher als Investitionshemmnis gesehen werde und Nachteile für den Wirtschaftsstandort Europa bzw. Deutschland mit sich bringen könnte. Pop sieht den Nachteil Deutschlands weniger in der EU-Regulierung von KI, sondern in der geringen Bereitschaft in Deutschland zu „Venture Capital“, bzw. der nachteiligen Ausgestaltung von Gründungs-Finanzierungen: Zu wenige deutsche Geldgeber investierten mit Risiko, aber auch guten Gewinnchancen, in neue Technologien und Geschäftsmodelle. Diese Finanzierungsvorbehalte für neue Ideen sind für Ramona Pop inzwischen die größten Innovationshemmnisse im Standort Deutschland.

Ramona Pop zum Abschluss des Gesprächs: „Wir haben da bereits einen klaren Rahmen und wollen für uns formulieren, wie wir KI anwenden können.“

Weitere Impressionen von der Veranstaltung:

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