Ohne Smart Meter keine Energiewende

Veröffentlicht am 14.04.2016

Gestern fand im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie eine öffentliche Anhörung zur Digitalisierung der Energiewende statt. Im November 2015 verabschiedete das Bundeskabinett einen vom BMWi vorgelegten Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende, mit dem der bundesweite RollOut von Smart Meter Technologie in den kommenden zwölf Jahren erreicht werden soll. Nach einer ersten Befassung des Parlaments mit dem Vorhaben im Februar diesen Jahres kamen nun die Experten zu Wort. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sommerpause 2016 abgeschlossen sein.

Quelle: Daten: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik, Grafik: BMWi
Quelle: Daten: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik, Grafik: BMWi

Aus Sicht von Telefónica ist die Digitalisierung der Energiewende ein positives Beispiel dafür, wie Technologie konsequent ökologisch und ökonomisch sinnvoll eingesetzt werden kann. Durch die Vernetzung von Stromzählern mit Verbrauchsstellen und Stromproduktion wird ein vernetzter und zukunftsfähiger Strommarkt geschaffen. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist ein zentraler Baustein für den Erfolg der Energiewende. Langfristig ist der steigende Ausbau der Stromproduktion mit Windkraft und Photovoltaik nur realisierbar, wenn die intelligente Komponente von Smart Metering die beständige Ausgeglichenheit der Netzspannung im Stromnetz sicherstellt.

Stromnetz muss immer ausgeglichen sein

Verbrauch und Einspeisung eines Stromnetzes müssen stets ausgewogen sein. Eine unausgeglichene Netzlast mit Spannungsschwankungen kann einen Ausfall des Netzes zur Folge haben. In der Vergangenheit konnte die Ausgeglichenheit des Stromnetzes durch die Steuerung von konventionellen Kraftwerken sichergestellt werden. Gas-, Wasser und Pumpspeicherkraftwerke können zügig hoch- und runtergefahren werden, so dass die Stromproduktion dem schwankenden Stromverbrauch angeglichen werden kann.

Der mit der Energiewende einhergehende massive Ausbau von regenerativen Energien hat jedoch zur Folge, dass Strom in wachsendem Umfang je nach Verfügbarkeit von Wind und Sonne produziert wird. Um die Stromerzeugung mit der zur selben Zeit verbrauchten Strommenge in Ausgleich zu bringen ist es erforderlich, Verbrauchsstellen und Stromproduzenten miteinander kommunizieren zu lassen. Hierfür werden auf beiden Seiten des Strommarktes intelligente Messsysteme, auch Smart Meter genannt, benötigt. Mit Hilfe dieser Systeme kann über flexible Tarife Strom zu besonders günstigen Preisen verkauft werden, wenn die Produktionsmenge den Verbrauch im Netz übersteigt. Zudem können beispielsweise Windkraftanlagen gestoppt oder aktiviert und Gaskraftwerke hoch- oder runtergefahren werden, um auf die aktuelle Nachfrage nach Strom im Netz zu reagieren. Das Zusammenspiel aus intelligenter Messung von Stromproduktion und Nachfrage sowie der Steuerung des Netzes wird Smart Grid genannt.

Smart Grid
Quelle: Telefónica

Smart Meter werden bei Großverbrauchern zur Pflicht

Der Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sieht vor, dass Verbraucher bis zu einem jährlichen Verbrauch von 6.000 kWh keine Smart Meter Technologie einsetzen müssen. Hiermit betrifft die gesetzlich verordnete Aufrüstung mit intelligenter Messtechnik den absoluten Großteil der privaten Haushalte nicht.

Erst ab einem jährlichen Verbrauch von 6.000 kWh soll der Einsatz von Smart Metering verpflichtend werden. Verbraucher, die zwischen 6.000 und 10.000 kWh/J Strom beziehen, müssen ihren Stromverbrauch jedoch nur einmal jährlich automatisiert an den Stromlieferanten, den Übertragungsnetzbetreiber und den Verteilernetzbetreiber übermitteln lassen – so wie schon heute jährlich der Stromzähler abgelesen wird. Eine häufigere Übertragung der Verbrauchsdaten vom Smart Meter zum Lieferanten oder den Netzbetreibern kann freiwillig erfolgen, wenn der Verbraucher für ihn besonders günstige Tarife nutzen möchte.

Erst bei Verbrauchern mit einem jährlichen Verbrauch zwischen 10.000 und 20.000 kWh ist eine Übertragung von Verbrauchsdaten im Viertelstundentakt an den Lieferanten und die Netzbetreiber geplant. Diese Regelung wird in erster Linie kleinere und mittelständische Betriebe betreffen, nicht jedoch private Haushalte. Bei einem Verbrauch jenseits von 20.000 kWh/J sollen zusätzlich sogenannte Netzzustandsdaten übertragen werden, die eine genauere Analyse von Verbrauchsspitzen und Netzschwankungen ermöglichen.

Telefónica begrüßt den von der Bundesregierung geplanten verpflichtenden Einsatz von Smart Meter. Die Bundesregierung hat aus guten fachlichen Gründen entschieden, ein in der Vergangenheit viel diskutiertes Opt-Out, also die Möglichkeit, dem Einsatz von intelligenter Messung an der eigenen Verbrauchsstelle zu widersprechen, nicht in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Ein Smart Grid kann langfristig nur dann funktionieren, wenn möglichst viele Produzenten und Verbraucher sich an der intelligenten Messung und Steuerung von Stromproduktion und Stromverbrauch beteiligen. Aus diesem Grund spricht sich Telefónica auch dafür aus, dass die Politik das langfristige Ziel, alle Verbraucher an das smarte Stromnetz anzuschließen, nicht aus den Augen verlieren darf. Auch bei Verbrauchern unterhalb von 6.000 kWh/J wäre der Einsatz von Smart Metering außerordentlich begrüßenswert.

Datenschutz bei Smart Meter

Wesentlicher Bestandteil der bisherigen Diskussion zur gesetzlichen Pflicht zum Einsatz von intelligenter Messung waren Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit. Das BMWi hat deswegen gemeinsam mit dem BSI und der BfDI ein umfangreiches Datensicherheits- und Datenschutzkonzept entwickelt, welches auch Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat. Die Datensicherheit wird durch hardwarebasierte Verschlüsselung, Zertifizierung und die lokale Speicherung im Messsystem sichergestellt. Es dürfen dabei nur Messsysteme in Deutschland eingesetzt werden, die nach einem Sicherheitsarchitekturmodell des BSI entwickelt und von externen Stellen zertifiziert wurden.

Verbrauchsdaten aus Smart Meter dürfen nur abgerufen werden, soweit sie zwingend erforderlich sind. Es dürfen keine Verbrauchsprofile von Verbrauchern unterhalb von 10.000 kWh/J versandt werden. So ist sichergestellt, dass Privathaushalte vom verpflichtenden automatisierten Abruf von Verbrauchsdaten nicht betroffen sind. Überdies ist eine Beschlagnahme von Smart Meter Daten durch die Polizei oder andere Behörden verboten.

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