Digitale Bürgerbeteiligung – mit gutem Beispiel voran

Interview-Default-Motiv-1500x984
Veröffentlicht am 02.03.2015

Alle reden von Bürgerbeteiligung (öffnet in neuem Tab), die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz machen sie möglich. Die Landesregierungen beider Bundesländer nehmen den Wunsch nach mehr Mitsprache bei politischen Entscheidungen ernst und holen jetzt bei zwei Gesetzen die Meinung ihrer Bürger ein. In Baden-Württemberg geht es um die Änderung der Kommunalverfassung (öffnet in neuem Tab), durch die auch im kommunalen Bereich mehr Bürgerbeteiligung ermöglicht werden soll. In Rheinland-Pfalz stellt die Landesregierung den Entwurf eines Transparenzgesetzes (öffnet in neuem Tab) zur Diskussion, das den Bürgern zukünftig den Zugang zu allen Informationen erleichtern soll, die der Verwaltung vorliegen. Open Data (öffnet in neuem Tab), Open Government (öffnet in neuem Tab) und Informationsfreiheit (öffnet in neuem Tab) sind hier die Stichworte.

Mehr Bürgerbeteiligung durch mehr Informationsfreiheit

Informationsfreiheit – was als Begriff so sperrig klingt, kann den Bürgern in der Praxis von großem Nutzen sein. Zum Beispiel bei der Auswahl des Ortes, an dem sie ihr Eigenheim bauen. Um vor der Standortentscheidung einen Blick auf Bebauungspläne (öffnet in neuem Tab) oder Flächennutzungspläne (öffnet in neuem Tab) werfen zu können, sind bis dato viele Amtsgänge und zahlreiche, zum Teil kostenpflichtige Anträge nötig. Zukünftig soll das Wissen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz auf einer Tarnsparenz-Plattform – Motto: EinKLICK – EinBLICK – anonym und kostenfrei im Internet zugänglich sein. Die Landesregierung will mit ihrem Transparenzgesetz Entscheidungen von Politik und Verwaltung nachvollziehbarer machen und demokratische Meinungsbildung fördern. Je mehr Informationen die Bürger haben, desto bessere Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten – zur Bürgerbeteiligung – haben sie auch, so die Überzeugung der rot-grünen Landesregierung.Interview-Default-Motiv-1500x984

Mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, das hat sich auch die Landesregierung in Baden-Württemberg auf die Fahnen geschrieben. Der Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sieht vor, die Elemente der direkten Demokratie (öffnet in neuem Tab) auf kommunaler Ebene zu stärken und bürgerfreundlicher zu gestalten. Dieses Ziel soll jetzt durch die Änderung der Kommunalverfassung erreicht werden. So ist vorgesehen, das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren (öffnet in neuem Tab) von zehn auf sieben Prozent und bei Bürgerentscheiden (öffnet in neuem Tab) das Zustimmungsquorum von 25 auf 20 Prozent zu senken. Die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats soll von sechs Wochen auf drei Monate verlängert werden, die Arbeit kommunaler Gremien wird durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen in Ausschüssen transparenter.

Bürgerbeteiligung via Online-Plattformen

Bürgerbeteiligung – dieser Ansicht sind beide Landesregierungen – geht längst nicht mehr ohne das Internet. Sie haben daher Online-Plattformen eingerichtet, über die interessierte Bürger die oben genannten Gesetzesvorhaben kommentieren können. In Baden-Württemberg (öffnet in neuem Tab) haben sie dafür fünf Wochen Zeit. In Rheinland-Pfalz (öffnet in neuem Tab) müssen sie mit gut drei Wochen auskommen, erhalten parallel aber auch zahlreiche Möglichkeiten (öffnet in neuem Tab), sich über das Gesetz zu informieren und konstruktive Ideen einzubringen: Bis zur Abschlussveranstaltung mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer (öffnet in neuem Tab) am 11. Mai gibt es vier Workshops und eine Bürgerwerkstatt.

 

 

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion