eco-Kongress zum Thema Datenschutz

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich, Foto: E-Plus-Gruppe
Veröffentlicht am 23.03.2012

Europa braucht in Sachen Datenschutz einen Konsens, um die hiesige Internet-Wirtschaft gegenüber der Konkurrenz aus China und USA zu stärken und die Rechte der Bürger besser zu schützen. Die Frage ist nur: Wie kann ein solcher Datenschutz umgesetzt werden?

Im Januar 2012 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neuordnung des Datenschutzrechts in Europa vor. Dies war ein willkommener Anlaß, um am 20. März in der Humboldt-Box in Berlin über ebendieses zu diskutieren. Der Verband der Internetwirtschaft eco lud dazu Vertreter der Internetwirtschaft und Datenschutzexperten zum 7. eco MMR Kongress ein.

Reding und Friedrich Keynote-Speaker

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich, Foto: E-Plus-Gruppe
Neben der Initiatorin der Vorlage, der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding, war auch Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich eingeladen worden, den Standpunkt seines Hauses zum Thema darzustellen und Fragen zur Bedeutung des Datenschutzes für die Zukunft der digitalen Wirtschaft zu beantworten.

Europa braucht einheitlichen Datenschutz

Dabei zeigte sich, dass grundsätzlich Einigkeit herrschte über die Frage, ob eine europaweit einheitliche Regelung des Datenschutzes dringend notwendig sei, vor allem, um Wettbewerbsnachteile für im  gesamten europäischen Binnenmarkt tätige Unternehmen auszugleichen. Zudem sei eine europaweite Regelung auch deshalb geboten, um im internationalen Wettbewerb gegenüber Wirtschaftsmächten wie China und den USA mit einer Stimme sprechen zu können.

Privacy ist nicht Datenschutz

Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Foto: E-Plus-Gruppe
Dass besonders in den USA ein anderer Umgang mit dem Begriff „Privacy“, der mit „Datenschutz“ nur unzureichend übersetzt wird, herrscht, wurde auch in einem Vortrag von Dr. Axel Spies von der Anwaltskanzlei Bingham McCutchen deutlich. Das Fehlen einheitlicher gesetzlicher Grundlagen zur Regelung des Datenschutzes und der grundsätzlich freizügigere Umgang mit Daten der Bürger sorgte dafür, dass die USA bereits im Vorfeld des Verordnungsvorschlages intensiv versucht hat, Einfluss auf die Ausgestaltung zu nehmen.

Richtiger Weg ist eingeschlagen

Den Abschluss des Kongresses bildete eine Podiumsdiskussion, in der die Teilnehmer die Erkenntnisse des Tages zusammenfassten. Dabei waren auch sie sich weitgehend darüber einig, dass trotz einiger notwendiger Nachbesserungen die positiven Aspekte der Verordnung für alle Betroffenen überwiegen und auch in der Ausgestaltung der richtige Weg eingeschlagen wurde.

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