Tausche Daten gegen Bequemlichkeit

Veröffentlicht am 18.09.2013

Möchten wir beim Betreten eines Geschäfts mit Namen vom Verkäufer begrüßt werden, der zudem noch unsere Kleidergröße und unsere Kaufpräferenzen kennt? Möglich wäre auch, dass wir den Laden überhaupt erst betreten haben, nachdem uns die personalisierte Werbung auf der Straße dazu aufgefordert hat. Derzeit befinden sich viele neue „Wohlfühl-Anwendungen“ in der Testphase, die in nicht allzu ferner Zukunft verfügbar sein werden. Dann könnte es durchaus passieren, dass wir zwischen den Regalen stöbern, während die Verkäufer mit Hilfe der Gesichtserkennungstools längst wissen, in welcher Stimmung wir uns befinden und ob es vielleicht sinnvoll wäre, uns heute einen Gutschein zur Motivation anzubieten.

Schlecht kommuniziert ist halb verloren

Für manchen mag dies eine Horrorvorstellung sein, andere freuen sich darauf, im wahrsten Sinne des Wortes jeden Wunsch von den Augen abgelesen zu bekommen. Doch wie viel wir von dieser Technik in den Alltag einziehen lassen, ist auch eine Frage der Kommunikation. Ohne eine gute Kommunikationsstrategie kann es passieren, dass eine technische Neuerung den Rückwärtsgang einlegen muss – so geschehen als Facebook im letzten Jahr auf die große Protestwelle von Nutzern und Datenschützern reagierte und die Funktion der Gesichtserkennung EU-weit wieder abschaltete. Eigentlich sollte der Zusatzdienst den Nutzern helfen, die eigenen „Freunde“ auf Fotos besser zu finden und zuzuordnen. Der positive Aspekt konnte allerdings nicht kommuniziert werden, da Facebook das Tool lediglich durch eine Änderung der Nutzungsbedingungen eingeführt hatte, ohne aktiv auf potentielle Sorgen und Ängste einzugehen.

Das soziale Netzwerk Google+ hat hingegen das Feature „Find My Face“ Ende 2011 ohne großen Widerstand etabliert und dabei sogar die Gunst der Datenschützer erworben, indem es frühzeitig informierte, das Feature erklärte und die Möglichkeit des Deaktivierens betonte. Dagegen hat die Strategie von Facebook der wiederholten Änderungen der Nutzungsbedingungen eine lange Historie etwa mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Der Streit zwischen Facebook und den Datenschützern beginnt immer mit dem Vorwurf, den Nutzern die neuen Features heimlich durch die Hintertür aufzwingen zu wollen und endet stets mit der Kritik, die Datenverwendungsrichtlinien entsprächen nicht den deutschen Datenschutzbestimmungen.

Das Timing ist ebenfalls entscheidend

Bei der aktuellen Diskussion um den Fingerabdruckscanner im neuen iPhone von Apple ist die Begeisterung für das neue Hilfsmittel ebenfalls verhalten. Die Methode des „TouchID“ – also das Entsperren des Smartphones per Fingerabdruck – soll eigentlich Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit bringen, da viele Verbraucher überhaupt keine Sicherheitssperre für ihr Gerät nutzen. Für Datenschützer ist der Fingerabdruck auf dem Mobiltelefon jedoch eine alptraumhafte Vorstellung. Und das nicht nur, weil derzeit ein gewisses Misstrauen gegenüber US-amerikanischen Unternehmen besteht, die in jüngster Zeit von den US-Geheimdiensten vereinnahmt wurden.

Manche Kritiker sehen in Apples neuem Feature vielmehr den Wegbereiter zur flächendeckenden Biometrie, denn die Speicherung von Körpermerkmalen könnte damit bald zum Standard werden. Andere befürchten juristische Konsequenzen, da der Fingerabdruck nicht unter das Schweigerecht bei Ermittlungen fällt – anders als Kommunikationsdaten wie etwa Passwörter.

Die Regulierung fehlt teilweise noch

Dass der Fingerabdrucksensor von Apple zurückgezogen wird, wie einst Facebook die eingeführte Gesichtserkennungsfunktion wieder abschaffte, steht trotz aller Kritik nicht zur Debatte. Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass technische Neuerungen, denen anfangs mit Skepsis oder Ablehnung begegnet wurde, sich am Ende als Teil des Alltags etablieren.

Auf dem Weg zum Alltagsgut schaltet sich im Idealfall die Politik ein, um Gefahren für die Allgemeinheit abzuwehren und um den Einzelnen gemäß seiner Grundrechte zu schützen. Während des Regulierungsprozesses gibt es Raum, um Details zu diskutieren und zu bewerten, etwa in welcher Form der Fingerabdruck gespeichert wird, ob Apps darauf Zugriff haben oder wer die Daten überhaupt einsehen darf. Bis all diese neuen Fragen geklärt sind, besteht die Herausforderung für die Datenschützer vor allem darin, der allgemeinen Bequemlichkeit, die nicht nur der Fingerabdruckscanner bedient, die Eigenverantwortung bei der Datensicherheit entgegenzustellen.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Berliner Informationsdienst auf UdL Digital. Aylin Ünal ist als Redakteurin des wöchentlich erscheinenden Monitoring-Services für das Themenfeld Netzpolitik verantwortlich.

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