EU Digitale Grundrechte: Charta Entwurf sorgt für Diskussionen

Foto: CC-By 2.0 Flickr User Thijs ter Haar Bildname: European Union Flags 2. Ausschnitt bearbeitet.
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Veröffentlicht am 08.12.2016

Ein vorgezogener Jahresendspurt in puncto Digitalpolitik hat in der vergangenen Woche in Brüssel stattgefunden. Für die meisten Diskussionen hat der Entwurf der „Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ gesorgt, die u.a. von EU-Parlamentspräsident Martin Schulz und dem Datenschutz-Berichterstatter des EU-Parlaments Jan Philipp Albrecht initiiert worden ist.

Digitale Grundrechte

„Wie lässt sich die Souveränität und Freiheit des Einzelnen in der digitalen Welt schützen – gegen die Totalüberwachung durch den Staat, aber ebenso auch gegen den Zugriff mäch­tiger Konzerne?“

Dieser Frage sind in den vergangenen 14 Monaten eine Reihe von prominenten Vertretern der aus Netzpolitik, Wissenschaft und Gesellschaft nachgegangen und haben – unterstützt von der ZEIT-Stiftung – einen Ent­wurf für eine Europäische Charta der digitalen Grundrechte erarbeitet. Neben Martin Schulz und Jan Philipp Albrecht sind auch Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Malte Spitz, Secreta­ry General der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Frank Rieder, Internetaktivist und Sprecher des Chaos Computer Clubs sowie Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo und der Autor Sascha Lobo unter den 27 „Bürgerinnen und Bür­gern, denen die Gestaltung der digitalen Welt am Herzen liegt“, wie auf der Homepage digitalcharta.eu zu lesen ist. Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas hatte bereits vor einem Jahr in der Wochenzeitung „Die Zeit“ einen eige­nen Vorschlag zum Thema „Unsere digitalen Grundrechte“ präsentiert.

Foto: CC-By 2.0 Flickr User Thijs ter Haar

In den 23 Artikeln greifen die Initiatoren u.a. datenpolitische Aspekte auf, für die in der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung bereits gesetzliche Grundla­gen geschaffen worden sind.

„Jeder hat das Recht auf den Schutz seiner Daten und die Achtung seiner Privatsphäre“, heißt es z.B. in Artikel 11 (1).

Die Einhaltung dieser Rechte werde von unabhängigen Stellen überwacht, die Grundsätze von privacy by design und privacy by default sollen eingehal­ten werden, wird in den Absätzen (3) und (4) hinzugefügt. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 12) begründen die Initiatoren das Recht auf die Verschlüs­selung von Daten und auch die Datensicherheit (Art. 13) soll mit einem „Recht auf Sicherheit von informationstech­nischen Systemen und der durch sie verarbeiteten Daten“ gewährleistet werden. Darüber hinaus haben die Autoren erste Grundsätze zu Profiling, künstlicher Intelligenz und Algorithmen formuliert und sich außerdem mit den Themen innerer und äußerer Sicherheit sowie Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit beschäftigt.

Kritik und Diskussion

Obgleich die Initiatoren bei der Veröffentlichung darauf hin­wiesen, dass es sich bei der „Charta der digitalen Grundrech­te“ lediglich um eine „Beta-Version“ handelt und ausdrück­lich dazu einluden, das Dokument zu diskutieren, schlug ihnen zum Teil harsche Kritik aus der netzpolitischen Sze­ne entgegen. Grundsätzlich kritisiert wurde zum einen der nationale Ansatz. Vielen Kommentatoren blieb unver­ständlich, wieso bei der Erarbeitung europäischer digitaler Grundrechte vollständig auf die Einbindung der Sichtweisen anderer EU-Mitgliedsstaaten verzichtet wurde. Zum ande­ren erschien der Entwurf vielen Beobachtern als „erschre­ckend technologiefeindlich“, wie etwa Mobilegeeks-Gründer Sascha Pallenberg schreibt. Seiner Ansicht nach sei die Char­ta bei genauer Betrachtung „nicht mehr als ein PR-Stunt“ und zudem verfehlt, weil sie ein „duales System“ aus Realität und digitalem Lebens- und Wirtschaftsraum schaffe. Auch Algorithm Watch sieht keine Notwendigkeit für eine digitale Grundrechtecharta.

„Wir brauchen nicht neue Grundrechte, wir brauchen eine Revision der vorhandenen Kriterien für deren Anwendung im digitalen Zeitalter“, schreibt die Initi­ative auf ihrem Blog.

Inhaltliche Kritik übte u.a. die Urheberrechtsexpertin des EU-Parlaments Julia Reda (Partei Die Piraten/EFA-Fraktion). Sie hält Artikel 22 (Immaterialgüter) „in seiner jetzigen Form für gefährlich“. Dort heißt es:

„Rechteinhabern steht ein fai­rer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden. Diese Rechte müssen in Ausgleich gebracht werden mit nicht-kommer­ziellen Nutzungsinteressen.“

Dieser Vorschlag stellt nach Ansicht von Reda einen „Rückschritt gegenüber dem Status quo“ dar. Die Immaterialgüterrechte würden in der Allge­meinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 27) und der EU-Grundrechtecharta (Artikel 17, Eigentumsrecht) bereits thematisiert. Zum einen werte der Entwurf der Digitalcharta die Interessen der Nutzer geringer als die der Rechteinhaber von Immaterialgüterrechten, denen hier ein Grundrecht ver­liehen werden soll. Zum anderen werde das Grundrecht auf Schutz materieller Interessen in der Digitalcharta nicht nur den Urhebern zuerkannt, sondern allen Rechteinhabern.

„Es ist mir schleierhaft, warum Rechteinhabern wie beispiels­weise Firmen, die Tonträger herstellen oder die Patentport­folios aufgekauft haben, ein Grundrechtsschutz zukommen soll, der über die Eigentumsgarantie in Artikel 17 der Grund­rechtecharta hinausgeht“,

schreibt Julia Reda in ihrem State­ment zu Artikel 22 des Entwurfs.

Die „Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ wurde am 5. Dezember erstmals von Parlamentsprä­sident Schulz im Europäischen Parlament präsentiert.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Nadine Brockmann ist Analystin für Verkehrs- und Netzpolitik.

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