Haushaltsentwurf 2020: Eine Milliarde für KI

Veröffentlicht am 18.07.2019

Foto: CC0 1.0, Pixabay User mohamed_hassan | Ausschnitt bearbeitet

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Der Bundeshaushalt soll weiterwachsen, das wirtschaftliche Klima dämpft den Anstieg jedoch. Ende Juni beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts für 2020 und den Finanzplan des Bundes bis 2023. Im Entwurf rechnet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Steuereinnahmen in Höhe von 359,9 Milliarden Euro – die Ausgabenseite sieht entsprechend aus. Neue Schulden sollen weiterhin nicht gemacht werden. Gegenüber dem Haushalt von 2019, der Ausgaben von 356,4 Milliarden Euro vorsieht, sollen die Ausgaben im Jahr 2020 um ein Prozent zulegen. Gegenüber den Haushaltseckwerten für 2020 aus dem März fallen die Ausgaben im Haushaltsentwurf jedoch um 2,7 Milliarden Euro geringer aus. Grund sind das schwächere Wirtschaftswachstum und damit verbundene Steuermindereinnahmen. Trotzdem sollen die Investitionen von 38,9 Milliarden Euro 2019 auf jährlich 39,8 Milliarden ab 2020 steigen. Von 2020 bis 2023 sind somit Gesamtinvestitionen von 159,4 Milliarden Euro eingeplant.
Das BMF geht im Haushaltsentwurf auf Basis der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2019 um 0,5 Prozent wächst. Für 2020 werden 1,5 Prozent und für die Jahre 2021 bis 2023 jährlich 1,3 Prozent angenommen. Der Finanzplan sieht daher wachsende Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt bis 2023 vor – dann soll dieser 375,7 Milliarden Euro umfassen. Trotzdem betont Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in seinem Anschreiben an die Kabinettskollegen, „die abgeschwächte wirtschaftliche Dynamik begrenzt zunehmend die finanziellen Möglichkeiten für neue Maßnahmen“. Gegenüber dem geltenden Finanzplan müssen die Ausgaben daher um 6,8 Milliarden Euro reduziert werden, um ohne neue Schulden auszukommen. Bis 2022 werden Steuermindereinnahmen in Höhe von insgesamt 33,7 Milliarden Euro erwartet.

Sollten in den nächsten Jahren zusätzliche Spielräume im Haushalt entstehen, sollen diese gemäß Koalitionsvertrag „prioritär für die Erhöhung von Verteidigungsausgaben und Mittel für Krisenprävention, Humanitäre Hilfe […] und Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt“ werden, schreibt Scholz. Die 1. Lesung des Haushaltsentwurfs im Bundestag findet vom 10. bis 13. September statt. Am 20. September steht die 1. Beratung im Bundesrat an. Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages ist für den 14. November terminiert. Die abschließende Beratung soll im Bundestag vom 26. bis 29. November und im Bundesrat am 2. Dezember erfolgen.

Eine Milliarde für KI, nichts für Games

Mit dem neuen Haushaltsentwurf will die Bundesregierung eine von insgesamt drei Milliarden Euro Fördergeldern verplanen, die die KI-Strategie bis 2025 vorsieht. Der Förderung Künstlicher Intelligenz (KI) ist ein selbsterklärter „neuer Schwerpunkt“ der Bundesregierung. Bereits der Haushalt 2019 hatte 500 Millionen Euro für das Thema zur Verfügung gestellt, davon 50 Millionen für 2019 und je 150 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2020 bis 2022.

Der Haushaltsentwurf 2020 verteilt diese ersten 500 Millionen auf Posten in den Einzelplänen der Ressorts: Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums investiert die Regierung rund 230 Millionen Euro der KI-Mittel in Maßnahmen für den KI-Transfer in die Anwendung. Mehr als 190 Millionen Euro fließen in die Forschung und Nachwuchsförderung. Etwa 55 Millionen Euro kommen den Themenbereichen gesellschaftlicher Dialog und Partizipation, Technikfolgenabschätzung, Ordnungsrahmen sowie der Förderung betrieblicher Qualifikationsmaßnahmen zugute.

Mit dem aktuellen Haushaltsentwurf plant die Bundesregierung, den Betrag um noch einmal 500 Millionen Euro aufzustocken: jeweils 125 Millionen für die Jahre 2020 bis 2023. Welchen Ressorts und welchen Haushaltsposten diese Gelder zugutekommen, soll bis zur Verabschiedung des Haushalts Ende des Jahres feststehen. Zusätzliche Bedarfe werden durch Priorisierungen in den Einzelplänen finanziert.

Derweil ist die Games-Förderung aus dem Haushalt des Verkehrsministeriums (BMVI) komplett gestrichen worden. Im vergangenen Jahr war dort noch ein 50-Millionen-Euro-Titel „Förderung der Computerspieleentwicklung auf Bundesebene“ verbucht. In diesem Jahr findet sich der Posten unter der Überschrift „Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel“.

Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“

Die rund 6,5 Milliarden Euro Versteigerungserlöse der 5G-Frequenzen sind noch nicht in die Haushaltsplanung eingeflossen, da zu den Zahlungsmodalitäten noch Vereinbarungen mit den Unternehmen getroffen werden sollen. Die aus den Frequenzversteigerungserlösen zu finanzierenden Ausgaben sind daher ebenfalls nicht berücksichtigt.

Das Geld soll dem Kapital des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ zufließen, das der Bund 2018 einrichtete, und das zu 70 Prozent dem Gigabitnetzausbau und zu 30 Prozent dem „DigitalPakt Schule“ zugutekommen soll. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Im Haushaltsjahr 2018 hatte das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ eine Bundeszuweisung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro als Anschubfinanzierung erhalten. Die derzeitige Planung sieht vor, dass daraus im Jahr 2020 930 Millionen Euro abfließen werden. 2018 standen für den Digitalpakt Schule bereits 720 Millionen Euro zur Verfügung.

Digitale Agenda im BMWi-Budget

Die für Digitalisierung vorgesehenen Mittel im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums (BMWi) steigen im Jahresvergleich deutlich an. So sind etwa für die Titelgruppe „Digitale Agenda“ im Haushalt 2019 noch rund 433 Millionen Euro vorgesehen, im Haushaltsentwurf 2020 bereits 476 Millionen Euro. Darin enthalten ist etwa das Budget des Investitionszuschussprogramms „Digitaler Mittelstand“, das sich von 9,3 Millionen auf 40 Millionen mehr als vervierfacht. Auch der Posten „Entwicklung digitaler Technologien“ hat sich von rund 65 Millionen auf 117 Millionen Euro beinahe verdoppelt.

Beratung der Einzelpläne im Haushaltsausschuss

Die Einzelpläne des Innenministeriums (BMI) und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sollen am 26. September im Haushaltsausschuss des Bundestages beraten werden. Der Einzelplan des BMWi steht am 17. Oktober auf dem Programm. Am 24. Oktober folgt dann der Einzelplan des BMVI.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Torben Klausa schreibt als Redakteur zur Digitalpolitik.

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