Tauziehen um Domaininhaber-Daten

Veröffentlicht am 15.05.2013

Autorin: Monika Ermert

Wie viele Daten muss ein Domaininhaber öffentlich von sich preisgeben? Gehört eine Email-Adresse, eine private Postadresse oder Rufnummer in eine frei zugängliche Datenbank? Über die Frage der so genannten „Whois-Daten“ wird bei der privaten Netzverwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) seit mehr als einem Jahrzehnt gestritten. Eine handverlesene Expertengruppe soll nun Empfehlungen zu „next generation top level domain directory services“ entwickeln. Die Umbenennung des guten alten „Whois“ löst aber die bestehenden Interessenkonflikte allerdings keineswegs auf.

Eine ganze Heerschar von Arbeitsgruppen hat die widerstreitenden Interessen seit der Gründung der ICANN dokumentiert. Datenschutzaktivisten warnten stets vor dem Missbrauch der veröffentlichten „Whois“-Daten durch Kriminelle und Spammer – aber auch durch autoritäre Regierungen. Eine Reihe von Strafverfolgungsbehörden sowie Urheberrechts- und Markenrechtsinhaber drängten dagegen auf fette, korrekte und, vor allem, offene Whois-Datenbanken.

Whois, das Neue erfinden….

Domaininhaber-Daten sollen neu definiert werden. Was bedeutet das für die Whois-Daten?So schwer kann das Whois-Problem nicht sein, hatte der neue Präsident der ICANN, Fadi Chehade kurz nach seinem Amtsantritt gesagt im letzen Jahr gesagt. Bei der Einsetzung seiner „Expert Working Group on gTLD Directory Services“ (EWG) wählte er dennoch ein neues Label. Die EWG soll laut Chehade der ICANN „helfen, den Zweck und die Bereitstellung von Domaininhaber- und Registrierungsdaten neu zu definieren“, hieß es in der Ankündigung.

Mit von der Partie in der EWG sind Vertreter von Domainunternehmen, der kanadischen Behörde „Service Canada“, der EU-Kommission und der Markenrechts- und Urheberrecht-Lobby. Chehades Verzicht, neben einem einzigen Vertreter eines Nutzergremiums der ICANN auch einen offiziellen Datenschützer zu laden, brachte ihm viel Kritik ein.

Auf den Sachverstand der Datenschützer hatte die ICANN trotz mancher Warnungen auch in den parallel zur EWG-Arbeit laufenden, praktischen Vertragsverhandlungen mit den Registraren und Registries verzichtet. Wie gewohnt gehörten erweiterte Auflagen für das Whois dort zu den Hauptstreitpunkten für das Registrar Accrediation Agreement.

 …das alte durchsetzen

Angesichts der drohenden Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Domaininhaberdaten und IP-Adressen aus dem Datenverkehr zwischen Registrar und Kunden hat sich schließlich sogar die Artikel 29-Gruppe der EU Datenschutzbehörden wieder einmal ungefragt in die Whois-Debatte eingemischt. Registrare, deren Rechtsordnungen das anlasslose Datensammeln verbieten, können nun von Ausnahmeregelungen Gebrauch machen.

Einige Auflagen auf der Liste neuer Auflagen für das Whois gehen auch auf Empfehlungen des Whois-Review Teams zurück (einem von der US-Regierung verordneten Auditgremium). Verlangten die Strafverfolger eine Validierung von Domaininhaberdaten, wollte das Review Team, unter anderem, dass die Endnutzer auf die Whois-Regeln festgenagelt werden. Überdies sollen Domainverkäufer schon jetzt prophylaktisch einen noch in der Entwicklung befindlichen technischen Standard anerkennen. Der wird gerade erst auf Betreiben der ICANN und der IP-Adressverwalter beim Standardisierungsgremium Internet Engineering Task Force (IETF) vorangetrieben.

Neuer technischer Standard

In der IETF-Arbeitsgruppe Web Extensible Internet Registration Data Service (weirds) stellt man sich für das zukünftige Whois ein mächtiges Tool vor, mit dem nicht nur klassische Whois-Daten, sondern auch zusätzliche Informationen viel einheitlicher und über Sprachgrenzen hinweg gesammelt und abrufbar gemacht werden können. Die Regeln für den Zugriff auf das Mehr an Daten sollen klar abgekoppelt sein von der Sammlung. Die Hoheit darüber bleibe bei den jeweiligen Nutzern, also der ICANN, lokalen Registries oder Länderadresszonen, so versichern die Experten wie Olaf Kolkman (NLnet Labs), einer der weirds-Vorsitzenden.

Allerdings lässt allein schon die Mandatierung eines technischen Standards die ICANN sehr wie einen Regulierer aussehen. Noch laufen die Kommentierungsverfahren zu den ICANN-Verträgen, zu WEIRDS und zur EWG. Auch die, die am Ende betroffen sind, können sich überall noch zu Wort melden.

Die E-Plus Gruppe unterstützt das Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft beim Aufbau einer Plattform zu Fragen der Internet-Regulierung. Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen dieser Kooperation auf UdL Digital.

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