Algorithmen-, Medien- und Social-Media-Regulierung: Digitalpolitik auf der Republica 2018

Foto: CC BY-SA 2.0 Jan Zapner/re:publica. Bildname: re:publica 18 - Day 3. Ausschnitt bearbeitet.
Veröffentlicht am 08.05.2018
Foto: CC BY-SA 2.0 Jan Zappner/re:publica. Bildname:
re:publica 18 – Day 3. Ausschnitt bearbeitet.

Etwas weniger kontrovers und digitalpolitisch aufgeladen als in den Vorjahren kam die diesjährige re:publica daher. Hatte sich 2017 noch der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dem äußerst kritischen Konferenzpublikum gestellt, waren in diesem Jahr nur Mitglieder des Bundeskabinetts auf dem Podium vertreten, deren digitalpolitische Positionen – qua Amt – mehr Schnittmengen mit denen der Anwesenden hatten. Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) sprach im Sinne des Mottos des Wissenschaftsjahres 2018 über die „Arbeitswelt der Zukunft“, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) über „Arbeit 4.0“ und Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) darüber, wie sie Social-Media-Riesen Paroli bieten möchte. Das dominanteste Thema der Digitalkonferenz, die vom 2. bis 4. Mai zusammen mit der Media Convention in Berlin stattfand, waren in diesem Jahr Algorithmen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft. Regulierungsansätze für Algorithmen wurden nicht nur allgemein, sondern auch konkret im Kontext von Datenschutz- und Privacy-Regulierungsansätzen sowie der Medienregulierung diskutiert.

Medienregulierung

„Smart Regulation“ war das Stichwort, unter dem bei der Media Convention über moderne Medienregulierung gesprochen wurde. Heike Raab (SPD), Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund, die u.a. für Medien und Digitales zuständig ist, sprach über die Verhandlungen um die zwei neuen Rundfunkstaatsverträge in der Rundfunkkommission der Länder. Der Modernisierungsstaatsvertrag, für den die Länder Anfang Juni einen Entwurf vorlegen wollen, beschäftige sich erstmals mit der Regulierung von „Intermediären“, also Google, Facebook & Co. sowie deren Algorithmen. Der Entwurf soll anschließend öffentlich, im Rahmen einer „Online-Anhörung“ debattiert werden.

Die von den Ländern angestrebten neuen Regelungen gingen über das Kartellrecht hinaus, das zum Ziel habe, der Medienkonzentration entgegenzuwirken, erklärte Raab.

„Medienrechtlich übersetzt heißt das, dass wir besonders dort hinschauen müssen, wo besonders große Anbieter die Inhalte Dritter aussuchen, ranken und präsentieren – sei es bei Google Search, der Facebook-Timeline oder in dem App-Store von Apple“, so Raab.

Die Details seien zwar noch nicht endgültig ausverhandelt, Raab gab jedoch einen Ausblick auf zwei Themenkomplexe, auf die die Länder Antworten geben wollen. Erstens geht es ihnen um mehr Transparenz von Algorithmen:

„Was wir als Länder wollen, ist, dass Intermediäre die wesentlichen Kriterien, nach denen sie Inhalte aggregieren, selektieren und präsentieren erkennbar machen“,

erläuterte Raab. Darüber hinaus sei unter dem Stichwort „Diskriminierungsverbot“ zu klären, ob bestimmte Unterscheidungsgründe bei Inhalten akzeptabel und andere nicht erwünscht seien. Diskutiert würden auch wieder Regeln zur privilegierten Auffindbarkeit von bestimmten – etwa öffentlich-rechtlichen – Inhalten. Das war auch eine Forderung der SPD im Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2017. Die Vertreterin von Google Deutschland, Sabine Frank, beteuerte, dass ihr Unternehmen grundsätzlich ein „Fan von smarter Regulierung sei“, mahnte aber Augenmaß bei der Verwendung von klassischen, aus dem Rundfunk entstammenden Regulierungsinstrumenten bei Plattformen an.

Datenschutz, Privacy und Social Media

In einer Diskussionsrunde mit dem ehemaligen FDP-Innenminister Gerhart Baum, CCC-Sprecherin Constanze Kurz, dem CDU-Digitalpolitiker Thomas Heilmann und Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) ging es unter dem Titel „Digitale Freiheitsrechte in der neuen Legislatur“ um den Themenkomplex Datenschutzrecht, Privacy und Social-Media-Regulierung.

Ohne andere Kabinettskollegen für ihre Zurückhaltung direkt anzugreifen, erklärte Barley ihr als vergleichsweise proaktiv wahrgenommenes Vorgehen gegenüber Facebook. Sie gab zu, als deutsche Ministerin wenig Einfluss auf das Unternehmen zu haben, wolle jedoch die öffentliche Debatte und damit den realen Druck auf Facebooks Geschäftsmodell aufrechterhalten. Wenn Nutzer zu anderen Angeboten abwandern oder die Aktienkurse betroffen sind, könne dies das Unternehmen zur Einsicht bringen, glaubt Barley. Auch deshalb habe sie erneut einen Brief an die Facebook-Führung geschrieben, aus dem die dpa aktuell zitiert und in dem sie die konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen fordert. Barley erneuerte außerdem ihre Forderung nach einem Pluralitätsgebot für Algorithmen

Überraschend pessimistisch scheint Barley in Bezug auf die Aussichten für die Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung zu sein. Die Verhandlungen seien „längst nicht in trockenen Tüchern“, es sei sogar möglich, dass sie scheitern, mutmaßte Barley. Im Juni wird die so genannte Allgemeine Ausrichtung der Mitgliedstaaten erwartet, nachdem das Europäische Parlament schon im Herbst 2017 seine Verhandlungsposition beschlossen hatte. Barley selbst sprach sich für einen „privacy by default“-Ansatz aus.

Auch Heilmann, Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda, der in seiner beruflichen Vergangenheit Facebook-Gesellschafter war, glaubt dem Unternehmen – in seiner neuen Funktion als Mitglied des Bundestages – „kein Wort“, wenn es nach den Cambridge-Analytica-Enthüllungen Besserungen in Bezug auf seinen Umgang mit Nutzerdaten ankündigt. Deswegen sprach er sich für eine stärkere Regulierung der AGB von Plattformen aus, um den Interessensausgleich zwischen unternehmerischer Freiheit und Datenschutz herzustellen. Er verteidigte außerdem den aktuellen Vorschlag von u.a. seinem Fraktionskollegen Thomas Jarzombek (CDU), soziale Netzwerke regulatorisch zu mehr Interoperabilität zu zwingen. Offene Schnittstellen brauche es dafür, sodass Nutzer verschiedenster Dienste miteinander in Kontakt treten können, so Heilmann. Diesen Ansatz befürwortete auch Gerd Billen, der Staatssekretär im BMJV, in einer anderen re:publica-Diskussion über digitale Verbraucherrechte.

Die Bundesregierung habe nach Heilmanns Einschätzung tatsächlich kein Generalkonzept in Sachen Datenpolitik, man habe schwierige Abwägungsfragen zu klären und nähere sich deshalb schrittweise einer stärkeren Regulierung. Diese Schritte wurden offenbar in den Koalitionsverhandlungen, an denen Heilmann in der Arbeitsgruppe Digitales beteiligt war, ausbuchstabiert.

„Wir haben uns auf einen Prozess verständigt, wie wir uns diesen Fragen nähern“, so Heilmann.

Dazu gehöre, dass sich die Daten-Ethikkommission mit Fragen von erlaubter und nicht erlaubter Datennutzung befasst, dass man die ePrivacy-Verordnung „konstruktiv“ begleite, Detailfragen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) klärt („Dass wir das gesamte deutsche Ehrenamt bürokratisieren, ich weiß nicht, ob das hätte sein müssen.“) und Interoperabilität eingefordert wird.

Algorithmenkontrolle

Im Laufe der re:publica-Konferenz wurde auch die allgemeine Diskussion um Algorithmenkontrolle weitergeführt. Wie werden Algorithmen und Daten überprüft? Die Sozialwissenschaftlerin Julia Krüger stellte bei ihrem Vortrag „Algorithmen und Künstliche Intelligenz: Wegweiser für Politik und Gesellschaft“ eine ganze Reihe von Forderungen auf. Unter anderem sprach sie sich für eine „Algorithmenfolgenabschätzung“ aus.

„Ich halte eine zentrale Behörde für dringend notwendig“,

sagte Krüger, die am Arbeitspapier der Bertelsmann-Stiftung „Damit Maschinen dem Menschen dienen. Lösungsansätze, um algorithmische Entscheidungen in den Dienst der Gesellschaft zu stellen“, mitgearbeitet hat, das am 14. Mai veröffentlicht werden soll.

In einem Interview mit der FAZ sprach sich Lorena Jaume-Palasí, Mitgründerin von Algorithmwatch, gegen eine zentrale neue Stelle zur Überprüfung von Algorithmen aus:

„Es gibt bereits Behörden, die Kontexte prüfen, wie etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beim Hochfrequenzhandel oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. In solchen Behörden könnte eine sinnvolle Überprüfung vorgenommen werden.“

Ihre Ablehnung eines „Algorithmen-TÜVs“ erklärt Jaume-Palasí damit, dass Algorithmen nur ein Skelett und abhängig vom Kontext seien.

„Ein Algorithmus für Filmkuratierung kann auch in der Krebsforschung verwendet werden. Die Daten, die Auswertungsmethoden, die Prozessarchitektur machen den Unterschied. Ein Sozialwissenschaftler kann die Statistik eines Kardiologen nicht interpretieren. Ein Richter hingegen muss den gesamten Kontext betrachten, bevor er urteilen kann. Dasselbe gilt hier. Bei der Regulierung sollte nicht Technologie im Mittelpunkt stehen, sondern der Mensch und das Gesellschaftliche“, so Jaume-Palasí.

Der SPD-Generalsekretär und frühere netzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, unterstützte als Gastautor des D64-Newsletters ihren Ansatz, nicht alleine Technik zu regulieren. „Trotzdem braucht es aus meiner Sicht so eine Art TÜV für Algorithmen“, schrieb er – und forderte diejenigen dazu auf, die einen passenderen Begriff dafür haben, ihm eine Mail zu schicken. Es müsse Möglichkeiten geben, bestimmte Kriterien wie Diskriminierungsfreiheit zu definieren und dann auch zu überprüfen.

Krüger lenkte in ihrem re:publica-Vortrag den Blick darauf, dass es bei der Zertifizierung und Prüfung nicht nur um Algorithmen, sondern auch um die verwendeten Daten gehen müsse. So sprach sie sich für eine Dokumentation der Herkunft und Beschaffenheit von Datensets aus, auch für Trainingsdaten. Zudem müssten Korrektur-Standards für Daten festgelegt werden.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Lina Rusch ist Analystin für Netzpolitik. 

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