Startups und die Justiz: Es ist ein langer Prozess

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (re.), Simon Schaefer (li.) und Cherno Jobatey beim UdL Digital Talk, Foto: E-Plus Gruppe
Veröffentlicht am 30.04.2013

In den letzten Monaten hat man immer öfter in den Medien gelesen, dass Startups eine zunehmend größere Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft spielen. So hat sich unter anderem Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler – nicht nur beim UdL Digital Talk – dafür eingesetzt, dass die deutsche digitale Wirtschaft einen Global Player hervorbringen müsse – wie es Deutschland schon oft in anderen Industriezweigen gelungen ist.

Bremst das Recht Startups aus?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (re.), Simon Schaefer (li.) und Cherno Jobatey beim UdL Digital Talk
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (re.), Simon Schaefer (li.) und Cherno Jobatey beim UdL Digital Talk, Foto: E-Plus Gruppe

Ein Problem, das im Zuge der Diskussion um Startups immer wieder thematisiert wurde, ist der juristische Aspekt: So würden neue Unternehmen und auch die Gründung von Unternehmen in Deutschland durch gesetzliche Bestimmungen erschwert werden, sodass die hiesigen Marktteilnehmer gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland allein durch die Wahl des Standorts Deutschland einen Wettbewerbsnachteil hinnehmen müssten. Beim UdL Digital Talk haben darum die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Investor Simon Schaefer darüber diskutiert, ob unser Rechtswesen Startups und somit einen ganzen Wirtschaftszweig ausbremst.

Arbeitsgesetze müssen flexibilisiert werden

Schaefer argumentierte damit, dass die Arbeitsbedingungen in jungen Unternehmen flexibel sein müssten. Die Anstellung, aber auch die Trennung von Personal müssten schneller erfolgen können, die Bedingungen sind aber so starr, dass diese Prozesse einfach zu lange dauern würden. Er plädiert in dem Kontext für eine Spezial-Regelung für Startups. Leutheusser-Schnarrenberger konterte mit dem Verweis auf Artikel 3 Grundgesetz, dass dies in Deutschland nicht möglich sei; das würde zu einer Ungleichbehandlung führen. Schaefer forderte außerdem ein neues Insolvenzrecht, um Gründer im Fall einer gescheiterten Unternehmung vom Stigma des Versagers zu befreien.

Beide Diskutanten waren sich dahingehend einig, dass eine europäische Regelung viele Probleme lösen könnte – etwa im Datenschutz oder aber auch hinsichtlich eines harmonisierten Steuergesetzes. Gleichwohl stieß Schaefers Fazit – „Es ist ein langer Prozess“ – nicht auf Ablehnung.

Hier finden Sie alle bisherigen UdL Digital Talks in der Übersicht.

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